Region: Bayern
Kultur

Stoppt das Schießstandsterben in Bayern!

Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag
5.203 Unterstützende 4.661 in Bayern

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

5.203 Unterstützende 4.661 in Bayern

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 23.02.2022
  4. Dialog
  5. Gescheitert

03.07.2021, 22:13

Aufnahme des Themas: Schützenvereine, Kultur, Tradition in einem kleinen Absatz (wird bei Zeit noch erweitert auf die Begründung).


Neuer Petitionstext:

Stoppt das Schießstandsterben in Bayern...für die Jäger und Sportschützen unseres Landes!

Die Bayerische Regierung wird gebeten, in der 20. Legislaturperiode eine Bundesratsinitiative zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zu initiieren, mit der die Schießausbildung der Jagdanwärter und Jäger bundeseinheitlich und verlässlich geregelt wird. Dazu gehört nicht nur die Vorgabe einheitlicher Schießdisziplinen und Schießleistungen bei der Ausbildung und Prüfung sowie die nachfolgende Pflicht zur Erbringung genau definierter Schießnachweise, sondern auch die Schaffung bzw. der Erhalt geeigneter Schießanlagen auf verlässlicher unternehmerischer Basis.

Nirgendwo wird die Brauchtumspflege so beharrlich betrieben wie in bayerischen Schützenvereinen. Um diese Kultur und Tradition aufrechtzuerhalten, müssen unser Schießstände erhalten bleiben.



Neue Begründung:

In Deutschland besaßen im Jagdjahr 2019/2020 397.414 Personen einen Jagdschein. Das Land Bayern belegt dabei mit ca. 48.000 Jäger/innen den 4. Platz. Die Tendenz ist schon seit mehreren Jahren steigend (Quelle: Bayerischer Jagdverband - BJV).

 

Absolventen einer Jagdschule müssen eine umfangreiche schießtechnische Ausbildung absolvieren. Bei der Prüfung sind, je nach Land, unterschiedliche Disziplinen erfolgreich zu schießen. Dazu gehört das Schießen auf die 100 m – Scheibe mit der Büchse, das Schießen auf den „laufenden Keiler“ sowie das Schießen auf Tontauben oder den Rollhasen. In manchen Ländern werden auch Kurzwaffen in die Prüfung mit einbezogen. Die Schießergebnisse sind qualifiziert abzuliefern, d.h. eine bestimmte Trefferquote ist zum Bestehen erforderlich.

 

In den meisten Ländern ist derzeit als Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd ein Schießnachweis entweder vorgeschrieben oder ein solcher wird mindestens vorausgesetzt – insbesondere bei den Staatsforsten.

 

Schießen will gelernt sein. Um gute Schüsse abzugeben, muss ein Schütze lange üben. Darüber hinaus soll er seine diesbezüglichen Fähigkeiten nicht nur erhalten, sondern möglichst ausbauen, insbesondere vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung in der Waffen- und Munitionstechnik.

Die Abgabe eines guten Schusses ist für einen Jäger gesetzlich verpflichtend, da er das Wild möglichst schonend zu erlegen hat.

 

Im Rahmen seines Jagd- und Hegeauftrages, der ihm seitens des Bundes- und der Länderjagdgesetze auferlegt ist, geht ein „Jagdausübungsberechtigter“ die Verpflichtung ein, Wild im Rahmen von behördlich vorgegebenen Abschussplänen oder vergleichbaren Vereinbarungen, zu erlegen. Er tut dies quasi im staatlichen Auftrag, da ansonsten – also ohne Jäger – der Staat im Wege der Selbstvornahme in die Aufgaben der Jäger eintreten müsste.

 

Aus den dargestellten Gründen folgt, dass der Jäger imstande sein muss, seine Schießfertigkeiten in geeigneten Schießanlagen einzuüben. Aber gerade auf diesem Gebiet, bestehen erhebliche Defizite, obwohl es eine staatliche „Bringschuld“ ist, solche Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und/oder bestehende in besonderem Maße zu schützen. Aber das ist in zunehmender Weise immer weniger der Fall.

 

Schießanlagen geraten nicht selten in den Fokus von Anwohnern, die sich durch vermeintlichen Schießlärm gestört fühlen, oft auch unbeachtlich dessen, dass die Anlagen als Raumschießanlagen (RSA), aus denen kein Laut herausdringt, konstruiert sind.

Behörden neigen erfahrungsgemäß dazu, Bürgern unreflektiert Recht zu geben und die Betreiber von Schießanlage mit mehr und mehr Auflagen zu überziehen. Dabei scheint es ihnen nicht selten völlig egal zu sein, ob der Unternehmer, der die Anlage betreibt, dabei an die Grenzen der Wirtschaftlichkeit getrieben wird.

 

Ein solches Verfahren, das derzeit im Bereich Oberbayern läuft (Schießstand Hattenhofen) befindet sich bereits in einem aus unternehmerischer Hinsicht gefährlichen Stadium. Sollte dieser Schießstand schließen müssen, wäre dies für die Jägerschaft aus dem nordwestlichen Bereich Oberbayerns ein herber Verlust.

Zwar weist der BJV auf seiner Homepage in Oberbayern vierzehn jagdliche Schießanlagen aus. Davon sind aber drei nicht erreichbar und einige davon sind reine Schießkinos, die den Ansprüchen an das jagdliche Schießen nur teilweise genügen. Sicher gibt es auch mehrere Vereine, die über eigene Schießanlagen verfügen. Aber unter diesen ist kaum einer, der nicht über Anwohnerbeschwerden und behördlich überzogene Maßnahmen Klage führen könnte. Oft verfügen die kleineren Vereine auch nicht über die erforderliche Infrastruktur zum jagdlichen Schießen.

Fazit Selbstverständlich ist den Belangen derer, die mit Jagd und Schießen nichts „am Hut“ haben, in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Andererseits muss es für die Ausübung der Jagd, die gesetzlich als solche und nicht nur hinsichtlich einzelner Verfahrensfragen geregelt ist, eine Verlässlichkeit für Jäger im Hinblick auf deren Schießausbildung sowie die nachgehend geforderten Schießleistungsnachweise geben. Hierzu ist es erforderlich, eine diesbezügliche Verhältnismäßigkeit gesetzlich so zu definieren, dass sie über die Beschwerden Einzelner hinaus Geltung besitzt.

Eine solche Regelung sollte sich optimaler Weise in einer länderübergreifend einheitlichen Änderung des Bundesjagdgesetzes sowie der einschlägigen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, hier insbesondere auch der 4. und 18. BImSchV sowie der Schießstandrichtlinien niederschlagen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 60 (48 in Bayern)


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