Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund

3.304 Unterschriften

Sammlung beendet

3.304 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

03.06.2024, 15:17

Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer,
die vorgesehene Taubentötung in der Stadt Limburg ist rechtswidrig. Wie die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz zusammen mit dem Bundesverband Menschen für Tierrechte am 19.02.204 angekündigt hatten, wurde ein Rechtsgutachten zur Taubentötung in Auftrag gegeben, dass den Tierschutzorganisationen nun vorliegt.
Hier der Link:
www.erna-graff-stiftung.de/rechtsgutachten-bestaetigt-taubentoetung-in-limburg-rechtswidrig/
Insofern wäre auch die Abstimmung am kommenden Sonntag rechtswidrig.

Bitte schreibt kopiert die Adressen und schreibt an:
Marius.hahn@stadt.limburg.de
Peter.Rompf@spd-limburg.de
info@cdu-limburg.de
marion@schardt-sauer.de
kreis@gruene-limburg-weilburg.de
info@limburg-weilburg.de
40.50@limburg-weilburg.de

hzs@hr.de
info@swr.de
themen-news@stern.de
spiegel@spiegel.de
Info@faz.net
redaktion@rhein-zeitung.net
redaktion@sueddeutsche.de

Wir müssen den Protest aufrechterhalten und den Tauben unsere Stimmen geben !!!


02.06.2024, 13:16

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

aus der Türkei erreichen uns besorgniserregende Nachrichten. Bitte unterschreibt und verteilt diese Petition großflächig - siehe Link.
Unten ist der Petitionstext auf Deutsch übersetzt, nachzulesen:

www.change.org/p/katliama-bar%C4%B1naklara-toplamaya-hayir-sokakhayvanlar%C4%B1sahipsizde%C4%9Fil

Nach den Nachrichten in der Presse, so der Artikel, sind für streunende Tiere Tötungs- und Sammelpläne vorgesehen, keine wissenschaftlichen und ethischen Wege.

Das Töten von Tieren oder das Einsammeln in Tierheimen wird das Populationsproblem nicht lösen, und es ist auch keine Methode, die zu unserem Land passt.

Eine in Rumänien durchgeführte Studie, die versucht, Tiere durch Schlachtung loszuwerden, zeigt, dass die Zahl der Tiere nur durch Sterilisation und nicht durch Tötung reduziert werden kann, und betont, dass die Reproduktionsrate mit der Tötung steigt. Das 2004 erlassene Tierschutzgesetz wurde nie richtig umgesetzt, und die tierfreundlichen Artikel des Gesetzes, das 2021 geändert wurde, wurden leider nicht umgesetzt. Mit dieser letzten Änderung wurden Großstadtgemeinden, Provinzgemeinden und Gemeinden mit mehr als 75 Tausend Einwohnern verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2022 Pflegeheime einzurichten, aber die Zahl der Pflegeheime hat sich nicht erhöht und ihre Bedingungen haben sich nicht verbessert. An diesem Punkt ist es sinnlos, über eine neue Gesetzesänderung zu sprechen, da die bestehenden Gesetze nicht umgesetzt werden.

WIR SIND GEGEN SCHLACHTUNG UND KEULUNG. Unschuldige Tiere sollten nicht für das Verbrechen von Gemeinden zahlen, die nicht sterilisieren.

Wir appellieren an den Herrn Präsidenten: Gemeinden, die dies seit 20 Jahren nicht getan haben, sind schuldig. Das Töten von Tieren oder das Einsammeln in Tierheimen wird das Problem nicht lösen.

Wir brauchen dringend dauerhafte Lösungen und keine Massaker.

Bitte hören Sie sich diese Lösungen an:

Eine dringende Sterilisationskampagne, um eine gesunde Sterilisation zu gewährleisten

Verbot des Verkaufs von Haustieren

Solange es keine ordnungsgemäße Sterilisation gibt und weiterhin Tiere für den Verkauf produziert werden, ist das Schlachten oder Einsammeln in Tierheimen keine Lösung und stellt für uns alle eine große Belastung dar.

Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)

Im Link noch eine Panorama - Berichterstattung zur Thematik:

www.gmx.net/magazine/panorama/plan-regierung-erdogan-stoesst-widerstand-tierschuetzern-39717332


01.06.2024, 09:30

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

der Petitionsausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen schreibt anl. einer Petition der Petentin lapidar folgende Zeilen: "Die Annahme der Petentin, dass es sich bei Stadttauben generell nicht um herrenlose Wildtiere, sondern um Haustiere und mithin um Fundtiere handele, wird nicht geteilt."

