Región: Alemania

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petición a.
Deutscher Städte - und Gemeindebund

3.304 Firmas

Colecta terminada.

3.304 Firmas

Colecta terminada.

  1. Iniciado 2021
  2. Colecta terminada.
  3. Enviado el 31/12/21.
  4. Diálogo con destinatario
  5. Decisión

Noticias

27/04/2021 7:07

Taubenhäuser helfen Tier und Mensch
Die saarländische Europaabgeordnete Manuela Ripa spricht sich für den Einsatz von Taubenhäusern aus. Sie stellen eine tierschutzkonforme und kostengünstige Maßnahme dar, die sowohl der Stadttaube als auch dem Menschen hilft.
Tauben gehören vielerorts zum alltäglichen Stadtbild. Für die einen stellen sie eine Belebung des urbanen Grau dar, für andere gelten sie als Schmutzverursacher und ungebetene Gäste. Auch in der Landeshauptstadt Saarbrücken entflammen immer mal wieder Diskussionen um den Umgang mit den gefiederten Stadtbewohnern. Dabei gibt es nach Meinung der saarländischen Europaabgeordneten Manuela Ripa (ÖDP) eine Lösung, die für alle Betroffenen sehr hilfreich wäre: „Durch das ausreichende Aufstellen von Taubenhäusern, kann der Stadttaube ein geeigneter Rückzugsort gegeben werden. Hierbei wird allerdings nicht nur dem Vogel gedient, auch der Mensch profitiert davon.“ Denn die installierten Taubenhäuser, die als Brutplatz genutzt werden, erlauben Tierschützern die notwendige Geburtenkontrolle. Hierbei wird das Gelege durch Attrappen ersetzt, was zu einer Senkung der Geburtsrate führt. „Dieses Konzept hat sich mittlerweile als tierschutzkonform etabliert und führt zu einem wesentlich entspannterem Zusammenleben von Mensch und Stadttaube. Wir dürfen bei der ganzen Debatte auch nicht vergessen, dass es sich bei der Stadttaube um ein inzwischen wieder verwildertes Haustier handelt, das der Mensch erst in unsere Städte gebracht hat. Daher tragen wir für die Stadttaube auch weiterhin Verantwortung“, unterstreicht Manuela Ripa, die sich als Vizepräsidentin der interfraktionellen Gruppe zum Tierschutz im Europäischen Parlament vollumfänglich für solche Stadttaubenprojekte ausspricht und ergänzt: „Daher habe ich einen Brief an den Deutschen Städte- und Gemeindebund gerichtet, in dem ich mich eben für die Umsetzung solcher Projekte positioniere und zu deren Umsetzung aufrufe. Wenn man bedenkt, dass es auch Taubenfütterungsverbot mancherorts gibt, unterstreicht dies nochmals die Notwendigkeit von Taubenhäusern.“ Gerade im Vergleich zu kostenintensiven Vergrämungsmethoden sind die kostengünstigen Taubenschläge eine sinnvolle und vor allem nachhaltige Lösung, um das Spannungsfeld zwischen Stadttauben und ihren Kritikern zu lockern. So könnten auch eigenständig initiierte Maßnahmen von Privatpersonen minimiert werden, die den Vögeln schaden: „Das Tierschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz sowie Bundesartenschutzverordnung sprechen der Stadttaube den allgemeinen Schutzstatus zu, weshalb jegliche Absichten, Stadttauben durch das Auslegen von Fallen oder Gift Schaden zuzufügen, auf das schärfste zu verurteilen sind.“


