Steuerpolitik - Förderung zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen über die Einführung eines "Elektro-Cents"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

124 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

124 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

06.07.2016, 12:15

Pet 2-18-08-6101-022531



Steuerpolitik



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Der Petent fordert die Einführung eines "Elektro-Cents" bei der Mineralölsteuer, um

die Anschaffung von Elektrofahrzeugen zu fördern.

Zur Begründung wird ausgeführt, der Weg in die Elektromobilität sei vorgezeichnet

und werde immer mehr von der Bevölkerung gewünscht. Um die Anschaffung von

Elektrofahrzeugen anzukurbeln, seien effektive Programme notwendig.

Angesichts dessen wird ein "Mobilitätsaufschlag" auf die Mineralölsteuer

vorgeschlagen. Es wird ausgeführt, in Deutschland würden täglich etwa 170 Mio.

Liter Kraftstoff getankt. Wenn hierbei der Literpreis lediglich um einen Cent

zugunsten von Elektrofahrzeugen erhöht würde, könnten pro Jahr etwa

124.000 Elektrofahrzeuge mit einem Zuschuss von 5.000,00 Euro finanziert werden.

Bei einer durchschnittlichen PKW-Fahrleistung von 15.000 km pro Jahr und einem

Verbrauch von sechs Litern pro 100 km würde dies für die Nutzer von Nicht-

Elektrofahrzeugen eine Mehrbelastung Höhe von 9,00 Euro pro Jahr bedeuten.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf die von ihm

eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

worden. Es gingen 124 Mitzeichnungen sowie 299 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte

wie folgt zusammenfassen:



Unter Bezugnahme auf das vorgetragene Petitum stellt der Petitionsausschuss fest,

dass sich der Vorschlag zur Förderung der Anschaffung von Elektrofahrzeugen über

einen "Elektro-Cent" bei der Energiesteuer in eine Fülle gegenwärtig in der

Diskussion befindlicher Vorschläge zur Förderung der Elektromobilität einreiht, die

aus der Bevölkerung, aus der Industrie und den Ländern vorgetragen werden. Es ist

vorgesehen, dass das gesamte Spektrum der vorgetragenen Vorschläge einer

Prüfung zugeführt wird.

Der Petitionsausschuss stellt weiterhin fest, dass Elektromobilität und alternative

Antriebskonzepte in der gegenwärtigen politischen Diskussion weiterhin einen hohen

Stellenwert einnehmen. Während der vergangenen Jahre sind erhebliche Mittel

insbesondere für die Forschungsförderung bereitgestellt worden. Diese Mittel werden

auch in Zukunft verfügbar sein. So sind etwa im Energie- und Klimafonds (EKF)

gemäß Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2016 für die Jahr 2016 bis 2019

insgesamt Fördermittel in Höhe von 840 Mio. Euro vorgesehen.

Soweit mit der Eingabe die Zielsetzung verfolgt wird, einen Aufschlag auf die

Energiesteuer zu realisieren, macht der Petitionsausschuss jedoch darauf

aufmerksam, dass gegenwärtig die Handlungsprioritäten auf diesem Gebiet darauf

ausgerichtet sind, die Förderaktivitäten im Bereich der Elektromobilität im Rahmen

verfügbarer Einkommen zu finanzieren. Da sich das vorgetragene Petitum jedoch in

das gesamte Bündel vorgetragener möglicher Maßnahmen zur Förderung der

Elektromobilität einreiht, sollten in diesem Rahmen auch mögliche Aufschläge auf die

Energiesteuer mitgeprüft werden. Angesichts dessen empfiehlt der

Petitionsausschuss, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der

Finanzen – zu überweisen.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es zwischenzeitlich Festlegungen

dahingehend gebe, in welcher Form die Anschaffung von Elektrofahrzeugen

gefördert werden solle. Angesichts dessen kann er nicht in Aussicht stellen, im Sinne

des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden und empfiehlt daher, das

Petitionsverfahren abzuschließen.

Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition

der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen und dem

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – als Material zu überweisen und sie

den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde

mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (pdf)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern