Tierschutz

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund
3.307 Unterstützende

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  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

16.03.2023, 19:15

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
lest die Sachstandsmitteilung, die Gudrun Stürmer von den Stadttauben Frankfurt schildert und gebt den Stadttauben Eure Stimme:

Keine Entwarnung, trotz Aufschub für die Schließung des Taubenhauses Parkhaus Hauptwache

"Gestern kam es überraschend zu einer Fristverlängerung, so dass das Taubenhaus im Parkhaus Hauptwache vorerst bleiben kann, bis ein Ersatzstandort gefunden ist. Dennoch muss der Taubenschlag am Gericht in den nächsten Tagen endgültig abgebaut werden. Somit werden ab April Hunderte Tiere obdachlos in die Straßen der Frankfurter Innenstadt entlassen. Kein Grund zur Freude also für den Verein Stadttaubenprojekt und seine Unterstützer, trotz der ersten Euphorie über den Aufschub. Beide Taubenhäuser in der City stehen weiterhin vor dem Aus.

Totale Tierschutzkatastrophe nur aufgeschoben, solange keine Ersatzstandorte in Sicht

Das bedeutet, dass jetzt erst einmal „nur“ ca. 300 Tauben heimatlos werden. 300 standorttreue Tiere, die auf den Balkonen, Fenstersimsen und in den Hinterhöfen rund um das Gericht unkontrolliert brüten und bettelnd vor den Stühlen der Straßencafés sitzen werden. Viele werden verhungern, so wie es in München am Hauptbahnhof geschehen ist, als das dortige Taubenhaus geschlossen wurde.

Gründe für die Kündigung durch die ABG Frankfurt Holding rufschädigend und ein Schlag ins Gesicht der Ehrenamtler

Dass gerade dem Taubenhaus Hauptwache Aufschub durch den Betreiber der beiden Parkhäuser, die ABG Frankfurt Holding, gewährt wurde, ist für den Verein nicht nachvollziehbar. Lautete doch eine der Begründungen für die Kündigung, dass die Klimageräte auf dem Parkhausdach im Umfeld des Taubenhauses so verdreckt gewesen seien, dass die Techniker sich geweigert hätten, dort zu warten. Dennoch ist es nun der Taubenschlag am Gericht, der zügig abgebaut werden soll. Der Verein verwehrt sich überdies gegen die öffentlichen Schmähungen durch den ABG-Geschäftsführer hinsichtlich des Zustandes der Taubenschläge und begreift diese als massive Rufschädigung. Vorwürfe wie „unhaltbare unhygienische Zustände“, zumal haltlos, lassen die Chancen, neue Standorte für Taubenhäuser zu finden, gegen Null gehen. Zudem sind sie ein Schlag ins Gesicht aller Ehrenamtler, die einen großen Teil ihrer Freizeit für die Betreuung und Pflege der Taubenhäuser opfern." ( Gudrun Stürmer / Stadttaubenprojekt Frankfurt a.M. )

ordnungsamt@stadt-frankfurt.de
allgemeine-gefahrenabwehr@stadt-frankfurt.de
veterinaerwesen@stadt-frankfurt.de
alexandra.baer@stadt-frankfurt.de
32.zentrale-dienste.326@stadt-frankfurt.de
buergerberatung@stadt-frankfurt.de
info@faz.de


14.03.2023, 10:10

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, an alle die noch nicht ihre Stimme den Tauben gegeben haben:

Bitte schreibt bzw. kopiert den Aufruf und schickt ihn an die nachfolgenden Adressen:

"Keine Schließung der beiden Taubenhäuser in Frankfurt ohne Ersatzstandorte in unmittelbarer Nähe!
Ich fordere Fristverlängerung bis Ersatz gefunden ist! Macht die Tauben nicht obdachlos !!!
Das Tierschutzgesetz gilt auch für Stadttauben !!!!

ordnungsamt@stadt-frankfurt.de
allgemeine-gefahrenabwehr@stadt-frankfurt.de
veterinaerwesen@stadt-frankfurt.de
alexandra.baer@stadt-frankfurt.de
32.zentrale-dienste.326@stadt-frankfurt.de
DE09S-Vorzimmer@stadt-frankfurt.de
buergerberatung@stadt-frankfurt.de
info@faz.de


