Region: Bayern
Kultur

Stoppt das Schießstandsterben in Bayern!

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Bayerischer Landtag
5 203 Støttende 4 661 inn Bayern

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  1. Startet 2021
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn 23.02.2022
  4. Dialog
  5. Mislyktes

24.02.2024, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


23.02.2022, 12:07


openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Bayern eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition


02.08.2021, 18:40

Liebe Unterstützende,

Damit noch mehr Menschen von der Petition erfahren, haben wir von openPetition einen Post zur Petition auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht - gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:

+++ Facebook: www.facebook.com/openPetition/photos/a.305584669539756/4173908559373995/

+++ Twitter: twitter.com/openPetition/status/1422165934928797700/photo/1

+++ Instagram: www.instagram.com/p/CSEj8e1NYwI/

Bitte mit Freunden, Bekannten und Familie teilen. Jedes “Gefällt mir ” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren. Die Petition kann auch in Facebook-Gruppen geteilt werden.

Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann Freunde, Bekannte und Familie per Whatsapp oder E-Mail auf die Petition hinweisen:

+++ Kurzlink zur Petition: www.openpetition.de/schiessstandsterben

Vielen Dank für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team


26.07.2021, 13:33

Änderungen von gestern wurden im oberen Abschnitt nicht vollständig übernommen und sind jetzt angepasst.


Neuer Petitionstext:

Stoppt das Schießstandsterben in Bayern...für die Jäger und Sportschützen unseres Landes!

Die Bayerische Regierung wird gebeten, in der 20. Legislaturperiode eine Bundesratsinitiative zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zu initiieren, mit der die Schießausbildung der Jagdanwärter und Jäger bundeseinheitlich und verlässlich geregelt wird. Dazu gehört die Schaffung bzw. der Erhalt geeigneter Schießanlagen auf verlässlicher unternehmerischer Basis.Basis verlässlich geregelt wird.

Nirgendwo wird die Brauchtumspflege so beharrlich betrieben wie in bayerischen Schützenvereinen. Um diese Kultur und Tradition aufrechtzuerhalten, müssen unser Schießstände erhalten bleiben.

Schießanlagen geraten nicht selten in den Fokus von Anwohnern, die sich durch vermeintlichen Schießlärm gestört fühlen. Gelegentliches knallen kann aus Sicht eines Menschen als viel störender empfunden werden, als ein kontinuierlicher Geräuschpegel.

Behörden neigen erfahrungsgemäß dazu, Bürgern unreflektiert Recht zu geben und die Betreiber von Schießanlage mit mehr und mehr Auflagen zu überziehen. Dabei scheint es ihnen nicht selten völlig egal zu sein, ob der Unternehmer, der die Anlage betreibt, dabei an die Grenzen der Wirtschaftlichkeit getrieben wird.

Selbstverständlich ist den Belangen derer, die mit Jagd und Schießen nichts „am Hut“ haben, in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Andererseits muss es:

  • für die Ausübung der Jagd, die gesetzlich als solche und nicht nur hinsichtlich einzelner Verfahrensfragen geregelt ist, eine Verlässlichkeit für Jäger im Hinblick auf deren Schießausbildung geben.
  • für die Sportschützen eine Möglichkeit geben Ihren Sport nachzugehen und die Tradition und Kultur aufrechtzuerhalten.
  • für die Berufswaffenträger eine Möglichkeit geben Ihre Schießfertigkeiten zu erhalten und zu verbessern.

Hierzu ist es erforderlich, eine diesbezügliche Verhältnismäßigkeit gesetzlich so zu definieren, dass sie über die Beschwerden Einzelner hinaus Geltung besitzt.

Eine solche Regelung sollte sich optimaler Weise in einer der einschlägigen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, hier insbesondere auch der 4. und 18. BImSchV sowie der Schießstandrichtlinien niederschlagen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.014 (3.605 in Bayern)


25.07.2021, 12:31

Petitionstext wurde überarbeitet um den Kern der Petition - nämlich dem Schießstandsterben im Bayern entgegenzuwirken - mehr gerecht zu werden.

