27.06.2025, 13:18
Stellungnahme des Deutschen Naturschutzrings (DNR)
Neue Begründung:
Der Verlust an Biodiversität nimmt stetig zu. 81% der europäischen Lebensräume befinden sich nach der Europäischen Umweltagentur in einem unzureichenden oder schlechten Zustand. Und auch das Artensterben schreitet voran, ganze Ökosysteme werden beeinträchtigt oder zerstört. Gründe dafür sind die Zurückdrängung von Lebensräumen, die Ausbeutung von Arten, der Klimawandel und die zunehmende Verschmutzung der Natur.
Aufgrund der desaströsen Zustände bleibt keine Zeit, den Biodiversitätsschutz weiter in die Zukunft zu verschieben oder gar ganz einzustellen. Die Menschen sind von Ökosystemdienstleistungen wie dem Klimaschutz oder auch der Ernährungssicherheit angewiesen. Vor diesem Hintergrund wird auch die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft langfristig von guten Lebensräumen, guter Boden- und Wasserqualität sowie gesunden Bestäuberpopulationen profitieren.
Soweit die Regelungen des NRL als unverhältnismäßige Belastungen dargestellt werden, lohnt sich ein Blick in das NRL: Weder werden konkrete Wiederherstellungsmaßnahmen (etwa Nutzungsausschluss) vorgeschrieben noch konkrete Flächen zur Wiederherstellung festgelegt. Das NRL verpflichtet darüber hinaus grundsätzlich auch nicht zu konkreten Wiederherstellungserfolgen zu einem gewissen Zeitpunkt. Vielmehr verpflichtet es die EU-Mitgliedstaaten dazu, nun überhaupt einmal Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen und somit einen notwendigen und mitunter langwierigen Prozess der Wiederherstellung in die Wege zu leiten.
Zur diesbezüglichen Stellungnahme des DNR: www.dnr.de/aktuelles-termine/aktuelles/angriff-auf-eu-verordnung-zur-wiederherstellung-der-natur
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 20