Region: Tyskland

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petitionen behandles
Deutscher Städte - und Gemeindebund

3.304 Underskrifter

Samlingen er afsluttet

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Nyheder

27.08.2021 13.50

Unglaublich was da in Nürnberg passiert. Die Stadt handelt rechtswidrig weil nur die Oberste Naturschutzbehörde in eng gefasstem Rahmen solche Maßnahmen erlauben kann.
Die obersten Naturschutzbehörden sind in der Regel die Umweltministerien der Länder,
die oberen bzw. höheren Naturschutzbehörden, in der Regel Landesämter, Landesverwaltungsämter oder Regierungspräsidien. Ihnen obliegt der Vollzug des Natur- und Artenschutzrechts, vor allem des Bundesnaturschutzgesetzes und der Landesnaturschutzgesetze sowie der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen.

Schreibt bitte an den Oberbürgermeister von Nürnberg, Marcus König:

obm@stadt.nuernberg.de

www.nordbayern.de/region/nuernberg/stadt-nurnberg-erlaubt-abschuss-von-stadttauben-tierschutzer-emport-1.11310949


16.08.2021 03.15

Liebe Unterstützer*innen,

nachfolgende Nachricht aus der Süddeutschen Zeitung geben wir Euch zur Kenntnis.
Diese Art der Lynchjustiz ist unerhört. Das Einfangen der Tauben ist verboten und nur die oberste Naturschutzbehörde kann, unter ganz eng gefassten rechtlichen Aspekten,eine Ausnahme aussprechen. Insofern wurde hier gegen geltendes Recht verstoßen. Ganz zu Schweigen vom Leid der betroffenen Nestlinge, denen ein Elternteil zwecks Brutpflege fehlt.

Zu viele Tauben auf Markt: Tiere an Greifvögel verfüttert

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Geldern (dpa) - Markttauben als Greifvogel-Nahrung: Im niederrheinischen Geldern hat man wegen einer Taubenplage auf dem Wochenmarkt zu einer ungewöhnlichen Maßnahme gegriffen. Marktbeschicker durften Tauben in Absprache mit der Stadt einfangen und der Greifvogel-Auffangstation in Weeze als Futtertiere zur Verfügung stellen. "Wir hatten ein ernstes Hygieneproblem auf dem Wochenmarkt", sagte ein Sprecher der Stadt am Freitag. Die Tauben hätten begonnen, sich an den Lebensmitteln zu vergreifen.

Zwar habe man seit vergangenem Jahr ein Taubenhaus installiert, um der Plage Herr zu werden. In dem Nisthaus werden Taubeneier durch Attrappen ersetzt. Außerdem sei in Absprache mit dem Naturschutzbund ein Falke angesiedelt worden. Diese Maßnahmen zeigten aber nur langsam Wirkung. Deswegen seien einmalig fünf Tiere eingefangen worden.

Diese seien in der Greifvogelstation getötet, gesäubert und verfüttert worden, bestätigte der Leiter der Station am Freitag. Die Greifvögel seien auf Futtertiere angewiesen. Züchter versorgten die Station daher ständig mit überschüssigen Tieren. Die "Rheinische Post" hatte zuerst berichtet.

Post an Rathaus Geldern: info@geldern.de


13.08.2021 15.45

Sehr geehrte ...

vielen Dank für Ihren Einsatz für das Wohl der Stadttauben in München.

Zu Ihrem Schreiben können wir Ihnen wie folgt mitteilen:

Das Taubenhaus am Münchner Hauptbahnhof musste im Zuge des Neubaus der Bahnhofshalle geschlossen und entfernt werden. Dies war lange vorher auch den das Taubenhaus betreuenden Personen bekannt. Der Termin der Schließung wurde sogar mehrmals nach hinten verlegt, weil es zu Verzögerungen im Baufortschritt kam.
Das damalige Referat für Gesundheit und Umwelt, jetzt Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU), war bestrebt, rechtzeitig einen Ersatzstandort bereitzustellen. Dieser Standort konnte aber letztlich aus statischen Gründen nicht verwirklicht werden. Ersatzweise wurden zwei Futterplätze in der Umgebung eingerichtet.

Mittlerweile zeigen zwei Hausverwaltungen und ein Architekturbüro in der Umgebung des Hauptbahnhofs Interesse an einem Taubenhaus. Die Kontakte wurden teilweise von Taubenfreund*innen vermittelt.