Hierzu wurde - dank Unterstützer der Petition - der Text hinsichtlich Sportschützen und Berufswaffenträgern ergänzt und an manchen Stellen gekürzt, da für die Begründung nur 5.000 Zeichen zur Verfügung stehen. Deswegen wurde auch ein Teil des Textes zu der Beschreibung hinzugefügt.

Petitionsdauer wurde aufgrund der schleppenden Verbreitung auf den 30.09.21 verlängert.


Neuer Petitionstext:

Stoppt das Schießstandsterben in Bayern...für die Jäger und Sportschützen unseres Landes!

Die Bayerische Regierung wird gebeten, in der 20. Legislaturperiode eine Bundesratsinitiative zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zu initiieren, mit der die Schießausbildung der Jagdanwärter und Jäger bundeseinheitlich und verlässlich geregelt wird. Dazu gehört die Schaffung bzw. der Erhalt geeigneter Schießanlagen auf verlässlicher unternehmerischer Basis.

Nirgendwo wird die Brauchtumspflege so beharrlich betrieben wie in bayerischen Schützenvereinen. Um diese Kultur und Tradition aufrechtzuerhalten, müssen unser Schießstände erhalten bleiben.

Schießanlagen geraten nicht selten in den Fokus von Anwohnern, die sich durch vermeintlichen Schießlärm gestört fühlen. Gelegentliches knallen kann aus Sicht eines Menschen als viel störender empfunden werden, als ein kontinuierlicher Geräuschpegel.

Behörden neigen erfahrungsgemäß dazu, Bürgern unreflektiert Recht zu geben und die Betreiber von Schießanlage mit mehr und mehr Auflagen zu überziehen. Dabei scheint es ihnen nicht selten völlig egal zu sein, ob der Unternehmer, der die Anlage betreibt, dabei an die Grenzen der Wirtschaftlichkeit getrieben wird.

Selbstverständlich ist den Belangen derer, die mit Jagd und Schießen nichts „am Hut“ haben, in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Andererseits muss es:

  • für die Ausübung der Jagd, die gesetzlich als solche und nicht nur hinsichtlich einzelner Verfahrensfragen geregelt ist, eine Verlässlichkeit für Jäger im Hinblick auf deren Schießausbildung geben.
  • für die Sportschützen eine Möglichkeit geben Ihren Sport nachzugehen und die Tradition und Kultur aufrechtzuerhalten.
  • für die Berufswaffenträger eine Möglichkeit geben Ihre Schießfertigkeiten zu erhalten und zu verbessern.

Hierzu ist es erforderlich, eine diesbezügliche Verhältnismäßigkeit gesetzlich so zu definieren, dass sie über die Beschwerden Einzelner hinaus Geltung besitzt.

Eine solche Regelung sollte sich optimaler Weise in einer der einschlägigen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, hier insbesondere auch der 4. und 18. BImSchV sowie der Schießstandrichtlinien niederschlagen.



Neue Begründung:

Aus Sicht der Jäger:

In Deutschland besaßen im Jagdjahr 2019/2020 397.414 Personen einen Jagdschein. Das Land Bayern belegt dabei mit ca. 70.000 Jäger/innen den 4. Platz. Die Tendenz ist schon seit mehreren Jahren steigend (Quelle: Bayerischer Jagdverband - BJV).

Absolventen einer Jagdschule müssen eine umfangreiche schießtechnische Ausbildung absolvieren. Bei der Prüfung sind, je nach Land, unterschiedliche Disziplinen erfolgreich zu schießen. Dazu gehört das Schießen auf die 100 m – Scheibe mit der Büchse, das Schießen auf den „laufenden Keiler“ sowie das Schießen auf Tontauben oder den Rollhasen. In manchen Ländern werden auch Kurzwaffen in die Prüfung mit einbezogen. Die Schießergebnisse sind qualifiziert abzuliefern, d.h. eine bestimmte Trefferquote ist zum Bestehen erforderlich.

