Staatliche Transparenz jetzt! Informationszugangsgrundrecht für alle!!!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

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  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

09.02.2014, 06:16

Inhalt der Beschreibung gekürzt und Satz neugefasst, um unnötige Informationen zu entsorgen und besseres Verständnis zu erzeugen.
Neuer Petitionstext: Die Einfügung eines Grundrechts auf Informationszugang in das Grundgesetz dient nicht nur der Stärkung und Weiterentwicklung des demokratischen Rechtsstaates, sondern stärkt die Informationsansprüche der Bürgerinnen und Bürger in dem das neue Grundrecht dem Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger in der Abwägung mit anderen privaten und öffentlichen Interessen den starken Schutz der Verfassung verleiht. Daher wird die Verankerung des folgenden Informationszugangsgrundrechts in Verfassung gefordert:

Jeder hat in zeitgemäßer Weise das Recht auf umfassenden und zügigen Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen sowie zu Informationen nicht öffentlicher Stellen, soweit diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Der Zugang zu diesen Informationen ist zu gewährleisten, soweit dies, insbesondere zum Schutz der Verbraucher oder der natürlichen Lebensgrundlagen, den überwiegenden Interessen der Allgemeinheit dient. Das Nähere wird bundesgesetzlich geregelt.

Das deutsche Verwaltungshandeln ist beherrscht vom Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Diesem System mit Geheimhaltung als Regel und Öffentlichkeit als Ausnahme liegt eine überholte Vorstellung von der Stellung der Bürgerinnen und Bürger als Untertanen der Obrigkeit im demokratischen Staat zugrunde. Der Bürgerinnen und Bürger Alle Macht geht in einer Demokratie sind aber der Souverän, vom Volk aus, dem sich alle staatlichen Beschäftigte, Institutionen und Repräsentanten unterzuordnen haben. Dementsprechend ist ein Paradigmenwechsel vom Amtsgeheimnis als Prinzip hin zu einer offenen Verwaltung notwendig.

Demokratie fordert die Bürgerinnen und Bürger auf die Aktivitäten des Staates kritisch zu begleiten, sich damit auseinanderzusetzen und zu versuchen, darauf Einfluss zu nehmen. Voraussetzung dafür ist Wissen um staatliches Handeln und die entsprechenden Informationen. Mit dem zunehmenden Wandel zu einer Informations- und Kommunikationsgesellschaft hat sich auch das Verständnis der Bedeutung staatlicher Informationen gewandelt hat. In einer freien und offenen Gesellschaft dürfen staatliche Informationssammlungen nicht mehr vor den Bürgerinnen und Bürger abgeschirmt werden. Vielmehr muss ihnen grundsätzlich gerade umgekehrt der Zugang zu diesen Informationen offen stehen. Ein derartiger Zugang wird gegenwärtig jedoch nur einfach gesetzlich durch Informationsfreiheitsgesetze gewährleistet. Die Wichtigkeit des freien Zugangs zu öffentlichen Informationen gebietet es aber diesen als eigenständiges Grundrecht in der Verfassung zu verankern.

Transparenz und Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen sind notwendige Voraussetzungen für die Meinungs- und Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger; sie sind notwendige Voraussetzungen für Partizipation, Teilhabe und Mitbestimmung in einem modernen, lebendigen, demokratischen Rechtsstaat. Geheimniskrämerei und Undurchschaubarkeit fördern nicht nur Filz und Korruption, sie erzeugen auch berechtigte Wut bei den Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgerinnen und Bürger sind nicht damit zufrieden, wenn einmal gewählte Volksvertreter über ihren Kopf hinweg intransparente Entscheidungen treffen. Ohne Transparenz und Mitbestimmung fehlt staatlichem Handeln die Legitimationsgrundlage.


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