Steuerrecht - Besondere Steuer auf tierische Produkte, keine Subventionierung mehr

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
537 Unterstützende 537 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

537 Unterstützende 537 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:52

Pet 2-17-08-610-035749Steuerrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass eine Steuer auf Fleisch, auf andere tierische
Produkte und tierische Zusätze in Nahrung und Kleidung erhoben wird und dass alle
Subventionen für Fleischerzeugung und Fleischexport gestrichen werden.
Zusätzlich sollen Alternativprodukte (z.B. aus Soja) nur mit dem ermäßigten
Steuersatz besteuert werden. Subventionen sollen nur noch an nachhaltige, tierfreie
Landwirtschaft gegeben werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, mit Bezug auf das vorgetragene Anliegen dürfe
sich die Politik nicht mehr weiter hinter dem Markt verstecken. Märkte regulierten sich
nicht von selbst, auch dann nicht, wenn tierische Produkte durch Subventionen und
industrielle Massentierhaltung künstlich billig gehalten würden. Ziel der Verbraucher
in Deutschland sei es primär, sich billig zu ernähren. Für sie spiele die Gesundheit
oder die Umwelt keine Rolle. Daher sei eine Veränderung der Ernährungsweise nur
auf dem Weg über das Portemonnaie der Verbraucher möglich.
Es sei geboten, der Industrie die Marktlücke der veganen Ernährung aufzuzeigen
und in diesem Bereich noch mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Durch eine tierfreie
Landwirtschaft sei es möglich, die Umweltprobleme größtenteils zu lösen, außerdem
würden sich positive Auswirkungen im Gesundheitsbereich einstellen. So ließen sich
durch die aufgezeigten Änderungen etwa Herz- und Kreislauferkrankungen,
Krebserkrankungen und Übergewicht eindämmen und es würden sich
entsprechende Einsparungen im Gesundheitssektor einstellen. Es sei notwendig,
den aufzeigten Prozess durch gezielte Subventionen in Gang zu setzen und zu
beschleunigen.

Zu den Einzelheiten des Vortrages der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 500 Diskussionsbeiträge und
537 Mitzeichnungen ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:
Soweit die Petentin die Einführung einer neuen Steuerart fordert, stellt der
Petitionsausschuss zunächst grundlegend fest, dass die Einführung einer neuen
Steuerart dem Gesetzgeber in Deutschland nur in den Grenzen des Artikels 106
Grundgesetz (GG) erlaubt ist. Die Aufzählung in Artikel 106 GG ist abschließend.
Danach ist die Einführung einer neuen Steuer nur zulässig, soweit sich diese einer
der in der Verfassung aufgeführten Steuerarten zuordnen lässt, da andernfalls das
verfassungsrechtlich geregelte Ertragsverteilungssystem zwischen Bund und
Ländern unterlaufen würde. Die geforderte Steuer auf Fleisch und andere tierische
Produkte könnte vor diesem Hintergrund allenfalls als besondere Verbrauchsteuer
eingeführt werden.
Weiterhin ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung, dass die Schaffung des
europäischen Binnenmarktes zum 1. Januar 1993, d. h. die Errichtung eines
einheitlichen Wirtschaftsraums der Europäischen Union ohne Binnengrenzen, als
Rahmenbedingung die Angleichung der jeweiligen nationalen Besteuerungssysteme
erforderlich gemacht hat. Dies ist in Form einer Einbeziehung aller relevanten
Steuern auf den Verbrauch von Waren (Verbrauchsteuern) in ein gemeinsames
Harmonisierungskonzept geschehen. Hierzu gehörten die Verbrauchsteuern auf
Mineralöl, Alkohol und alkoholische Getränke sowie Tabak. Eine unionsweite
Verbrauchsteuer auf Fleisch und andere tierische Produkte ist demnach nicht
vorgesehen. Den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ist darüber
hinaus die Einführung von Verbrauchsteuern auf andere Waren als die genannten
harmonisierten Verbrauchsteuern nur dann gestattet, wenn diese Steuern im
Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten keine mit dem Grenzübertritt
verbundenen Formalitäten nach sich ziehen.
Die Einführung einer lediglich auf den deutschen Teil des Verbrauchsteuergebiets
der EU beschränkten Verbrauchsteuer auf Fleisch und andere tierische Produkte
wäre unter Einhaltung der Prinzipien des Binnenmarktes insoweit zwar grundsätzlich