Vergrämungsmaßnahmen, wie das von Ihnen angesprochene Netz am Hauptbahnhof, sollen Stadttauben von bestimmten Aufenthaltsorten fernhalten, um Schäden oder Beeinträchtigungen zu verhindern. Sie dienen nicht zum Fangen von Tieren. Bei sachgemäßer Anbringung von Vernetzungen (geeignete Maschenweite, fester Sitz, keine Lücken im Netz oder an den Rändern) können sich die Tiere in der Regel nicht verfangen. Dabei ist eine regelmäßige Kontrolle und Wartung des Netzes wichtig. Für die Anwendung von derartigen so genannten „milden Vergrämungseinrichtungen“ ist eine Genehmigung durch die Veterinärbehörde nicht vorgesehen. Behördliche Kontrollen erfolgen nur anlassbezogen, im Falle von Hinweisen, dass beispielsweise eine Einrichtung nicht tierschutzkonform betrieben wird. Zudem bleibt es jeder Kontrollbehörde selbst vorbehalten – bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz – rechtliche Schritte gegen den Betreiber einzuleiten.

Auch aus Tierschutzkreisen werden Vergrämungsmaßnahmen nicht pauschal abgelehnt. So wird in der Handreichung „Stadttaubenmanagement in deutschen Städten“ des Vereins Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., zur Unterstützung des Erfolgs von Taubenhäusern ausdrücklich das Verschließen von bisherigen Brutplätzen sowie das Anbringen von tierschutzgerechten Vergrämungsmaßnahmen empfohlen.

Hinsichtlich Ihrer Anfrage bezüglich der derzeitigen Situation des Taubenabwehrnetzes am Hauptbahnhof, können wir Ihnen mitteilen, dass das Veterinäramt vor Ort war und sich davon überzeugen konnte, dass die Tauben in den betroffenen Bereichen hinter dem Netz an allen drei Fassadenseiten durch mehrere weit offen stehende Türen und Fenster ungehindert ein- und ausfliegen können. Hinweise auf Einzeltiere, die nicht herausfinden, Hilfe benötigen, auf Nester oder Jungtiere, gab es nicht. Im Bedarfsfall würde, wie bereits in der Vergangenheit in solchen Fällen geschehen, der Tierschutzverein München jeweils vom Veterinäramt hinzugezogen werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

--

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Bodisch (Dipl.-Biol. Univ)

Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
Hauptabteilung Umweltvorsorge
Bauzentrum München
RKU-UVO 24

Konrad-Zuse-Platz 8-12, 81829 München

Telefon: +49 -(0)89 / 54636622
Telefax: +49 - (0)89 / 54636625
E-Mail: bauzentrum@muenchen.de
E-Mail: reinhard.bodisch@muenchen.de

Elektronische Kommunikation mit der Landeshauptstadt München:
www.muenchen.de/ekomm


09.08.2021 02.21

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
letzte Tage haben uns Dutzende Anfragen erreicht mit der Bitte und Anregung die Petition doch bis Jahresende 2021 zu verlängern. Grund war die Möglichkeit über die Petition in aktuellen Lagen möglichst viele Taubenfreunde schnell zu erreichen um in Stadttaubenthemen aktiv zu werden. Dieser Bitte wollen wir nachkommen und deshalb die Petition verlängern.
Das Sammelziel haben wir bereits erreicht und wir danken Euch für die vielen mutmachenden Kommentare ( bereits über 1.000 ).
Bitte verteilt weiterhin die Petition an Familie, Freunde und Bekannte und macht auf das Leid der Stadttauben und die Notwendigkeit von Taubenhäusern in den Städten aufmerksam.
Lieben Dank an Euch alle.
Mit herzlichen Grüßen aus dem Saarland


Neues Zeichnungsende: 31.12.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2654


06.08.2021 17.20

Dringend !!!

Liebe Unterstützer*innen,

heute hat uns ein Schreiben des Amtsleiters des Amtes für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt Saarbrücken, Herr Bersin, erreicht. Er schreibt wortwörtlich:
-"Zu Ihrem immer wieder vorgebrachten Punkt, die Stadttauben könnten sich nicht selbst ernähren kann ich nur negieren. Die Stadttauben sind in der Lage sich „artgerecht“ zu ernähren.
Obwohl durch die zahlreichen Maßnahmen wie z.B. Lockdown die Innenstädte in den letzten 1,5 Jahren oft verwaist waren, haben die Stadttaubenschwärme sich alternative Futterquellen gesucht. So haben ganze Schwärme zum Beispiel Samen auf Wiesenflächen als Nahrung genutzt und ihr Überleben selbst gesichert. Und eine Fütterung in diesen Bereichen würde geringere Probleme nach sich ziehen als dort wo die Fütterung nicht nur für Tauben sondern auch für Kakerlaken und Ratten als „Kunden“ sorgt."- Zitat Ende.
???
Diese falsche Behauptung von Herrn Bersin spricht direkt gegen die Taubenhäuser in Saarbrücken und sonstwo. Es ist ein Schlag ins Gesicht aller an Taubenhäusern tätigen Ehrenamtler und widerspricht dem bewährten Augsburger Konzept.
Bitte schreibt zahlreich und sachlich und klärt Herrn Bersin und Herrn Oberbürgermeister Conradt über die Tatsachen auf. Bitte setzt auf CC: die Sachbearbeiterin Frau Flesch, das Umweltamt Poststelle und den Saarländischen Tierschutzbeauftragten Dr. Willimzik sowie den Saarländischen Umweltminister, Reinhold Jost sowie die Geschäftstelle der Saarl. Tierschutzstiftung, Frau Behnisch-Hartz.

Hier die Kontaktadressen:

christian.bersin@saarbruecken.de,
oberbuergermeister@saarbruecken.de,
silke.flesch@saarbruecken.de,
umweltamt@saarbruecken.de,
h.fr.willimzik@t-online.de,
minister@umwelt.saarland.de
c.behnisch-hartz@umwelt.saarland.de

Gebt den Tauben Eure Stimme !

Herzlichen Dank für Eure großzügige und mutige Unterstützung und liebe Grüße aus dem Saarland


06.08.2021 04.59

Hallo liebe Unterstützer*innen,

eine Bitte an Euch. Würdet Ihr die Petition:

www.openpetition.de/petition/online/staatliche-foerderung-von-gnaden-bzw-lebenshoefen#petition-main

mit Eurer Unterschrift wieder etwas "anstupsen", damit auch diese Thematik bei Politik und Verwaltung Beachtung und Umsetzung findet.

Oftmals findet man auf solchen Höfen auch Taubenvolieren, in denen kranke und gehandicapte Tauben aufgenommen und gepflegt werden.

Herzlichen Dank an Euch.
Jutta und Andreas Goldschmidt


05.08.2021 07.29

Liebe Unterstützer*innen,

nachdem nunmehr 6 Wochen seit Verschicken der Wahlprüfsteine vergangen sind, haben wir bisher 2 Antworten bekommen:
Umgehend geantwortet haben uns Frau Dr. Susanne Wittmann von der Tierschutzpartei, sowie Herr Prof. Dr. Claus Jacob von der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).
Beide sind Kandidaten für die Bundestagswahl 2021 für Ihre Partei.
Vorab: beide haben sich sehr positiv über betreute Taubenhäuser geäußert.
Wir sind gespannt ob von den anderen angeschriebenen Parteien noch etwas kommt.

Herzliche Grüße aus dem Saarland
Jutta und Andreas Goldschmidt


03.08.2021 12.59

Liebe Unterstützer`*innen,
nachfolgende Email der DB ( nach unten scrollen ) sowie die Antwort von uns an den bekannten Verteiler geben wir Euch/Ihnen zur Kenntnis:

Sehr geehrte Frau Fiedler,

vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort und der Rücksprache mit Ihrem zuständigen Fachbereich.
Wir freuen uns sehr, dass Ihnen das Wohl der Tauben am Herzen liegt und die DB sich an die tierschutzrechtlichen Bestimmungen verbindlich hält.