In den meisten Ländern ist derzeit als Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd ein Schießnachweis entweder vorgeschrieben oder ein solcher wird mindestens vorausgesetzt – insbesondere bei den Staatsforsten.Schießen will gelernt sein. Um gute Schüsse abzugeben, muss ein Schütze lange üben. Darüber hinaus soll er seine diesbezüglichen Fähigkeiten nicht nur erhalten, sondern möglichst ausbauen, insbesondere vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung in der Waffen- und Munitionstechnik.

Die Abgabe eines guten Schusses ist für einen Jäger gesetzlich verpflichtend, da er das Wild möglichst schonend zu erlegen hat. Im Rahmen seines Jagd- und Hegeauftrages, der ihm seitens des Bundes- und der Länderjagdgesetze auferlegt ist, geht ein „Jagdausübungsberechtigter“ die Verpflichtung ein, Wild im Rahmen von behördlich vorgegebenen Abschussplänen oder vergleichbaren Vereinbarungen, zu erlegen. Er tut dies quasi im staatlichen Auftrag, da ansonsten – also ohne Jäger – der Staat im Wege der Selbstvornahme in die Aufgaben der Jäger eintreten müsste.

Aus den dargestellten Gründen folgt, dass der Jäger imstande sein muss, seine Schießfertigkeiten in geeigneten Schießanlagen einzuüben.

Aus AberSicht geradeder Sportschützen:

In unterschiedlichsten Disziplinen findet der Schießsport Eingang bis tief in die bayerische Gesellschaft. In zahlreichen Vereinen finden die Menschen zueinander, finden Gemeinschaft und im sozialen Miteinander Halt. Beim Schießsport kann, ja muss man sich auf diesemdas Gebiet,Ziel bestehenfokussieren, erheblichesich Defizite,konzentrieren. obwohlAuf sich selbst, auf seinen Körper und auf seinen Sport. Alles muss in Einklang gebracht werden, wenn man ins Schwarze treffen möchte. Alle anderen Reize werden ausgeblendet. Hierdurch wird der Schießsport zur Meditation und zur Selbstfindung. Egal, ob beim eher statischen Schießen auf eine Zielscheibe, oder beim nicht minder anspruchsvollen Schießen auf Tontaube oder Keiler.

Bei gründlichen Recherchen zu Schießsport ist festzustellen, dass wir in Deutschland eines der schärfsten Waffengesetze weltweit besitzen. Zur Erlangung einer Waffenbesitzkarte müssen Sportschütze einen langen und in allen Lebensbereichen durch Behörden kontrollierten Weg beschreiten. Mindestens ein Jahr bedarf es einedazu staatlicheregelmäßiger „Bringschuld“Nutzung ist,von solcheLeihwaffen Einrichtungeninnerhalb zureines VerfügungVereins, im Rahmen derer die sichere Handhabung von Waffen und Sicherheitsvorschriften vermittelt werden. Dazu bedarf es einer regelmäßigen Schießausbildung von 12-mal pro Jahr im Monatsabstand oder alternativ von 18 Trainingseinheiten bei unregelmäßigen Schießzeiten. Sachkundeprüfungen zum Thema Waffenkunde und Recht müssen innerhalb dieses Zeitraumes ebenfalls abgelegt werden. Nach Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis für den Sportschützen wird 5 und 10 Jahre nach dem Ersterwerb geprüft, ob das einmal erteilte Bedürfnis noch fortbesteht. Dazu muss der Waffenbesitzer pro Waffengattung (Kurz- / Langwaffe) mit einer seiner Waffen nachweisen, dass er regelmäßig schießt. Ein regelmäßiges Schießen liegt dann vor, wenn einmal pro Quartal bzw. sechsmal im Jahr die Schießaktivität im Referenzzeitraum belegt werden kann.

Da Sportschützen, wie im Waffengesetz vorgeschrieben, verpflichtet sind, regelmäßig zu stellenschießen, und/oderist bestehendeder Bestand von Schießanlagen in besonderemseinem MaßeUmfeld zuvon schützen.entscheidender AberBedeutung.

