Staatliche Transparenz jetzt! Informationszugangsgrundrecht für alle!!!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

0 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

0 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

09.02.2014, 06:40

In Beschreibung Fachbegriffe durch Begriffe ersetzt, die jeder versteht. Begründung gekürzt und neugefasst, um schneller auf den Punkt zu kommen.
Neuer Petitionstext: Die Einfügung eines Grundrechts auf Informationszugang in das Grundgesetz dient nicht nur der Stärkung und Weiterentwicklung des demokratischen Rechtsstaates, sondern stärkt die Informationsansprüche der Bürgerinnen und Bürger in dem das neue Grundrecht dem Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger in der Abwägung mit anderen privaten und öffentlichen Interessen den starken Schutz der Verfassung verleiht. Daher wird die Verankerung des folgenden Informationszugangsgrundrechts in Verfassung gefordert:

Jeder hat in zeitgemäßer Weise das Recht auf umfassenden und zügigen Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen sowie zu Informationen nicht öffentlicher Stellen, soweit diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Der Zugang zu diesen Informationen ist zu gewährleisten, soweit dies, insbesondere zum Schutz der Verbraucher oder der natürlichen Lebensgrundlagen, den überwiegenden Interessen der Allgemeinheit dient. Das Nähere wird bundesgesetzlich geregelt.

Das deutsche Verwaltungshandeln ist beherrscht vom Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Diesem System mit Geheimhaltung als Regel und Öffentlichkeit als Ausnahme liegt eine überholte Vorstellung von der Stellung der Bürgerinnen und Bürger als Untertanen der Obrigkeit Regierenden im demokratischen Staat zugrunde. Alle Macht geht in einer Demokratie aber vom Volk aus, dem sich alle staatlichen Beschäftigte, Beschäftigten, Institutionen und Repräsentanten unterzuordnen haben. Dementsprechend ist ein Paradigmenwechsel grundlegender Wandel vom Amtsgeheimnis als Prinzip hin zu einer offenen Verwaltung notwendig.

Demokratie fordert die Bürgerinnen und Bürger auf die Aktivitäten des Staates kritisch zu begleiten, sich damit auseinanderzusetzen und zu versuchen, darauf Einfluss zu nehmen. Voraussetzung dafür ist Wissen um staatliches Handeln und die entsprechenden Informationen. Transparenz und Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen sind notwendige Voraussetzungen für die Meinungs- und Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger; sie sind notwendige Voraussetzungen für Partizipation, Teilhabe und Mitbestimmung in einem modernen, lebendigen, demokratischen Rechtsstaat. Geheimniskrämerei und Undurchschaubarkeit fördern nicht nur Filz und Korruption, sie erzeugen auch berechtigte Wut bei den Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgerinnen und Bürger sind nicht damit zufrieden, wenn einmal gewählte Volksvertreter über ihren Kopf hinweg intransparente Entscheidungen treffen. Ohne Transparenz und Mitbestimmung fehlt staatlichem Handeln die Legitimationsgrundlage. Neue Begründung: Transparenz im modernen demokratischen Rechtsstaat ist notwendige Voraussetzung für Partizipation und Mitbestimmung durch die Bürgerinnen und Bürger in allen politischen Bereichen, ist Voraussetzung durch effektive Kontrolle durch Öffentlichkeit, Presse und Wissenschaft in einer lebendigen Demokratie. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung wird durch mehr Transparenz dem gestiegenen demokratischen Rechtfertigungsdruck Rechnung getragen, der durch den Wandel und die Flexibilisierung der Aufgaben der Verwaltung entstanden ist.

Die Meinungs- und Pressefreiheit ist fundamental wichtig für jede freie und offene Gesellschaft sowie für jede Demokratie. So lange noch öffentlich Mängel, Schwächen, Korruption, etc. aufgedeckt werden, darüber kritisch berichtet werden kann und man seine Meinung dazu äußern kann um die Regierenden unter Druck zu setzen damit sie etwas dagegen tun, besteht mindestens die Chance, dass sie d.h. Mängel, Schwächen, Korruption, etc. abgestellt oder wenigstens vermindert werden können. Erst wenn Informationen und die Wahrheit verschwiegen wird, weil geschwiegen werden muss, können sich diktatorischer Missbrauch und Willkür ausbreiten. Daher ist das Recht zur öffentlichen Einsicht in amtliche Dokumente und Akten der Regierung und der ihr unterstehenden öffentlichen Verwaltung als Teil der Rezipientenfreiheit, welche sowohl die Entgegennahme als auch das aktive Beschaffen von Informationen schützt, für die demokratische Meinungs- und Willensbildung so wichtig.

Natürlich gibt es zu jeder Zeit gibt Diskussionen über die Themen der Zeit. Aber eine aussagekräftige, informative und gründliche Diskussion ohne Zahlen, Daten, Fakten sowie ohne objektive und neutrale Informationen ist bedeutungslos. Daher ist der freie und ungehinderte Zugang zu amtlichen Dokumenten und Informationen so wichtig. Gleichzeitig hilft der Zugang zu Informationen staatliches Handeln nachvollziehbarer zu machen, staatlichen Missbrauch zu verhindern, Korruption und Manipulation zu erschweren, aktive Gestaltung des Gemeinwesens zu ermöglichen und Freiheit zu sichern. Letztendlich gilt folgendes: Die Regierung ist geschaffen um dem Volk zu dienen und ist diesem immer rechenschaftpflichtig. Das bedeutet, dass die Regierung ihren Bürgerinnen und Bürger Antwort und Auskunft geben muss, um die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern, die Partizipation an der Demokratie zu erleichtern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.

Demokratie lebt von der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess und der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürger. Dies setzt voraus, dass staatliches Handeln nachvollziehbar ist. Daher benötigen und haben alle Bürgerinnen und Bürger ein Zugangsrecht zu Regierungsinformationen. Gleichzeitig hilft der Zugang zu Informationen staatlichen Missbrauch zu verhindern, Korruption und Manipulation zu erschweren, aktive Gestaltung des Gemeinwesens zu ermöglichen und Freiheit zu sichern. Letztendlich gilt folgendes: Die Regierung ist geschaffen um dem Volk zu dienen und muss vor diesem diesem rechtfertigen und verantworten. Das bedeutet, dass die Regierung ihren Bürgerinnen und Bürger Antwort und Auskunft geben muss, um die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern, die Teilhabe an der Demokratie zu erleichtern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.

Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht und die Pflicht ihre Regierung zu kontrollieren. Je mehr Informationen sie in Bezug auf Regierungspraktiken haben, desto besser können sie sich einbringen, sich selbst regieren, eine Position einnehmen einbringen und sie wenn nötig ändern, Stellung beziehen, Lob artikulieren und konstruktive Kritik äußern, die Regierung auffordern neue Wege zugehen sowie die Regierung selbige zwingen einen gewählten Kurs zu verlassen, zu ändern oder zu korrigieren. Letztendlich gilt: Die größte Freiheit ist die freie Wahl, aber nur die (gut) Informierten können die richtige Wahl treffen!!!


Das könnte Sie auch interessieren

49 %
245 Unterschriften
91 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern