22/12/2022, 11:47
Am vergangenen Dienstag hat der GR-Steinen den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans 'Gewerbegebiet an der Wiese' genehmigt und die Offenlage veranlasst. Diese sind Voraussetzung, um die Änderung des Bebauungsplans - als Voraussetzung für die sogenannte "Fremdkörperfestsetzung" - rechtskräftig werden zu lassen. Erst danach ist die Existenz von FENNO endgültig gesichert.