Das kann man unkommentiert so nicht stehen lassen. Eine solche unsachliche Behauptung stellt schließlich alle gut geführten Stadttaubenprojekte in Frage.
Die Behauptung des Petitionsauschusses ist schlichtweg falsch und zeigt die Unwissenheit und das Unvermögen der Politik in tierschutzrechtlichen Sachfragen. Man könnte es fast als eine Blockadehaltung der politisch Verantwortlichen bezeichnen.

Bitte schreibt an den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen: petitionsausschuss@landtag.nrw.de
Geschäftszeichen: I.A.4/18-P-2024-07495-00
Schreiben vom 27.05.2024

Hier ein Musterschreiben ( Quelle: Dr. jur. Christian Arleth )

Bei sogenannten „Stadttauben“ (Columba livia forma domestica) handelt es sich in Deutschland immer um
Haus-, d.h. domestizierte Tiere. Dies gilt nicht nur für Brief-, Hochzeits- oder sonstige Haustauben, die aus
vielfältigen Gründen nicht mehr zu ihrem Ursprungstaubenschlag beim Haltenden zurückgefunden und sich
einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben; es gilt auch für deren Nachkommen, da auch diese nach
zahlreichen weiteren Generationen das ihnen typische angezüchtete Verhalten nicht verlieren und sich auch
nicht mit den in Deutschland vorkommenden Wildtaubenarten paaren und genetisch vermischen. Auch die
Nachkommen gezüchteter Tauben „verwildern“ also genetisch und verhaltensbiologisch gesehen über die
Zeit nicht. Dies lässt sich durch Analysen des Erbguts von Stadttaubenpopulationen1 sowie ihrer Verhaltens-
und Fortpflanzungsbiologie2 wissenschaftlich beweisen:
● Stadttauben stammen wie die Haustauben von der Felsentaube ab.
● DNA-Muster von zumeist lokalen Haustaubenrassen finden sich bei Stadttauben wieder, entweder
nahezu identisch (Neuzugänge aus menschlicher Obhut) oder als gemischte Muster verschiedener
Rassen (Paarung jeweils mit Neuzugängen aus menschlicher Obhut über Generationen).
● Stadttauben sind in Deutschland von Haustauben nicht als Art oder Unterart abgrenzbar. Der Gen-
pool der Stadttaubenpopulationen ist nicht isoliert. Eine Dedomestikation hat nicht stattgefunden.
● Stadttauben haben – im Unterschied zu Wildtauben wie Ringel- oder Felsentauben – eine geringe
Scheu vor dem Menschen, zeigen eine hohe Toleranz gegenüber menschlichen Aktivitäten und las-
sen sich beispielsweise mit dem Taubenhaltergriff fixieren, der für Wildtauben ungeeignet ist.
(Quelle: Gutachten Dr. jur. Christian Arleth )



26.05.2024, 03:41

Sehr geehrte Unterstützerinnen, sehr geehrte Unterstützer,

anläßlich des Unwetterereignisses in Form von Starkregen im Saarland wurde eine Pflegevoliere für 70 gehandicapte Stadttauben durch die Wassermassen komplett zerstört. Ein Verschulden der Pflegestelle kann aufgrund "Höherer Gewalt" ausgeschlossen werden. Die Situation vor Ort war so nicht vorhersehbar. Taubenfutter im Futterdepot wurde durch die Wassermassen unbrauchbar.
Der Ortsteil Bliesmengen-Bolchen, wo die Voliere betrieben wurde, war insgesamt stark vom Unwetter betroffen, da ein Regenrückhaltebecken das Wasser nicht mehr fassen konnte. Die Situation bleibt schwierig. Eure Unterstützung wäre nötig ( Quelle: Stadttauben Saarbrücken e.V. ).
stadttauben-saarbruecken.jimdofree.com/


10.05.2024, 05:00

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

das Fangen und das Töten stellen eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz dar, weil hier "kein vernünftiger Grund für eine Tötung" vorliegt. Zudem muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben:
Taubenhäuser erfüllen einen legitimen Zweck, sind sowohl geeignet und erforderlich als auch angemessen und daher das Mittel der Wahl.
Als Respekt vor dem Eigenwert des Tieres begründet die „Würde des Tieres“ die Notwendigkeit
einer Abwägung. Gerade in diesem Punkt macht es sich die Limburger Verwaltung zu einfach.
Ein Bürgerentscheid, welcher eine Tiertötung rechtfertigen soll, ist schlichtweg rechtswidrig und hat mit Basisdemokratie überhaupt nichts mehr zu tun, sondern zeigt das Unvermögen einer Verwaltung, die damit sogar eine Art der Anstiftung seiner Bürger zu einer Straftat betreibt.
Wir denken, dass die Limburger Bürgerinnen und Bürger dies beherzigen und entsprechend abstimmen werden.
Bitte schreibt an die Mailadressen, die wir gestern rundgeschickt haben, damit das Thema bis zum Entscheid in 4 Wochen in den Köpfen bleibt und der Protest weiter bestehen bleibt.