23/04/2021 8:54

Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde,
nicht zuletzt dank intensiver Lobbyarbeit des Deutschen Tierschutzbundes stellt die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2021 5 Mio. € zur Verbesserung der Situation in den Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen zur Verfügung, um Mindereinnahmen durch die Pandemieeinschränkungen aufzufangen. Ziel der Unterstützung ist es, einen Beitrag zum Fortbestehen der durch die COVID-19 Pandemie erheblich getroffenen Vereine zu leisten und so das Tierwohl unter diesen besonderen Bedingungen zu gewährleisten.
Antragsberechtigt sind Tierheime und ähnliche Einrichtungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG. Das heißt, sie verfügen über eine gültige Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TSchG, einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes und sind gemeinnützig tätig.
Bezuschusst werden im Zeitraum vom 1.April 2020 bis 31.März 2021 infolge von Corona entstandene Mindereinnahmen (z. B. durch ausgefallene Veranstaltungen oder geringere Spenden) und Mehrausgaben (etwa für Masken, Desinfektionsmittel oder einen erhöhten Betreuungsaufwand durch größeren Tierbestand). Jedes Tierheim oder ähnliche Einrichtung erhält einen Zuschuss von einheitlich 7.500 Euro. Anträge können ab dem 23. April in einem Zeitraum von vier Wochen eingereicht werden.
Bewilligungsbehörde ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über die Internetadresse ptoutline.eu/app/tierheime einzureichen. Welche Unterlagen Sie mit Ihrem Antrag einreichen müssen ist im Detail der angehängten Richtlinie zu entnehmen, zentral sind jedoch die §11-Bescheinigung, eine Freistellung des Finanzamtes und eine schriftliche Bestätigung, dass Mindereinnahmen oder Mehrausgaben entstanden sind. Wir haben damit erreicht, dass es ein relativ unbürokratisches Verfahren geworden ist. Ein entsprechendes Musterschreiben stellen wir Ihnen in den kommenden Tagen – noch vor dem Start der Website – zur Verfügung.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die 5 Mio. Euro vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht wurden, um bei den Tierheimen anzukommen. Es wird daher auch kein Nachweis in Form von Steuerunterlagen o.ä. verlangt. Sollten die 5 Mio. nicht vollständig abgerufen werden, fließt der Rest zurück in den Bundeshaushalt und ist für den Tierschutz verloren. Daher appellieren wir an Sie: Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und stellen Sie einen Antrag. Bitte senden Sie auch eine Kopie der Antragsstellung an vereinsbetreuung@tierschutzbund.de.
Seit heute ist der Link zur Beantragung der Hilfen (7.500 €/TSV) frei geschaltet. Wie in unserem Schreiben vom 19.04.21 angekündigt, stellen wir Ihnen Bausteine für Ihr Schreiben (bitte auf Kopfbogen Ihres Vereins) zur Erklärung über Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen im Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 durch die COVID-19-Pandemie zur Verfügung, die Sie für die Beantragung nutzen können.
Wichtig ist, dass Sie die für Ihren Verein/Ihr Tierheim relevanten Punkte herausziehen und erforderlichenfalls ergänzen sowie nicht zutreffendes weglassen! Das Schreiben sollte nicht nach einem Musterschreiben aussehen, sondern die individuelle Situation des Vereins und seines Tierheims abbilden.
Adressat ist das
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Nehmen Sie Bezug darauf, dass Sie einen Zuschuss zum Ausgleich von Mindereinnahmen und Mehrausgaben von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 beantragen und versichern gemäß § 3 Abs. 2 der Förderrichtlinie, dass beim Betrieb Ihres Tierheimes/Ihrer Einrichtung Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen in Höhe von mindestens 7500 Euro entstanden sind.
Mehrausgaben können beispielsweise anfallen für:
☐ Hygienemaßnahmen (Desinfektionsmittel, Schutzmasken, Einmalhandschuhe), Hygienekonzepte (Schilder/Aushänge, Bodenmarkierungen)
☐ Schnelltests
☐ Unterweisungen der Mitarbeiter zu Corona-Schutzmaßnahmen
☐ Kommunikationsmaßnahmen (Laptops/PCs für Videokonferenzen der Verwaltung)
☐ Erhöhter Verwaltungsaufwand bei der Tiervermittlung
☐ Erhöhter Betreuungs- und ggf. Behandlungsaufwand wegen längerer Aufenthaltsdauer von Tieren
Beispiele für Mindereinnahmen sind:
☐ Wegfall der Einnahmen aus Veranstaltungen (Sommerfest, Weihnachtsfest, Tag der offenen Tür, Bücherbasar, Trödelmarkt)
☐ Rückgang der Barspenden durch Tierheimbesucher
☐ Rückgang der Futtermittelspenden aus Tiermärkten/ Supermärkten
☐ Wegfall von Einnahmen aus dem Pensionsbetrieb
Sollten beim Antragsverfahren Fragen auftreten, so haben Sie auf der frei geschalteten Website die Möglichkeit sich diese über eine E-Mail-Hotline beantworten zu lassen.


