06.07.2016, 12:15
Pet 2-18-08-6101-022531
Steuerpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert die Einführung eines "Elektro-Cents" bei der Mineralölsteuer, um
die Anschaffung von Elektrofahrzeugen zu fördern.
Zur Begründung wird ausgeführt, der Weg in die Elektromobilität sei vorgezeichnet
und werde immer mehr von der Bevölkerung gewünscht. Um die Anschaffung von
Elektrofahrzeugen anzukurbeln, seien effektive Programme notwendig.
Angesichts dessen wird ein "Mobilitätsaufschlag" auf die Mineralölsteuer
vorgeschlagen. Es wird ausgeführt, in Deutschland würden täglich etwa 170 Mio.
Liter Kraftstoff getankt. Wenn hierbei der Literpreis lediglich um einen Cent
zugunsten von Elektrofahrzeugen erhöht würde, könnten pro Jahr etwa
124.000 Elektrofahrzeuge mit einem Zuschuss von 5.000,00 Euro finanziert werden.
Bei einer durchschnittlichen PKW-Fahrleistung von 15.000 km pro Jahr und einem
Verbrauch von sechs Litern pro 100 km würde dies für die Nutzer von Nicht-
Elektrofahrzeugen eine Mehrbelastung Höhe von 9,00 Euro pro Jahr bedeuten.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf die von ihm
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 124 Mitzeichnungen sowie 299 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Unter Bezugnahme auf das vorgetragene Petitum stellt der Petitionsausschuss fest,
dass sich der Vorschlag zur Förderung der Anschaffung von Elektrofahrzeugen über
einen "Elektro-Cent" bei der Energiesteuer in eine Fülle gegenwärtig in der
Diskussion befindlicher Vorschläge zur Förderung der Elektromobilität einreiht, die
aus der Bevölkerung, aus der Industrie und den Ländern vorgetragen werden. Es ist
vorgesehen, dass das gesamte Spektrum der vorgetragenen Vorschläge einer
Prüfung zugeführt wird.
Der Petitionsausschuss stellt weiterhin fest, dass Elektromobilität und alternative
Antriebskonzepte in der gegenwärtigen politischen Diskussion weiterhin einen hohen
Stellenwert einnehmen. Während der vergangenen Jahre sind erhebliche Mittel
insbesondere für die Forschungsförderung bereitgestellt worden. Diese Mittel werden
auch in Zukunft verfügbar sein. So sind etwa im Energie- und Klimafonds (EKF)
gemäß Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2016 für die Jahr 2016 bis 2019
insgesamt Fördermittel in Höhe von 840 Mio. Euro vorgesehen.
Soweit mit der Eingabe die Zielsetzung verfolgt wird, einen Aufschlag auf die
Energiesteuer zu realisieren, macht der Petitionsausschuss jedoch darauf
aufmerksam, dass gegenwärtig die Handlungsprioritäten auf diesem Gebiet darauf
ausgerichtet sind, die Förderaktivitäten im Bereich der Elektromobilität im Rahmen
verfügbarer Einkommen zu finanzieren. Da sich das vorgetragene Petitum jedoch in
das gesamte Bündel vorgetragener möglicher Maßnahmen zur Förderung der
Elektromobilität einreiht, sollten in diesem Rahmen auch mögliche Aufschläge auf die
Energiesteuer mitgeprüft werden. Angesichts dessen empfiehlt der
Petitionsausschuss, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der
Finanzen – zu überweisen.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es zwischenzeitlich Festlegungen
dahingehend gebe, in welcher Form die Anschaffung von Elektrofahrzeugen
gefördert werden solle. Angesichts dessen kann er nicht in Aussicht stellen, im Sinne
des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden und empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen und dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – als Material zu überweisen und sie
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde
mehrheitlich abgelehnt.
Begründung (pdf)