10.03.2023, 20:07

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, die Lage für die Stadttauben in Frankfurt ist Ernst.
Bitte schreibt an:

ordnungsamt@stadt-frankfurt.de
allgemeine-gefahrenabwehr@stadt-frankfurt.de
veterinaerwesen@stadt-frankfurt.de
alexandra.baer@stadt-frankfurt.de
32.zentrale-dienste.326@stadt-frankfurt.de
DE09S-Vorzimmer@stadt-frankfurt.de
buergerberatung@stadt-frankfurt.de
info@faz.de

Hier das aktuelle Schreiben von Gudrun Stürmer, der 1. Vorsitzenden des Stadttaubenprojekts Stadttauben Frankfurt e.V. an die Stadtverwaltung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider konnte der Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. im Bezug auf eine weitere Fristverlängerung für den Abbau der beiden Taubenhäuser auf dem Parkhaus Hauptwache und im Parkhaus Gericht bisher keine Fortschritte erzielen.
Das heißt, dass spätestens am 15.03.2023 mehrere hundert Tauben in der Innenstadt ihrer Existenzgrundlage beraubt sein werden.

Um das zu verhindern, beantragt der Verein eine Ausnahmegenehmigung zum Füttern der betroffenen Tiere auf definierten öffentlichen Flächen durch ausgewiesene Mitarbeiter des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V.

Nach der Rechtsauffassung des Vereins wird durch diese Maßnahme dem Tatbestand der Tierquälerei entgegengewirkt.

Das unbegrenzte Taubenfütterungsverbot ist darauf ausgerichtet, Tauben durch Aushungern zu schwächen und verhungern zu lassen. Dabei setzt das Kalkül sehr wesentlich auf die Standorttreue der Tiere, die nachgewiesener Maßen auch dann ihr Lebenshabitat nicht verlassen, wenn sie dort keine oder nicht ausreichend Nahrung mehr finden. Standorttreue bzw. Ortsgebundenheit haben zur Folge, dass Tauben keine artgerechte Nahrung finden und deshalb unterernährt und geschwächt sind und letztlich verhungern (so auch von Loeper, NuR 2020, 827 (828).

Nahrungsaufnahme ist aber ein Grundbedürfnis aller Tiere und so auch von Tauben. Dieses Grundbedürfnis nicht artgemäß befriedigen zu können, stört ihr Wohlbefinden erheblich und fügt Tauben wiederkehrend und andauernd erhebliches Leid zu.

Die Herbeiführung dieses Zustands durch Erlass eines Taubenfütterungsverbots erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei des §17 TierSchG.


Tierquälerei kann aktiv und passiv, also durch Unterlassen begangen werden (vgl. zur Tierquälerei durch Unterlassen bereits Kemper, NuR 2007, 790 ff sowie in Langfassung auf der Homepage der hessischen Landestierschutzbeauftragten: tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/202211/kemper_garantenstellung_der_amtstieraerzte_im_tierschutz_sept2006_0.pdf.).

Der Erlass einer Verbotsregelung per Verordnung mit dem Ziel, Tauben zu schwächen und sterben zu lassen, realisiert den Tatbestand der Tierquälerei in aktiver Form.

Wir bitten Sie deshalb um eine zeitnahe Erteilung dieser Genehmigung.

Zur Klärung der Konditionen, z.B. der genauen Standorte der Futterstellen, Gestaltung und Kennzeichnung dieser Flächen, Futtermenge, Anmeldung der fütternden Personen, etc., stehe ich Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.

Mit tierschützerischen Grüßen,
Gudrun Stürmer


09.02.2023, 22:20

Das Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. steht derzeit vor der Herausforderung, die
Taubenhäuser auf den Parkhäusern Hauptwache und Am Gericht abbauen zu müssen.
Die Katastrophe, die dieser Abbau für die betroffenen über 600 Tiere darstellt, wurde an
anderer Stelle bereits ausführlich erörtert.
Es bleibt jedoch nicht nur im Hinblick auf den Tierschutz ein bitterer Beigeschmack, sondern
auch im Hinblick auf den Stil, mit dem die ABG Holding AG die Kündigung erklärt und
kommuniziert hat.
Zunächst verwundert die Plötzlichkeit der Mitteilung der ABG Holding AG vom 4. November
2022 (Zugang am 8. November 2022) - quasi aus heiterem Himmel -, dass die Verträge
über den Betrieb der beiden Schläge zum "nächstmöglichen Termin" gekündigt seien und
die Taubenhäuser bis zum 16. Dezember 2022 abgebaut werden müssten.
Zwar konnte Stadträtin Rosemarie Heilig die Frist zum Abbau bis Ende Februar 2023 durch
Vermittlung verlängern, aber mit dem Abbau des Taubenhauses Hauptwache muss in der
kommenden Woche (KW7) begonnen werden, da wir die Schlüssel zu diesem Parkhaus am
24. Februar 2023 bereits abgeben müssen.
Es mag sein, dass der kommunale Parkhausbetreiber mit gewissen Verfahrensweisen des
Stadttaubenprojekt Frankfurt im Zusammenhang mit dem Betrieb der Schläge nicht
zufrieden war. Normal und auch rechtlich geboten wäre dann aber, zunächst diese
Kritikpunkte anzusprechen und auf Abhilfe seitens des Vereins zu drängen, nötigenfalls das
Stadttaubenprojekt Frankfurt vor der endgültigen Kündigung abzumahnen. Im Mietrecht ist
dieses Vorgehen üblich, weil allein rechtmäßig. Es ist anzunehmen, dass die ABG Holding
AG das Mietrecht kennt und in anderen Fällen dementsprechend verfährt.
Warum sie bei den Taubenhäusern anders vorgegangen ist, bleibt ihr Geheimnis. Dies ist
umso verwunderlicher, da die Stadt Frankfurt sagt, dass sie mit dem Stadttaubenprojekt
Frankfurt zusammenarbeitet. Die ABG Holding AG ist ein Unternehmen der Stadt. Sind
Partner der Stadt nicht auch Partner der ABG Holding AG?
So – darf man dann sagen – geht man aber nicht mit Partnern um. Die ABG Holding AG –
muss man dann sagen – hat der Stadt einen erheblichen Glaubwürdigkeitsschaden
zugefügt.
Ebenso verwundert die Begründung dieser Kündigung.
In erster Linie wurden "unhaltbare hygienische Zustände" angeführt, die angeblich durch
den Betrieb der Taubenhäuser zu beklagen wären.
Zwischenzeitlich haben sich mehrere Journalisten, die zeitnah nach der Kündigung über die
Schließung berichteten, sowie Mitglieder verschiedener Ortsbeiräte, bei Ortsterminen selbst
ein Bild über die Hygiene in und um die Schläge machen können. Deren einhellige Reaktion
war deutliches Erstaunen über die Vorwürfe.
Hätten vorher derart schlimme Verhältnisse geherrscht, wären sie nicht in kürzester Zeit
vor den Terminen zu beseitigen gewesen. Und wenn doch, hätte bereits ein klärendes
Gespräch zwischen der ABG Holding AG und dem Stadttaubenprojekt Frankfurt die Situation
zufriedenstellend verbessern können (s. oben).
Tatsächlich stellt sich sogar die Frage, ob überhaupt stimmt, dass sich die hygienische
Situation, übrigens nicht nur hinsichtlich der Verunreinigungen mit Taubenkot, seit der
Einweihung der Schläge verschlechtert hat. Durch den Aufbau der Taubenhäuser ist die
hygienische Situation nicht nur in der gesamten Innenstadt, sondern insbesondere auch in
den Parkgaragen, nicht schlechter, sondern besser geworden.
Bei seinen Tierschutzeinsätzen hat das Stadttaubenprojekt Frankfurt diverse Dachböden
auch des ABG-Konzerns kennengelernt. Das Stadttaubenprojekt Frankfurt ist mit
problematischen hygienischen Zuständen immer professionell umgegangen und hat die
Mängel intern der ABG Holding AG gemeldet. Beispielsweise fand das Stadttaubenprojekt
Frankfurt im Jahr 2020 in einem Griesheimer Dachboden zentimeterhohe Ablagerungen von
Taubenkot. Zahlreiche Taubenkadaver waren in verschiedenen Verwesungsstufen über den
gesamten Dachboden verteilt, zwischen alten, meist zerstörten Möbeln und anderem Müll.
"Unhaltbare hygienische Zustände" gelten vielleicht für den einen oder anderen von uns
besichtigten Dachboden bei Wohnungsbaugesellschaften, aber sicher nicht für die
Taubenschläge des Stadttaubenprojekt Frankfurt.
Für Frankfurt gilt weiterhin: Wir brauchen mehr statt weniger Taubenhäuser, um
hygienische Mindest- und erst recht hohe Standards zu gewährleisten. Dass dies so
offensichtlich ist und von sehr vielen Bürgern wie Kommunalpolitikern geteilt wird, lässt
weiterhin offen, warum die kommunale ABG Holding AG die Standplätze für die für die
unverzichtbaren Taubenhäuser gekündigt hat. Beobachter vermuten hier eine Verbindung
zum Gerichtsprozess beim Landgericht Frankfurt. Auch aus Sicht des Stadttaubenprojekt
Frankfurt liegt nicht fern, dass die Begründungen nur vorgeschoben sind.
So geht man nicht mit Partnern um. Wir fordern,
dafür zu sorgen, dass wenn die Kündigungen schon nicht zurückgenommen werden,
zumindest darauf hingewirkt wird, dass die Häuser bleiben, bis Ersatzstandorte gefunden sind.