dann möglich, wenn auch die innerstaatlichen Anforderungen - etwa aus dem
Gleichheitsgrundsatz - gewahrt wären. Nach den Vorstellungen der Petentin sollte
eine solche Steuer jedoch zu einer Änderung des Konsumverhaltens führen, was
einen entsprechend hohen Steuersatz erfordern würde. Der in der Verfassung
grundsätzlich vorgesehene Zweck der Steuererhebung zur Erzielung von
Einnahmen, die der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, würde hiernach
deutlich zurücktreten. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass mit der
Einführung einer von der Petentin begehrten Steuer zusätzlicher
Verwaltungsaufwand entsteht, der möglicherweise als unverhältnismäßig hoch
einzustufen ist.
Weiterhin macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass eine Erhöhung
der steuerlichen Belastung von Fleisch durch Abschaffung des ermäßigten
Umsatzsteuersatzes für Fleisch und andere tierische Produkte mit großer
Wahrscheinlichkeit nicht zu den erhofften Lenkungswirkungen führen würden. Die
Petentin geht in ihren Grundüberlegungen offensichtlich davon aus, dass die
Streichung der Steuerermäßigungstatbestände für Fleisch und andere tierische
Produkte zu einer Verteuerung und damit durch eine Veränderung des
Konsumverhaltens der Bevölkerung zu einem Produktionsrückgang führen würde.
Nach Überzeugung des Petitionsausschusses könnte selbst bei einer Abschaffung
der Vergünstigungen und einer Verteuerung von Fleisch und anderen tierischen
Produkte keinesfalls davon ausgegangen werden, dass ein solcher Preisauftrieb bei
einem in der Gesellschaft traditionell tief verwurzelten Nahrungsmittel zu einem
Rückgang des Konsums führen würde. Gelänge es den Erzeugern aufgrund des
starken Preiswettbewerbs am Markt jedoch nicht, die höhere Umsatzsteuer über
höhere Preise an die Verbraucher weiterzugeben, würde dies den eigenen
Kostendruck erheblich erhöhen. Folge wäre eine Verschärfung der finanziellen
Situation der Branche. Die Suche nach Einsparpotentialen würde dann letztendlich
zu einer Ausweitung der von der Petentin kritisierten Massentierhaltung führen.
Soweit die Petentin die Streichung der Subventionen für Fleischerzeugung und
Fleischexport anregt und fordert, Subventionen nur nachhaltigen und tierfreien
Landwirtschaften zu gewähren, macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam,
dass von den im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU gewährten
Subventionen rund 80% auf die Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen
Betriebsinhaber entfallen. Diese ursprünglich produktbezogenen Direktzahlungen -
darunter die Prämien für Rinder und Schafe - wurden mit der Reform der GAP von

2003 abgeschafft und von der Produktion entkoppelt. Diese Entkoppelung bedeutet,
dass die Direktzahlungen heute nicht mehr an eine Verpflichtung geknüpft sind,
bestimmte Produkte (z.B. Milch, Rindfleisch oder Getreide) zu erzeugen. Faktisch
bedeutet dies, dass es in Deutschland seit 2005 keine an eine bestimmte Tierhaltung
gekoppelten Prämien mehr gibt.
Ziel der entkoppelten Direktzahlungen ist es vielmehr, den landwirtschaftlichen
Betrieben zu ermöglichen, ihre Produktion ausschließlich an den Bedürfnissen des
Marktes auszurichten. Der Betriebsinhaber entscheidet, ob und was er auf einer
landwirtschaftlichen Fläche produziert, sei es für die Lebensmittelproduktion oder für
den Anbau nachwachsender Rohstoffe. Der Betriebsinhaber muss lediglich die
landwirtschaftlichen Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem
Zustand erhalten.
In Deutschland werden im Rahmen der Betriebsprämienregelung im Jahr 2013 alle
landwirtschaftlichen Flächen in einer Region mit einheitlichen Beträgen gefördert.
Dies bedeutet, dass jeder Betriebsinhaber pro Hektar landwirtschaftliche Flächen
dieselben Direktzahlungen erhält, und zwar unabhängig davon, ob er Getreidebauer
oder Tierhalter ist bzw. ob er konventionell oder ökologisch wirtschaftet.
Soweit in der Eingabe der subventionierte Export landwirtschaftlicher Produkte aus
der EU in Drittländer angesprochen wird, ist darauf hinzuweisen, dass diese sog.
Ausfuhrerstattungen zurzeit nur noch für wenige Agrarprodukte gewährt werden. Sie
spielen heute praktisch keine Rolle mehr, denn die Ausgaben für Erstattungen sind
von über 10 Mrd. Euro zu Beginn der 1990er Jahre auf knapp 180 Mio. Euro im Jahr
2011 zurückgegangen. Sie werden im Jahr 2012 voraussichtlich noch niedriger
ausfallen.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in
Aussicht stellen, im Sinne dieses vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung
– dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz – als Material zu überweisen und sie dem
Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit die Abschaffung von EU-
Exportsubventionen gefordert wird, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Eingabe
der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen und dem
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – als
Material zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten, wurde
mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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