Aus das ist in zunehmender Weise immer wenigerSicht der Fall.SchießanlagenBerufswaffenträger: geraten nicht selten in den Fokus von Anwohnern, die sich durch vermeintlichen Schießlärm gestört fühlen, oft auch unbeachtlich dessen, dass die Anlagen als Raumschießanlagen (RSA), aus denen kein Laut herausdringt, konstruiert sind.Behörden neigen erfahrungsgemäß dazu, Bürgern unreflektiert Recht zu geben und die Betreiber von Schießanlage mit mehr und mehr Auflagen zu überziehen. Dabei scheint es ihnen nicht selten völlig egal zu sein, ob der Unternehmer, der die Anlage betreibt, dabei an die Grenzen der Wirtschaftlichkeit getrieben wird.

Ein solchesfunktioneller Verfahren, das derzeitSchießstand im Bereichnahen OberbayernUmfeld läufteiner (SchießstandMillionenstadt Hattenhofen)wie befindetMünchen hat auch für Beamte der Polizei und Angestellte aus sicherheitsrelevanten Berufen wie Personenschützer und Wertgutsbegleiter Bedeutung. Personen aus diesen Berufszweigen haben oftmals keine oder nur mangelhafte Gelegenheiten, ihre Sicherheit und Präzision in der Waffennutzung regelmäßig zu prüfen. Aus Kostengründen sind die, an sich bereitsnotwendigen, inregelmäßigen einemSchießübungen ausauch unternehmerischerbei Hinsichtder gefährlichenPolizei, Stadium.längst Sollteeingeschränkt. dieserPolizeiliche SchießstandSchießstände schließensind müssen,zwischenzeitlich wärenahezu diesExoten. fürDarum nutzen neben Sportschützen und Jägern häufig diese Berufsgruppen die Jägerschaftnoch auswenigen demvorhandenen nordwestlichenSchießstände, Bereich Oberbayerns ein herber Verlust.Zwar weist der BJV auf seiner Homepage in Oberbayern vierzehn jagdliche Schießanlagen aus. Davon sind aber drei nicht erreichbar und einige davon sind reine Schießkinos,um die den Ansprüchen an das jagdliche Schießen nur teilweise genügen. Sicher gibt es auch mehrere Vereine, die über eigene Schießanlagen verfügen. Aber unter diesen ist kaum einer, der nicht über Anwohnerbeschwerden und behördlich überzogene Maßnahmen Klage führen könnte. Oft verfügen die kleineren Vereine auch nicht über die erforderliche Infrastruktur zum jagdlichen Schießen.Selbstverständlich ist den Belangen derer, die mit Jagd und Schießen nichts „am Hut“ haben, in angemessener Weise RechnungTrainingseinheiten zu tragen. Andererseits muss es für die Ausübung der Jagd, die gesetzlich als solche und nicht nur hinsichtlich einzelner Verfahrensfragen geregelt ist, eine Verlässlichkeit für Jäger im Hinblick auf deren Schießausbildung sowie die nachgehend geforderten Schießleistungsnachweise geben. Hierzu ist es erforderlich, eine diesbezügliche Verhältnismäßigkeit gesetzlich so zu definieren, dass sie über die Beschwerden Einzelner hinaus Geltung besitzt.gewährleisten.

Eine solche Regelung sollte sich optimaler Weise in einer länderübergreifend einheitlichen Änderung des Bundesjagdgesetzes sowie der einschlägigen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, hier insbesondere auch der 4. und 18. BImSchV sowie der Schießstandrichtlinien niederschlagen.

Neues Zeichnungsende: 30.09.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3.969 (3.562 in Bayern)


08.07.2021, 09:24

Missverständnis beim Grund für unsere Petition.
Der Grund ist nicht die Forderung nach noch mehr gesetzlichen Schießnachweisen, sondern die bundesweit, einheitliche Regelung und der Erhalt der Schießstände.

Statt 48.000 Jagdscheininhaber, haben wir ca. 70.000 Jagdscheininhaber in Bayern.


Neuer Petitionstext:

Stoppt das Schießstandsterben in Bayern...für die Jäger und Sportschützen unseres Landes!