Herzliche Grüße aus dem Saarland


09.05.2024, 15:40

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, wir möchten nochmal daran erinnern:

Am 09. Juni ( Tag der Europawahl ) soll über das Schicksal der Limburger Stadttauben per Bürgerentscheid entschieden werden. Es steht ein Einfangen mit einem sog. Fangschlag mit anschließender Tötung durch Genickbruch im Raum.
Bitte schreibt an die Verantwortlichen und spricht Euch gegen die "Totmachkultur" hierzulande aus. Wir haben die Verantwortung für diese Tiere. Nur durch betreute Taubenhäuser kann tierschutzkonform gehandelt werden und dem geltenden Recht und Gesetz Rechnung getragen werden.
Gebt den Tauben Eure Stimme !

Bitte kopiert die Adressen und schreibt an:

Marius.hahn@stadt.limburg.de
Peter.Rompf@spd-limburg.de
info@cdu-limburg.de
marion@schardt-sauer.de
kreis@gruene-limburg-weilburg.de
info@limburg-weilburg.de
40.50@limburg-weilburg.de

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Info@faz.net
redaktion@rhein-zeitung.net
redaktion@sueddeutsche.de


07.05.2024, 14:27

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer:
nachfolgend abgedruckt, die Anfrage der EU-Abgeordneten Manuela Ripa an die EU-Kommission.
( Im Bild rechts: die EU-Abgeordnete Manuela Ripa beim Taubenhausbesuch in Saarbrücken / Quelle Stadttauben Saarbrücken e.V. / Helga Ehretsmann )

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-000871/2024

an die Kommission

Artikel 138 der Geschäftsordnung

Manuela Ripa (Verts/ALE)

Betrifft: Durchsetzung tierfreundlicher Maßnahmen zur Eindämmung der Taubenpopulation in europäischen Großstädten

Die Stadttaube bevölkert als herrenloses und freilebendes domestiziertes Haustier viele europäische Städte.

Um die Population einzudämmen, führen viele Länder häufig ein Fütterungsverbot ein. Ein solcher Mangel an angemessener Ernährung führt zu lang anhaltendem und erheblichem Leid für diese Vögel, die zuchtbedingt genetisch auf menschliche Fürsorge angewiesen sind. Dies führt zu einem qualvollen Tod nicht nur der Elternvögel, sondern auch der Küken und flugunfähigen Jungtauben.

Viele Länder entscheiden sich immer noch für diese tierfeindliche Methode, obwohl alternative Maßnahmen nachweislich wirksam und erfolgreich sind, z. B. der systematische Austausch von Gelegen mit Eiattrappen in betreuten Taubenhäusern mit ausreichend artgerechter Fütterung oder im Einzelfall die Einrichtung kontrollierter, offener Futterstellen.

Sachverständige sind sich einig, dass die Lösung nicht ein Fütterungsverbot, sondern eine systematische, tierschutzkonforme Kontrolle der Taubenschläge ist. Städte, die Fütterungsverbote verhängen, sollten gesetzlich verpflichtet werden, im gesamten Gebiet Taubenschläge und kontrollierte Futterstationen zu errichten, um den nationalen Tierschutzgesetzen und Artikel 13 AEUV zu entsprechen. Daher sollten sich die Mitgliedstaaten sowohl finanziell als auch personell an der Finanzierung der Taubenhäuser und deren Bewirtschaftung beteiligen.

Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Kommission einzuleiten, um die Mitgliedstaaten dazu zu bewegen, das Fütterungsverbot für Stadttauben abzuschaffen und durch tierfreundlichere Maßnahmen zu ersetzen?
Eingang:20.3.2024


02.05.2024, 14:17

Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen,

bitte schreibt an den Bürgermeister von Sigmaringen, das Veterinäramt sowie an die Schwäbische.
Es geht darum, dass sich die Politik dort für betreute Taubenhäuser entscheidet und sich gegen den Einsatz von Klebepaste ausspricht.
Klebepaste erzeugt unglaubliches Tierleid. Ihr Einsatz ist verboten !!!

Betreute Taubenhäuser - Ja !!!
Klebepaste - Nein !!!

ehm@sigmaringen.de
post.veterinaer@lrasig.de
info@schwaebische.de



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