Seit 2002 hat der Tierschutz Verfassungsrang:
Der Staat hat eine Schutzpflicht für die unserer Obhut anvertrauten Tiere ( §1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20a GG, BT-Dr. 14/8860, dazu Kluge-v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ).
Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20a GG "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese als Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das ganze Rechtssystem geschaffen wurde ( Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt / Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3 Aufl. 2015 ).
§ 1 des TierSchG besagt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."
Der Gesetzgeber formuliert also klar, dass Tiere geschützt werden müssen !
In der Regel sind es die im Tierschutz ehrenamtlich Tätigen, die es in Not geratenen Tieren ermöglichen ein art - und tiergerechtes Leben zu führen. Das ist aus Sicht der Ambition absolut zu begrüßen.
Allerdings wird es problematisch wenn es um die Finanzierung von sog. Gnaden - bzw. Lebenshöfen sowie Tierasylen geht. Hierfür gibt es grundsätzlich weder Unterstützung aus öffentlicher Hand noch andere Förderungen.
Der Staat läßt die Tierfreunde, die mit sehr viel Herzblut ihre Arbeit bewerkstelligen im Allgemeinen im Regen stehen,
obwohl er zum Betreiben eines Gnaden - bzw. Lebenshofes in einem nicht unerheblichem Maße, neben der alltäglichen Arbeit, mehrere bürokratische und administrative Hürden aufbürdet.
Die Empathie der Tierfreunde hat der Staat sehr wohl gut in Gesetzen und Verordnungen eingeordnet, reglementiert und bedingt.
Hierzu nur einige Beispiele:
Sogenannte Nutztiere ( Schafe, Ziegen, Hausschweine, Rinder, Gefügel ) müssen auf Gnaden - bzw. Lebenshöfen in Bestandslisten bei der Landwirtschaftkammer sowie bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden.
Laut Gesetz müssen Nutztieren Ohrmarken angebracht werden. Impftermine müssen eingehalten werden.
Bei Pferden sind Equidenpässe Vorschrift.
Der Gnaden - bzw. Lebenshof muss beim Veterinäramt angemeldet werden.
Ein Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG ist notwendig um Tiere ordnungsgemäß zu pflegen und zu versorgen. Lehrgänge in Tierhygiene, Seuchenschutz, Tierheilkunde und allgemeine Gesetzeskunde sowie betreibswirtschaftliche Kenntnisse sind von großem Nutzen.
Wird der Gnaden - bzw. Lebenshof als eingetragener Verein geführt, so sind notarielle Formalien notwendig, z.B. die Eintragung im Vereinsregister mit Erstellung einer Satzung sowie evtl. im Handels- und Gewerberegister mit Einholung einer Betriebsnummer ( ab einem bezahlten Mitarbeiter ).
Auch Aufnahmestellen von Vereinen für "entlassene" Labortiere sollten staatlich unterstützt werden.
Helfer sollten unfallversichert, Tiere haftpflichtversichert sein.
Bei gemeinnützigen Vereinen sind beim Finanzamt periodisch Steuererklärungen abzugeben und die Buchführung einzureichen sowie Mitgliederlisten zu führen.
Beim Geländeankauf sind neben dem Grundstückspreis die Grunderwerbssteuer als auch die jährliche Grundsteuern fällig. Nachbarschaftliche Regelungen sind zu beachten.
Bei aller Notwendigkeit, all dies bleibt den Ehrenamtlichen, die sich moralisch verpflichtet fühlen in Not geratenen Tieren - oftmals aus der Nutztierhaltung - zu helfen, nicht erspart und verursacht eine Menge Kosten, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, woran der Staat selbst noch verdient.
Die finanziellen Mittel für all diese Kosten werden größtenteils aus Mitgliedsbeiträgen und freiwilligen Spenden zusammengebracht mit denen also Grund und Boden, Futter- und Personalkosten, Gerätschaften, Zäune und Weideunterstände, tierärztliche Tätigkeiten sowie Werbung und Marketing bezahlt werden.