Die Bayerische Regierung wird gebeten, in der 20. Legislaturperiode eine Bundesratsinitiative zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zu initiieren, mit der die Schießausbildung der Jagdanwärter und Jäger bundeseinheitlich und verlässlich geregelt wird. Dazu gehört nicht nur die Vorgabe einheitlicher Schießdisziplinen und Schießleistungen bei der Ausbildung und Prüfung sowie die nachfolgende Pflicht zur Erbringung genau definierter Schießnachweise, sondern auch die Schaffung bzw. der Erhalt geeigneter Schießanlagen auf verlässlicher unternehmerischer Basis.

Nirgendwo wird die Brauchtumspflege so beharrlich betrieben wie in bayerischen Schützenvereinen. Um diese Kultur und Tradition aufrechtzuerhalten, müssen unser Schießstände erhalten bleiben.



Neue Begründung:

In Deutschland besaßen im Jagdjahr 2019/2020 397.414 Personen einen Jagdschein. Das Land Bayern belegt dabei mit ca. 48.00070.000 Jäger/innen den 4. Platz. Die Tendenz ist schon seit mehreren Jahren steigend (Quelle: Bayerischer Jagdverband - BJV). 

Absolventen einer Jagdschule müssen eine umfangreiche schießtechnische Ausbildung absolvieren. Bei der Prüfung sind, je nach Land, unterschiedliche Disziplinen erfolgreich zu schießen. Dazu gehört das Schießen auf die 100 m – Scheibe mit der Büchse, das Schießen auf den „laufenden Keiler“ sowie das Schießen auf Tontauben oder den Rollhasen. In manchen Ländern werden auch Kurzwaffen in die Prüfung mit einbezogen. Die Schießergebnisse sind qualifiziert abzuliefern, d.h. eine bestimmte Trefferquote ist zum Bestehen erforderlich.

 In den meisten Ländern ist derzeit als Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd ein Schießnachweis entweder vorgeschrieben oder ein solcher wird mindestens vorausgesetzt – insbesondere bei den Staatsforsten. 

Schießen will gelernt sein. Um gute Schüsse abzugeben, muss ein Schütze lange üben. Darüber hinaus soll er seine diesbezüglichen Fähigkeiten nicht nur erhalten, sondern möglichst ausbauen, insbesondere vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung in der Waffen- und Munitionstechnik.

Die Abgabe eines guten Schusses ist für einen Jäger gesetzlich verpflichtend, da er das Wild möglichst schonend zu erlegen hat. 

Im Rahmen seines Jagd- und Hegeauftrages, der ihm seitens des Bundes- und der Länderjagdgesetze auferlegt ist, geht ein „Jagdausübungsberechtigter“ die Verpflichtung ein, Wild im Rahmen von behördlich vorgegebenen Abschussplänen oder vergleichbaren Vereinbarungen, zu erlegen. Er tut dies quasi im staatlichen Auftrag, da ansonsten – also ohne Jäger – der Staat im Wege der Selbstvornahme in die Aufgaben der Jäger eintreten müsste.

 Aus den dargestellten Gründen folgt, dass der Jäger imstande sein muss, seine Schießfertigkeiten in geeigneten Schießanlagen einzuüben. Aber gerade auf diesem Gebiet, bestehen erhebliche Defizite, obwohl es eine staatliche „Bringschuld“ ist, solche Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und/oder bestehende in besonderem Maße zu schützen. Aber das ist in zunehmender Weise immer weniger der Fall. 

Schießanlagen geraten nicht selten in den Fokus von Anwohnern, die sich durch vermeintlichen Schießlärm gestört fühlen, oft auch unbeachtlich dessen, dass die Anlagen als Raumschießanlagen (RSA), aus denen kein Laut herausdringt, konstruiert sind.

Behörden neigen erfahrungsgemäß dazu, Bürgern unreflektiert Recht zu geben und die Betreiber von Schießanlage mit mehr und mehr Auflagen zu überziehen. Dabei scheint es ihnen nicht selten völlig egal zu sein, ob der Unternehmer, der die Anlage betreibt, dabei an die Grenzen der Wirtschaftlichkeit getrieben wird. 