Wir würden es dennoch begrüßen, wenn die DB den Tierschützern, den Zugang zu der Liegenschaft ermöglichen würde bzw. das Betretungsrecht zum Gebäude einräumen würde um die dort gelegten Taubeneier gegen Eiattrappen austauschen zu können. Nur diese Maßnahme gewährleistet ein tierschutzkonformes Management, welches nachhaltig und im Interesse der Öffentlichkeit ist. Ansonsten lassen Sie einen unkontrollierten Populationsanstieg zu, verursacht durch die Bereitstellung von Nist- bzw. Brutgelegenheit in dem Gebäude.
Die Zusammenarbeit mit den Tierschützern ist in diesem Falle und bei den derzeitigen Gegebenheiten unumgänglich.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Andreas Goldschmidt

---Ursprüngliche Mitteilung---
Von: zentralerkundendialog@bahn.de
Verschickt: Di, 3. Aug. 2021 15:57
Betreff: Tauben im Hauptbahnhof München

Unser Zeichen: 1-141603439144

Sehr geehrter Herr Goldschmidt,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. Juli an unseren Vorstand. Wir wurden gebeten, Ihnen zu antworten.

Ihre Sorge um die Tauben im Hauptbahnhof München nehmen wir ernst. Daher haben wir mit dem zuständigen Fachbereich Rücksprache gehalten.

Das Netz befindet sich schon seit längerer Zeit an besagter Stelle und wurde kürzlich erneuert. Die Tauben können den Bereich jederzeit durch eine Tür und zwei geöffnete Fenster verlassen.

Den Tieren geht es gut – keines war oder ist gefangen. Dies hat auch das Veterinäramt, das sich ein Bild von der Lage verschafft hat und mit dem wir im ständigen Austausch stehen, bestätigt.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen verdeutlichen, dass auch uns das Wohl der Tauben am Herzen liegt. Alles Gute für Sie!

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Ulrike Fiedler
Deutsche Bahn AG
Zentraler Kundendialog
Vorstandsangelegenheiten
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel +49 30 644 97 882, Fax +49 69 265 -53 974
___
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier >> www.deutschebahn.com/de/konzern/datenschutz
Internetauftritt der Deutschen Bahn AG >> www.db.de

Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Berlin-Charlottenburg, HRB 50 000
USt-IdNr.: DE 811569869
Vorstand: Dr. Richard Lutz, Dr. Levin Holle, Berthold Huber, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Ronald Pofalla, Martin Seiler
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Michael Odenwald


02.08.2021 14.14

Liebe Unterstützer*innen,

bezüglich des Taubenhauses, welches letztes Jahr abgerissen wurde, habe wir nachfolgendes Schreiben an die Bahn, Münchens OB, das Veterinäramt, die Süddeutsche, etc.verschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren der DB,

Ihrem derzeitigen Verhalten im Bezug auf die Lage der Stadttauben sowie gegenüber den Tierschützern kann aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden.
Zumal die damalige Schließung des Taubenhauses ohne vorherige Ankündigung und Benachrichtigung der Taubenhausbetreuer für die derzeitige Lage maßgeblich verantwortlich ist und ein kausaler Zusammenhang zur derzeitigen Situation besteht.
So hat die plötzliche Schließung des betreuten Taubenschlages den Stadttauben:
1) die bisherige gesicherte Fütterung und Schlaf- und Brutstätte entzogen und daher den Tieren wegen ihrer Standorttreue anhaltenden Stress und erhebliche Leiden bis hin zum Tod ausgesetzt.
2) gleichzeitig eine unkontrollierte Vermehrung der Stadttauben verursacht, die das öffentliche Interesse für die Begrenzung der Population dauerhaft missachtet.
Eine tierschutzrechtlich angemessene Alternative, wie etwa ein Quartier in der Nähe des Taubenschlages, wurde den Tieren nicht geboten.
Zudem wurden die Tierschützer vom Abriss nicht in Kenntnis gesetzt um vorsorgliche Maßnahmen zu treffen.