Reason
Warum fördert der Staat den Tierschutz auf Gnaden - bzw. Lebenshöfen finanziell nicht, wenn er doch gleichzeitig in großem Umfang von den Tierschützern fordert ? Gnaden - bzw. Lebenshöfe sind für Amtsveterinäre oftmals die einzige Möglichkeit beschlagnahmte Tiere aus schlechter Haltung bzw. sog. Nutztiere ordnungsgemäß unterzubringen.
Im Vergleich zu staatlichen Förderungen in anderen Bereichen, z.B. Sport - und Kultur, würde es sich zudem um sehr übersichtliche Beträge handeln.
Gehen wir mal von 2.000 Gnaden - bzw. Lebenshöfen bundesweit aus. Würde jeder Hof 4.000 Euro Zuschuss jährlich bekommen, wäre dies eine staatliche Förderung von allemal 8 Millionen Euro - ein kleiner Betrag im Bundeshaushalt bzw. den Länderhaushalten.
Mit dieser Petition fordern wir eine unbürokratische Förderung von Gnaden - und Lebenshöfen über die Umweltministerien der jeweiligen Länder.
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Die Petition wurde eingereicht
on 14 Oct 2023Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, 2 wichtige Themen, bei denen wir Euch um Eure Mithilfe bitten möchten:
1.)
In drei Tagen, am kommenden Dienstag, den 17. Oktober 2023, veröffentlicht die EU-Kommission ihre Entscheidung zur Revision der Tierschutzgesetzgebung.
Aus diesem Grund möchten wir die EU-Kommission – allen voran Ursula von der Leyen – erneut auffordern, den versprochenen vollständigen Entwurf für die Überarbeitung des EU-Tierschutzgesetzes noch in diesem Jahr zu veröffentlichen.
www.eurogroupforanimals.org/delivertheproposal
2.)
Eine wichtige Petition zum Unterschreiben und Weiterverteilen:
www.openpetition.de/petition/online/stadttauben-brauchen-hilfe-die-kommunen-in-nrw-muessen-handeln-auch-dortmund -
Die Petition wurde eingereicht
on 27 Jul 2023Schonzeiten sind ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz
Wer heutzutage die bestehenden Schonzeiten für Arten wie Bless-, Saat- und Ringelgänse wieder aufheben möchte, handelt nicht nur kurzsichtig, sondern gefährdet Tiere, die ein Teil unseres internationalen Naturerbes sind.
Zum Internationalen Tag des Artenschutzes (3. März) hat der NABU an Verantwortliche in Bund und Ländern appelliert, nordischen Wildgänsen auch künftig sichere Rastgebiete zu garantieren. Wer heutzutage die bestehenden Schonzeiten für Arten wie Bless-, Saat- und Ringelgänse wieder aufheben möchte, handelt nicht nur kurzsichtig, sondern gefährdet Tiere, die ein Teil unseres internationalen Naturerbes sind", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke und machte auch deutlich, weshalb... further -
Die Petition wurde eingereicht
on 01 Mar 2023Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wann hört der Irrsinn endlich auf. Wieder starben Tausende Schweine elendig bei einem Stallbrand:
www.agrarheute.com/tier/schwein/schweinestall-flammen-1800-ferkel-verbrennen-603940
Bitte schreibt an:
www.oezdemir.de/kontakt/
stm.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/ministerpraesident
mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/kontakt
stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/kontakt
Tierschutzbeauftragte@mlr.bwl.de
redaktion@stzn.de
Macht Euren Protest laut gegen diese Tierfabriken und die Massentierhaltung.
Eine Schande, nichts als eine Schande.
Die Politik und die Behörden versagen im Tierschutz auf ganzer Linie.
Unvermögen pur !
Gebt den Tieren Eure Stimmen... further
Debate
Milliarden Euros fließen jährlich in die zerstörerische Massentierhaltung. Damit muss endlich Schluss sein ! Gnaden - und Lebenshöfe müssen zukünftig staatlich unterstützt werden !
No CONTRA argument yet.