Ein solches Verfahren, das derzeit im Bereich Oberbayern läuft (Schießstand Hattenhofen) befindet sich bereits in einem aus unternehmerischer Hinsicht gefährlichen Stadium. Sollte dieser Schießstand schließen müssen, wäre dies für die Jägerschaft aus dem nordwestlichen Bereich Oberbayerns ein herber Verlust.

Zwar weist der BJV auf seiner Homepage in Oberbayern vierzehn jagdliche Schießanlagen aus. Davon sind aber drei nicht erreichbar und einige davon sind reine Schießkinos, die den Ansprüchen an das jagdliche Schießen nur teilweise genügen. Sicher gibt es auch mehrere Vereine, die über eigene Schießanlagen verfügen. Aber unter diesen ist kaum einer, der nicht über Anwohnerbeschwerden und behördlich überzogene Maßnahmen Klage führen könnte. Oft verfügen die kleineren Vereine auch nicht über die erforderliche Infrastruktur zum jagdlichen Schießen.

Selbstverständlich ist den Belangen derer, die mit Jagd und Schießen nichts „am Hut“ haben, in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Andererseits muss es für die Ausübung der Jagd, die gesetzlich als solche und nicht nur hinsichtlich einzelner Verfahrensfragen geregelt ist, eine Verlässlichkeit für Jäger im Hinblick auf deren Schießausbildung sowie die nachgehend geforderten Schießleistungsnachweise geben. Hierzu ist es erforderlich, eine diesbezügliche Verhältnismäßigkeit gesetzlich so zu definieren, dass sie über die Beschwerden Einzelner hinaus Geltung besitzt.

Eine solche Regelung sollte sich optimaler Weise in einer länderübergreifend einheitlichen Änderung des Bundesjagdgesetzes sowie der einschlägigen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, hier insbesondere auch der 4. und 18. BImSchV sowie der Schießstandrichtlinien niederschlagen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.818 (1.523 in Bayern)


03.07.2021, 22:13

Aufnahme des Themas: Schützenvereine, Kultur, Tradition in einem kleinen Absatz (wird bei Zeit noch erweitert auf die Begründung).


Neuer Petitionstext:

Stoppt das Schießstandsterben in Bayern...für die Jäger und Sportschützen unseres Landes!

Die Bayerische Regierung wird gebeten, in der 20. Legislaturperiode eine Bundesratsinitiative zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zu initiieren, mit der die Schießausbildung der Jagdanwärter und Jäger bundeseinheitlich und verlässlich geregelt wird. Dazu gehört nicht nur die Vorgabe einheitlicher Schießdisziplinen und Schießleistungen bei der Ausbildung und Prüfung sowie die nachfolgende Pflicht zur Erbringung genau definierter Schießnachweise, sondern auch die Schaffung bzw. der Erhalt geeigneter Schießanlagen auf verlässlicher unternehmerischer Basis.

Nirgendwo wird die Brauchtumspflege so beharrlich betrieben wie in bayerischen Schützenvereinen. Um diese Kultur und Tradition aufrechtzuerhalten, müssen unser Schießstände erhalten bleiben.



Neue Begründung:

In Deutschland besaßen im Jagdjahr 2019/2020 397.414 Personen einen Jagdschein. Das Land Bayern belegt dabei mit ca. 48.000 Jäger/innen den 4. Platz. Die Tendenz ist schon seit mehreren Jahren steigend (Quelle: Bayerischer Jagdverband - BJV).

 

Absolventen einer Jagdschule müssen eine umfangreiche schießtechnische Ausbildung absolvieren. Bei der Prüfung sind, je nach Land, unterschiedliche Disziplinen erfolgreich zu schießen. Dazu gehört das Schießen auf die 100 m – Scheibe mit der Büchse, das Schießen auf den „laufenden Keiler“ sowie das Schießen auf Tontauben oder den Rollhasen. In manchen Ländern werden auch Kurzwaffen in die Prüfung mit einbezogen. Die Schießergebnisse sind qualifiziert abzuliefern, d.h. eine bestimmte Trefferquote ist zum Bestehen erforderlich.

 

In den meisten Ländern ist derzeit als Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd ein Schießnachweis entweder vorgeschrieben oder ein solcher wird mindestens vorausgesetzt – insbesondere bei den Staatsforsten.