Folgende Rechtsgründe führe ich an:

a) die Stadttauben, die im Taubenhaus lebten, sind verwilderte Haustiere, die seit langer Zeit im Taubenhaus in menschlicher Obhut gefüttert wurden. Die ersatzlose Schließung des Standortes entzieht den Tauben nicht nur die geschützte Bleibe, sondern führt entgegen dem Verbot des § 3 Nr. 3 TierSchG zu einer "Aussetzung" der Tiere, weil die weitere Betreuung vereitelt wurde. Es gilt der allgemeine Grundsatz: "Was man sich vertraut gemacht hat, dafür ist man auch verantwortlich".
b) durch die Schließung wurde vielen Stadttauben aller Wahrscheinlichkeit nach auch in strafbarer Weise Tierquälerei und Hungertod zugeführt, da im gesetzlichen Sinne ( § 17 Nr. 2 b TierSchG ) der dauerhafte Entzug des geschützten Zuhauses unter der Fütterung als Zufügung "länger anhaltender erheblicher Leiden" und die Tötung als unvernünftig gelten.
c) Die Schließung widersprach der staatlichen Schutzpflicht für unserer Obhut anvertrauten Tiere Tiere ( § 1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20 a GG, BT-Dr. 14 14/8860, dazu Kluge - v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ). Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20 a GG "der Staat schützt die Tiere ..." - seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das gesamte Rechtssystem geschaffen wurde ( siehe Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, Art 20 a GG, 3. Aufl. 2015 ).
Nach geltender Rechtsprechung kann solcher Missstand geahndet werden. Denn auch für Stadttauben gilt das Tierschutzgesetz: "Zweck des Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

Es stellt sich aktuell auch die Frage, warum das Netz gespannt worden ist, wenn die Tauben laut den Verantwortlichen der Bahn rein und rausfliegen können. Dies macht überhaupt keinen Sinn.

Ich bitte Sie die Missstände umgehend zu beseitigen und mit den Tierschützern den Dialog zur Zusammenarbeit zu suchen. Man wird bestimmt einen Konsens finden.


01.08.2021 16.01

Hallo liebe Unterstützer*innen,

hier eine Email, die uns soeben erreicht hat:

Ich habe heute mit einer Aktivistin der Münchner Taubengruppe telefoniert, die in den letzten Tagen auch wieder vor Ort am Hauptbahnhof waren:
Die Bahn und das KVR weisen in ihren Antwortmails auf geöffnete Fenster und eine Tür an der Außenwand hin. Die offenstehenden Fenster und Türen
sind tatsächlich nicht vernetzt.
Die Tauben können theoretisch rein- und raus fliegen.
Die Aktivistin der Taubengruppe hat seit vielen Jahren Erfahrung mit Tauben und sagt, die Öffnungen sind zu klein und es ist nicht gewährleistet,
dass alle Tauben wirklich wieder herausfinden. Es fliegen aber immer wieder welche rein und fangen auch an zu brüten.
Es ist also nach wie vor eine Gefährdung der Tiere gegeben und die Taubengruppe kämpft weiterhin für eine gute Lösung für die Tiere.
Der Bahn wurde von der Taubengruppe vorgeschlagen, dass jemand von der Gruppe in den Bereich rein geht und die Gelege bzw. Küken
und auch verletze oder schwache Tiere sichert bzw. Fangkörbe mit Futter und Wasser aufstellt, damit auch alle Tauben hinter dem Netz rausgebracht
werden können.
Wenn alle Tiere draußen sind, könnten die Fenster wieder geschlossen werden. Auf diesen Vorschlag sind die Verantwortlichen am
Münchner Hauptbahnhof nicht eingegangen, mit dem Argument, es gäbe ja keine Gefährdung der Tauben, da die Fenster offen sind.
Jeder, der über einigermaßen gesunden Menschenverstand verfügt, muss sich nun aber fragen: Wozu dann das Netz, wenn die Fenster offen sind
und die Tauben rein und raus können wie sie wollen und dort fleißig brüten?
Falls sich die Bahn in der Antwortmail auf die offenen Fenster bezieht, also bitte diese Frage zurückschreiben.
Ich verstehe das Problem der Bahn nicht, warum man nicht auf den Vorschlag der Tierschützer eingeht.
Die Tauben würden in Sicherheit gebracht. Die Bahn hätte ihr Netz weiter da hängen, die Fenster blieben zu und die Tauben kämen nicht
mehr dahin, wo die Bahn sie offensichtlich nicht haben will.

Viele Grüße
M.

Bitte schreibt an:
buero.ob@muenchen.de, r.rku@muenchen.de,
rathaus@muenchen.de, buergerberatung.dir@muenchen.de,
forum-region@sueddeutsche.de, forum@sueddeutsche.de, debatte@sz.de,
redaktion@sz.de redaktion@sz.de,
feedback@bahnhof.de, kundendialog@bahn.de


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