01.02.2023, 11:12

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

hier der Bild-Bericht der Demo am letzten Samstag:
www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/franskfurt-demo-auf-der-zeil-gegen-schliessung-von-taubenhaeusern-sie-stossen-au-82718820.bild.html

Wichtig:
Wer eine Antwort von der Bürgerberatung Frankfürt am Main per Email bekommen hat, sendet diese bitte an nachfolgende Adressaten mit der Bitte um Antwort aus tierschutzrechtlicher Sicht.

veterinaerwesen@stadt-frankfurt.de

tierschutz@umwelt.hessen.de

poststelle@umwelt.hessen.de

Herzliche Grüße aus dem Saarland


27.01.2023, 18:52

Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen,

wichtige aktuelle Information aus Frankfurt.
Bitte schreibt Euren Protest an:

buergerberatung@stadt-frankfurt.de

Wer Zeit hat, soll an der Demo teilnehmen.

Bitte die Mail größtmöglichst verteilen. Lieben Dank !

Herzliche Grüße aus dem Saarland


07.01.2023, 11:03

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
das neue Jahr hat bedauerlicherweise vielerorts mit Gewalt und Vandalismus angefangen. Wir möchten Euch daher bitten den nachfolgenden Appell Böllerverbot ( Campact ) und die Aktion Böllerciao ( DUH ) zu unterschreiben um eine klare Haltung gegen die Rücksichtslosigkeit zu zeigen:

www.campact.de/boellerverbot/
www.duh.de/boellerfrei

Wir wünschen Euch allen ein glückliches und friedvolles sowie gesundes Jahr 2023 mit vielen schönen Momenten.

Mit herzlichen Grüßen aus dem Saarland
Jutta und Andreas Goldschmidt


05.01.2023, 12:42

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
das neue Jahr hat bedauerlicherweise vielerorts mit Gewalt und Vandalismus angefangen. Wir möchten Euch daher bitten den nachfolgenden Appell zu unterschreiben um eine klare Haltung gegen die Rücksichtslosigkeit zu zeigen:

www.campact.de/boellerverbot/

Wir wünschen Euch allen ein glückliches und friedvolles sowie gesundes Jahr 2023 mit vielen schönen Momenten.

