Region: Sachsen

Stadtwälder retten! Sächsisches Waldgesetz ändern!

Petition richtet sich an
Die Sächsische Landesregierung

3.219 Unterschriften

80 %
4.000 für Sammelziel

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4.000 für Sammelziel
  1. Gestartet Juni 2024
  2. Sammlung noch > 1 Jahr
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

01.11.2025, 14:27

Der Text der Petition wurde aktualisiert.


Neuer Petitionstext:

Wir fordern die Änderung des Sächsischen Waldgesetzes: 

VorAnfang zweiJanuar Jahren2022 wurde eine Waldfläche mitten in der Stadt Dresden am Holunderweg von insgesamt 1,2 ha aufgrund einer Regelungslücke zwischen den kommunalen Gehölzschutzsatzungen und dem Sächsischen Waldgesetz vom Privateigentümer komplett abgeholzt. Es handelte sich um einen Hochwald mit über 200 Laubbäumen, zu denen Robinen, Ahorne Buchen und Eichen gehörten, die teilweise bis zu 100 Jahre alt waren. 

Die Abholzung war möglich, da innerstädtischer Wald unter das Sächsische Waldgesetz fällt, in dem in §19 Abs. 3 (www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5405-SaechsWaldG#p19) geregelt ist, dass erst ab einer Fläche von 2 ha eine Genehmigung für Kahlhiebe erforderlich ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wald im innerstädtischen, urbanen Bereich liegt oder nicht. Dies bedeutet, dass auch Waldflächen mitten in Dresden und auch in allen anderen sächsischen Kommunen bis zu einer Fläche von 2 ha nicht unter Schutz gestellt sind und genehmigungslos abgeholzt werden können.

Diese Regelung und das daraus resultierende Vorgehen steht im Widerspruch zur kommunalen Gehölzschutzsatzung, die in Dresden wie auch in vielen anderen sächsischen Kommunen gilt. Sie besagt, dass jeder Baum ab einem Stammumfang von 30 cm, gemessen in 1 m Höhe vom Erdboden, besonders schützenswert ist. Wald ist hierbei aber ausgeschlossen, weil Wald unter das Sächsische Waldgesetz fällt. Damit entsteht eine Schutzlücke.

Wir, die Bürgerinitiative „Wäldchen am Holunderweg“ als Verfasser dieser Petition, fordern daher die Schließung dieser Regelungslücke zwischen den kommunalen Gehölzschutzsatzungen und dem Sächsischen Waldgesetz, um auch kleine Waldflächen mit weniger als 2 ha, und das ist in Stadtgebieten der typische Normalfall, wirkungsvoll unter Schutz zu stellen. Wir fordern im Sinne eines klimaangepassten Waldschutzes die Landesregierung Sachsens auf, diese Regelungslücke möglichst schnell zu schließen, um Schaden von unseren Kommunen und deren innerstädtischen Wäldern abzuwenden und diese als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen zu bewahren.  

Wir fordern, dass derartige Waldflächen verbindlich nach den Regeln einer guten forstwirtschaftlichen Praxis zu pflegen und zu bewirtschaften sind und bereits gerodete Flächen ebenfalls verbindlich nach diesen Regeln wieder herzustellen sind. Ziel ist eine naturnahe, schonende Bewirtschaftung. 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3.079


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