22/04/2021 13:55

Der stellvertretende Leiter der SZ - Regionalredaktion Mitte, Martin Rolshausen schreibt: "Tauben sind Ratten mit Flügeln" !
www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/saarbruecken-hat-ein-problem-mit-tauben_aid-57485715
Bitte schreibt Ihm zurück unter: M.Rolshausen@sz-sb.de
und CC unter:sz-sb@sz-sb.de
Wir haben folgendermaßen geantwortet:

Sehr geehrter Herr Rolshausen,

Frau Ehretsmann hat mich gebeten Ihnen zu schreiben und Ihnen die rechtliche Stellung der Stadttaube im Sinne des geltenden Tierschutzgesetzes sowie des Artikels 20a GG darzulegen sowie einige Infos über diese Tiergattung zu geben.
Übrigens soll ich Sie darauf hinweisen, dass die Bezeichnung "Ratten der Lüfte"
diskriminierend und verschleiernd ist und die angesprochenen Lebewesen entwürdigt.
Deshalb war es auch wohl 2017 das Unwort des Jahres. Rein biologisch gesehen ist der Begriff "natürlich" absoluter Schwachsinn. Der Begriff trägt somit zur Verdummung der Leser bei.
Ihre Sprache projeziert automatisch negative Eigenschaften auf die Tiere und ist somit als äußerst tierfeindlich einzustufen. Einen Tacken "Hetze" können Sie nicht verneinen - oder ?
Irgendwie ist Ihr Bericht aber aus der Zeit gefallen. Heute wird bundesweit in vielen Städten die Population tierschutzkonform durch Eieraustausch reguliert !

Natürlich dürfen Sie Ihre ganz persönliche Meinung journalistisch verarbeiten, dennoch vermissen wir in Ihrem Bericht ganz und gar die rechtliche Würdigung dieser Tiergattung, die Gottseidank mehr Gewicht hat als Ihre persönliche Kampfansage, die sich in dieser Art und Weise durchgängig ab den 60 zigern bis dato hinzieht - man könnte fast meinen da schreibt ein !@#$! vom anderen ab.
Falls Sie meinen, dass die Stadt sich zu wenig um die "Plage" kümmert, wenden Sie sich bitte an Herrn Oberbürgermeister Uwe Conradt und sein Amt für Klima - und Umweltschutz sowie den saarländischen Tierschutzbeauftragten sowie das Veterinäramt. Lassen Sie mich aber bitte noch wissen ab welchem statistischen Wert man die Situation als "Plage" bezeichnen muss.
Ohne Angabe von Zahlen ist Ihre vermeintliche Feststellung, gerade heutzutage, absolut nutzlos - allenfalls Stimmungsmache. Da kann niemand etwas damit anfangen.
Werben Sie doch lieber für betreute Taubenhäuser mit Eieraustausch.


16/04/2021 6:30

Die EU Abgeordnete Manuela Ripa (ÖDP) betont zur Stadttaubenthematik:
"Wir brauchen Taubenhäuser !"
Manuela Ripa setzt sich unter anderem in einer speziellen Arbeitsgruppe der EU für den Schutz von Heimtieren ein, wo sie auch die Stadttauben-Problematik ansprechen möchte.
In Kürze wird sie den Deutschen Städte - und Gemeindebund anschreiben und für Taubenhäuser werben. Diese Empfehlung werden wir dann den Unterzeichnern der Petition zur Kenntnis geben.
Herzliche Grüße
Jutta und Andreas Goldschmidt




06/04/2021 18:32

Liebe Tierfreunde, liebe Stadttaubenfreunde,

wir möchten Euch bitten, auch nachfolgende Petition zu unterschreiben und großflächig zu verteilen sowie auf Eure HP bzw. Facebookseite zu stellen.
Bitte beachtet, dass ihr mit einer Emailadresse bis zu 5 mal ( 5 Personen pro Haushalt ) unterzeichnen könnt.
Je mehr Stimmen zusammenkommen um so mehr Gewicht werden unsere Petitionen für die Tiere bekommen:

www.openpetition.de/petition/online/staatliche-foerderung-von-gnaden-bzw-lebenshoefen#petition-main

Herzlichen Dank und liebe Grüße aus dem Saarland

Jutta und Andreas Goldschmidt


19/03/2021 17:28

Stadttaube auf dem 5. Platz gelandet.

Im Finale hat es die Stadttaube auf Platz 5 geschafft. Von insgesamt 307 ausgelobten Vogelarten konnte sich die Stadttaube somit im Wettbewerb ganz vorne platzieren
Nach dem sensationellen 1. Platz bei der Vorwahl mit 8.937 Stimmabgaben konnte sie im Finale mit 31.453 ( 9,2 % der abgegebenen Gesamtstimmen ) ein beachtenswertes Ergebnis erzielen. ( vorläufige Zahlen ohne Gewähr / Quelle NABU - siehe unten )
Wir konnten somit die Stimmen für unsere gefiederten Freunde sogar mehr als verdreifachen - einfach super.
Wir können über das Ergebnis sehr glücklich sein. Das sehr gute Ergebnis dieser Wahl wird sich bestimmt positiv auf das Image der Stadttaube auswirken und weitere Stadttaubenprojekte ermöglichen.