 

Schießen will gelernt sein. Um gute Schüsse abzugeben, muss ein Schütze lange üben. Darüber hinaus soll er seine diesbezüglichen Fähigkeiten nicht nur erhalten, sondern möglichst ausbauen, insbesondere vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung in der Waffen- und Munitionstechnik.

Die Abgabe eines guten Schusses ist für einen Jäger gesetzlich verpflichtend, da er das Wild möglichst schonend zu erlegen hat.

 

Im Rahmen seines Jagd- und Hegeauftrages, der ihm seitens des Bundes- und der Länderjagdgesetze auferlegt ist, geht ein „Jagdausübungsberechtigter“ die Verpflichtung ein, Wild im Rahmen von behördlich vorgegebenen Abschussplänen oder vergleichbaren Vereinbarungen, zu erlegen. Er tut dies quasi im staatlichen Auftrag, da ansonsten – also ohne Jäger – der Staat im Wege der Selbstvornahme in die Aufgaben der Jäger eintreten müsste.

 

Aus den dargestellten Gründen folgt, dass der Jäger imstande sein muss, seine Schießfertigkeiten in geeigneten Schießanlagen einzuüben. Aber gerade auf diesem Gebiet, bestehen erhebliche Defizite, obwohl es eine staatliche „Bringschuld“ ist, solche Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und/oder bestehende in besonderem Maße zu schützen. Aber das ist in zunehmender Weise immer weniger der Fall.

 

Schießanlagen geraten nicht selten in den Fokus von Anwohnern, die sich durch vermeintlichen Schießlärm gestört fühlen, oft auch unbeachtlich dessen, dass die Anlagen als Raumschießanlagen (RSA), aus denen kein Laut herausdringt, konstruiert sind.

Behörden neigen erfahrungsgemäß dazu, Bürgern unreflektiert Recht zu geben und die Betreiber von Schießanlage mit mehr und mehr Auflagen zu überziehen. Dabei scheint es ihnen nicht selten völlig egal zu sein, ob der Unternehmer, der die Anlage betreibt, dabei an die Grenzen der Wirtschaftlichkeit getrieben wird.

 

Ein solches Verfahren, das derzeit im Bereich Oberbayern läuft (Schießstand Hattenhofen) befindet sich bereits in einem aus unternehmerischer Hinsicht gefährlichen Stadium. Sollte dieser Schießstand schließen müssen, wäre dies für die Jägerschaft aus dem nordwestlichen Bereich Oberbayerns ein herber Verlust.

Zwar weist der BJV auf seiner Homepage in Oberbayern vierzehn jagdliche Schießanlagen aus. Davon sind aber drei nicht erreichbar und einige davon sind reine Schießkinos, die den Ansprüchen an das jagdliche Schießen nur teilweise genügen. Sicher gibt es auch mehrere Vereine, die über eigene Schießanlagen verfügen. Aber unter diesen ist kaum einer, der nicht über Anwohnerbeschwerden und behördlich überzogene Maßnahmen Klage führen könnte. Oft verfügen die kleineren Vereine auch nicht über die erforderliche Infrastruktur zum jagdlichen Schießen.

Fazit Selbstverständlich ist den Belangen derer, die mit Jagd und Schießen nichts „am Hut“ haben, in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Andererseits muss es für die Ausübung der Jagd, die gesetzlich als solche und nicht nur hinsichtlich einzelner Verfahrensfragen geregelt ist, eine Verlässlichkeit für Jäger im Hinblick auf deren Schießausbildung sowie die nachgehend geforderten Schießleistungsnachweise geben. Hierzu ist es erforderlich, eine diesbezügliche Verhältnismäßigkeit gesetzlich so zu definieren, dass sie über die Beschwerden Einzelner hinaus Geltung besitzt.

Eine solche Regelung sollte sich optimaler Weise in einer länderübergreifend einheitlichen Änderung des Bundesjagdgesetzes sowie der einschlägigen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, hier insbesondere auch der 4. und 18. BImSchV sowie der Schießstandrichtlinien niederschlagen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 60 (48 in Bayern)


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