Mit herzlichen Grüßen aus dem Saarland
Jutta und Andreas Goldschmidt


21.12.2022, 11:45

Teil 2
Im Infoblatt T00 der Landeshauptstadt München Referat für Klima- und Umweltschutz heißt es
unter anderem:
Ziele der Landeshauptstadt München
- Die Sorgen und Ängste aller Bürger*innen im Zusammenleben mit den Tauben werden
ernst genommen.
Oder auch ein Zitat aus dem offiziellen Stadtportal der Stadt München:
- „Weil wir das Zusammenleben mit den Tauben nicht verhindern können, hat es sich die
Landeshauptstadt München zum Ziel gesetzt, zwischen den unterschiedlichen
Standpunkten zu vermitteln und ein konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Tier
zu fördern.“
Würde man in den zuständigen Behörden diese Aussagen ernst nehmen, käme es nicht weiterhin
zu diesen unschönen und tragischen Vorfällen.
So wurde beispielhaft am 10.12.2022 von einer Besucherin eine tote Taube in einem horizontal
angebrachten Netz in der kleinen Halle des Hauptbahnhof München fotografiert. Diese Taube
wurde uns auch schon am 04.12. 2022 durch eine andere Mitteilerin gemeldet.
Die Taube hing direkt über einer Holzkrippe am Boden. Tierfreunde kontaktierten daher bereits
seit Anfang des Monats
wiederholend die 3S Zentrale
des Münchner Hauptbahnhof-
management und meldeten das
tote Tier, sowie weitere sieben
gefangene Tauben in den
Netzen, die teilweise durch
ständige Befreiungsversuche
schon stark geschwächt waren.
Im Hinblick auf die tote Taube
die direkt über einer
Weihnachtskrippe hing, wurde
nur scherzhaft geantwortet,
dass dieses ja passt, weil die
Taube doch ein Symbol der
Kirche sei. Es wäre auch aktuell
kein geeignetes Gerät
(sogenannter „Steiger“) vor Ort,
mit dem man die große Höhe (ca. 13 m) in der die tote Taube hängt erreichen, als auch die hinter
dem Netz gefangenen noch lebenden Tiere befreien könne.
Grundsätzlich wären die zuständigen Behörden wegen des durch das Staatsziel des Art.20a GG
zum Ausdruck kommenden Stellenwerts des Tierschutzes zum effektiven Schutz der Tiere und
deshalb zur Handlungsweise verpflichtet. Die persönliche Pflicht des einzelnen Amtsträgers
beruht auf entsprechender/n Pflicht/en der Behörde, für die er tätig ist und deren Erfüllung dem
Amtsträger als dienstliche Aufgabe/n obliegt. Leider erfolgt dieses aber nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir appellieren an Sie und bitten um Unterstützung. Bitte
werden Sie tätig, um den sichtbaren und in Folge nicht endenden und wiederholten Leiden der
Tiere ein Ende zu setzen. Der Tierschutz ist prägender Bestandteil der ethischen und
moralischen Handlungsweise in unserem Lande.
Diese Tatsache gebietet den verstärkten staatlichen Schutz, auch gegenüber der Stadttaube vor
vermeidbaren Leiden und Sterben. Er verbietet deren Geringschätzung oder Nichtbeachtung aus
Gründen des Speziesismus oder wegen eines geringen Marktwertes. Vielen Dank.
Über eine Beantwortung unseres Schreibens wären wir ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Derbeck
(Sprecher BBT)


21.12.2022, 11:39

Das Bündnis Bayerischer Tierrechtsorganisationen BBT hat uns gebeten das nachfolgende Schreiben zu Verteilen und um weitere Unterstützung zu bitten ( Teil 2 des Schreibens folgt umgehend )

Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits seit Februar dieses Jahres gehen bei uns, als auch an anderen Stellen wie Natur- und
Tierschutzorganisationen, Behörden, etc. regelmäßig Meldungen, Hinweise und Anzeigen von
besorgten Bürgern ein, da am Münchner Hauptbahnhof häufig und wiederholend Tauben für
jedermann ersichtlich, sich in den im Bahnhofsgebäude angebrachten Vergrämungsnetzen
verfangen. Tauben gelangen immer wieder hinter diese maroden oder unsachgemäß
angebrachten Netze, verfangen sich dort und versuchen sich dann meist erfolglos zu befreien,
bevor sie letztendlich, meist erst nach langer Zeit und nach erheblichen Leiden, erschöpft und
qualvoll versterben. Oft bleiben die toten Tiere dann noch tage- oder wochenlang in den Netzen
hängen, bevor sie von der DB entfernt werden. Alle Versuche diese Tierqual zu beenden
scheiterten. Warum lässt unsere zivilisierte Gesellschaft dieses im 21 Jahrhundert noch zu?
 Das Bahnhofsmanagement München versprach in einem Schreiben regelmäßige
Kontrollen und die Befreiung der Tiere, sollten sich Tauben in den Netzen verfangen. Die
Realität sieht jedoch anders aus. Selbst bei zeitnahen Meldungen von Tierfreunden,
vergehen oft Stunden, wenn man sich der Sache überhaupt annimmt. Für viele Tiere ist
das zu spät, die durch anhaltenden Stress und erfolglose Befreiungsversuche bereits
verstorben sind. Auch die Zusage beschädigte oder marode Netze zu reparieren, so dass
Tauben zukünftig nicht mehr hinter die Netze gelangen können erfolgt nicht im
gewünschten Maße, denn seit Februar dieses Jahres hatten sich die Meldungen nicht
reduziert. Aktuell in diesem Monat wurden uns schon wieder zahlreiche Fälle gemeldet.
 Die anfänglich verständigte Feuerwehr in München hat keine passende Leiter in ihrem
Equipment, um eine Rettung vornehmen zu können. In einem Antwortschreiben vom Mai
dieses Jahres teilte uns die Feuerwehr mit, man wird der DB einen Beratungstermin
anbieten, um Lösungsansätze zu besprechen. Bis dato hat sich leider nichts ergeben.
 In manchen Fällen wurde von besorgten Bürger und Passanten die Polizei verständigt, die
hier leider nicht helfen konnte.
 Es gingen etliche Schreiben an das städtische Veterinäramt München als zuständige
Behörde. Diese zeigten die Missstände auf. Leider blieben diese Schreiben allesamt
unbeantwortet und es erfolgten auch keine Maßnahmen im Hinblick auf eine Änderung,
bzw. Verbesserung.
 Letztendlich wurden bei der Staatsanwaltschaft München mehrere Strafanzeigen gegen
das Bahnhofmanagement München wegen Verdacht des Verstoßes gegen das
Tierschutzgesetz erstattet. Soweit uns bekannt, erfolgten Anzeigen:
- von Rechtsanwalt Herrn Eisenhart von Löper am 17.05.2022
- vom Bündnis Bayerischer Tierrechtsorganisationen am 20.05.2022
- vom Tierschutzverein für Stadttauben und Wildtiere e. V. am 22.05.2022
- vom Bundesverband des Deutschen Tierschutzbund e. V. am 31.05.2022
- vom Landesverband Bayern des Deutschen Tierschutzbund e. V.
am 21.07.2022 und 26.09.2022
Die Anzeigen wurden allesamt eingestellt mit der Begründung, dass dem Bahnhofsmanagement
keine Garantenpflicht für verwilderte Haustauben obliegt, als auch das Tauben nur einen
geringen Marktwert besitzen. Die Begründungen mögen vielleicht gesetzesmäßig so auszulegen
sein, jedoch widersprechen diese jeglichen moralischen und ethischen Prinzipien des
Tierschutzes. Der ethische Tierschutz weist seit jeher eine Wechselwirkung mit der Würde des
Menschen als höchstem Fundament des Grundgesetzes auf (v. Loeper aaO S. 828, Fn. 9 mit
zahlreichen Nachw.). Bei der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz war der ethische
Normzweck von Leben und Wohlbefinden der Tiere und nicht der geringe Sachwert eines Tieres
der Maßstab der Gesetzesauslegung.
Die Netze im Bahnhofsgebäude hat das Münchner Bahnhofsmanagement ausschließlich zur
Vergrämung der Tauben anbringen lassen, damit liegt die Verantwortung auch alleinig beim
Verursacher. Dieser müsste sicherstellen, dass durch schadhafte, marode oder unsachgemäß
angebrachte Netze keine Tiere zu Schaden kommen. Da jedoch seit Anfang dieses Jahres durch
unsachgemäße Vergrämungsmaßnahmen Tiere fortdauernd und wiederholend erhebliche Leiden
erfahren müssen und häufig auch qualvoll zu Tode kommen, bleibt man hier untätig oder agiert
nicht rechtzeitig.
Die langanhaltenden Leiden und das qualvolles Sterben der Tiere geht also ungehindert weiter.
Der Hauptbahnhof München ist für Tierfreunde, Tierschützer und Tierrechtler mittlerweile ein
Platz der Schande geworden. Besucher aus anderen Bundesländern oder Ländern, die in unsere
Landeshauptstadt anreisen und die in den Netzen hängenden, flatternden oder toten Tiere
entdecken sind schockiert über die Machtlosigkeit des Tierschutzes und der Gleichgültigkeit und
Teilnahmslosigkeit der Verantwortlichen.
Teil 2 folgt.


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