Die Stadttaube gratuliert dem Rotkehlchen zum 1. Platz.

Vorläufiges amtliches Endergebnis der Wahl:

1. Rotkehlchen (17,4 Prozent, 59.338 Stimmen)
2. Rauchschwalbe (15,3 Prozent, 52.410 Stimmen)
3. Kiebitz (12,6 Prozent, 43.227 Stimmen)
4. Feldlerche (11,9 Prozent, 40.523 Stimmen)
5. Stadttaube (9,2 Prozent, 31.453 Stimmen)
6. Haussperling (8,2 Prozent, 28.137 Stimmen)
7. Goldregenpfeifer (6,7 Prozent, 23.054 Stimmen)
8. Blaumeise (6,7 Prozent, 22.908 Stimmen)
9. Eisvogel (6,6 Prozent, 22.711 Stimmen)
10. Amsel (5,3 Prozent, 17.988 Stimmen)


16/03/2021 13:55

Momentan ist das mediale Echo bundesweit sehr groß. Ornithologen und sog. Fachleute haben große Sorge, dass die Stadttaube das Rennen gewinnt.
Mehr oder weniger sehen die Fachleute den Wettbewerb diesbezüglich sehr dramatisch !
Für uns Stadttaubenfreunde*innen geht es um die "Rehabilitierung eines treuen Gefährten". Die Stadttaube muss in der modernen Zeit einfach für alles herhalten.
Die Geschichte und Bedeutung der Tauben für den Menschen nach den beiden Weltkriegen ist ja hinreichend bekannt.
Seltsamerweise wollen selbst Vogelfachleute einen Imagewechsel der Stadttaube nicht hinnehmen, sondern alles beim Alten belassen.
Der Status Quo ist aber für uns Stadttaubenfreunde*innen nicht mehr hinnehmbar.

Im ersten Link ist ein brandaktueller Bericht der Frankfurter Allgemeinen.

Im zweiten Link ein Bericht zur Vorwahl vom Dezember 2020, ebenfalls von der Frankfurter Allgemeinen.

www.faz.net/aktuell/gesellschaft/tiere/wahl-zum-vogel-des-jahres-bitte-nicht-die-stadttaube-17244334-p2.html

www.faz.net/aktuell/wissen/ab-in-die-botanik/vogel-skandal-wird-die-strassentaube-vogel-des-jahres-17016402.html

Bitte votet und verteilt, was das Zeug hält !
Ihr habt noch 3 Tage Zeit !
Nach der Turteltaube ist 2021 die Stadttaube auf dem Siegertreppchen !

www.vogeldesjahres.de/wahl/Stadttaube/

Herzliche Grüße
Andreas und Jutta Goldschmidt


15/03/2021 8:28

Liebe Unterstützer*innen,

eine gute Platzierung der Stadttaube beim NABU Wettbewerb "Vogel des Jahres 2021" ist so wichtig für bestehende und zukünftige Stadttaubenprojekte mit betreuten Taubenhäusern. Am kommenden Samstag wird der Siegervogel gekürt.

Bitte gebt Eure Stimme der Stadttaube:
www.vogeldesjahres.de/wahl/Stadttaube/

Im nachfolgenden Link noch ein aktueller Beitrag des Saarländischen Rundfunks zur Wahl des Vogel des Jahres:
www.sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=100098

Minute 11:50 bis 13:50 oder 4 ten Punk in der Leiste anklicken.

Julia Michely, NABU - Landesvorsitzende bringt es auf den Punkt wenn Sie sinnigerweise sagt:
"Der Lebensraum in dem dieser Vogel lebt, ist eigentlich ganz charakteristisch und der Vogel als gewählter Vogel ist ein Vertreter für diesen Lebensraum, der geschützt werden soll."
Was wäre 2021 treffender, symbolisch für die leeren und aussterbenden Innenstädte und Einkaufsstraßen die Stadttaube zu wählen !
Die Stadt ist doch der Lebensraum der Stadttauben !
Die Stadttaube leidet unter den Auflagen anl. der Pandemie genau wie wir.
Die Stadttaube ist Eine von uns !

Herzliche Grüße
Jutta und Andreas Goldschmidt


Ayude a fortalecer la participación cívica. Queremos que sus preocupaciones sean escuchadas, manteniendo nuestra independencia.

Promocione ahora.