Widersprüchliche Einschätzung der Bundesregierung über die erforderlichen Klinikkapazitäten zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek ,
sehr geehrter Herr Bundesminister für Gesundheit, des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer,
mit großem Interesse haben wir das von Ihren Ministerien in Auftrag gegebene „GRÜNBUCH 2020 - zur Öffentlichen Sicherheit“ des Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e. V. (ZOES) gelesen, in dem unter anderem das Thema Epidemien, Pandemien – Eskalierende Ausbrüche gefährlicher Infektionskrankheiten untersucht wird. Hier stellen die Autoren fest, dass die bestehenden Klinikkapazitäten aktuell nicht für eine adäquate Behandlung von Pandemien ausreichen:
„Gesundheitssicherheit erfordert Vorsorge. Die ... dargestellte künftige Struktur der stationären Notfallstufen berücksichtigt nur unzureichend die erforderlichen kapazitiven Vorhaltungen zur Bewältigung eines eskalierenden Ausbruchs einer Infektionskrankheit, deren adäquate Bereitschaftsplanung und Evaluierung, kontinuierliches Training und Übung. … Die Gesundheit der Bevölkerung ist Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, sodass Versorgungskapazitäten auch mögliche Krisensituationen berücksichtigen sollten. Der Mangel an medizinischem und pflegerischem Fachpersonal muss konsequent angegangen werden. Hier bedarf es einer angemessenen Vergütung, besserer Arbeitsbedingungen und guter Ausbildungsstrukturen.“ *1)
Wir teilen Ihre Auffassung uneingeschränkt.
Jedes deutsche Krankenhaus wird in der aktuellen Corona-Krise gebraucht. Personelle und medizinisch-technische Kapazitäten der Krankenhäuser müssen Vorsorgekapazitäten für Katastrophen und Pandemien berücksichtigen. Verschobene planbare Operationen und Behandlungen und der Monate lange zweite Lockdown belegen, dass unser aktuelles Kliniksystem auf diese Krisen nicht vorbereitet ist.
Umso mehr beklagen wir die Haltung des Bundesgesundheitsministeriums. Während Ihre beiden Ministerien die Studie begleiten und unterstützen, setzt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Kurs von Jahrzehnte dauernden Klinikschließungen (Abbau von 497 Krankenhäusern zwischen 1991 und 2019) im Krisenjahr 2020 unvermindert fort.
Mitten in der Corona-Krise schließt das Bundesgesundheitsministerium per Gesetz die Mehrheit der deutschen Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung vom Krankenhausrettungsschirm 2 aus und riskiert ihre Insolvenz. Es stützt sich dabei auf das „Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020" und die Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“. In beiden Studien fordern das Barmer Institut für Gesundheitsforschung, die Bertelsmann Stiftung, das Robert Bosch Stiftung, das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO) und der AOK-Bundesverband, Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung aus dem Krankenhausrettungsschirm 2 komplett auszuschließen, und setzen dies gesetzlich auch durch. Die Autoren der Studien schlagen ergänzend vor, die Covid-Behandlung stattdessen auf Krankenhäuser höherer Versorgungsstufen zu konzentrieren.
In einem zweiten Schritt – so das Richtungspapier - sollen Klinikkapazitäten massiv abgebaut werden. Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung sollen geschlossen und in „Integrierte Versorgungszentren“ mit überwiegend ambulanter Ausrichtung umgewandelt werden:
„Die Grundversorger spielen in der Versorgung von COVID-19-Patient:innen nur eine untergeordnete Rolle: Für die Bewältigung der Corona-Krise werden sie – sofern die Schwerpunkt-Krankenhäuser nicht vollkommen überlastet sind – nicht für die stationäre Behandlung von COVID-19-Patient:innen benötigt, … Für Grundversorger gibt es gute mittel- bis langfristige Perspektiven als integrierte Versorgungszentren: Durch eine Ambulantisierung eines zunehmend größeren Leistungsspektrums insbesondere durch engere und ortsnahe Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzt:innen bieten sich für Grundversorger neue Perspektiven in der regionalen Versorgung, besonders in ländlich geprägten Regionen.“ *2)
Diese Forderung nach weitgehendem Abbau der stationären Grund- und Regelversorgung erscheint mitten in der Corona-Pandemie mit überlasteten Krankenhäusern geradezu abenteuerlich!
Das Bündnis Klinikrettung hat keinerlei Verständnis dafür, dass sich verschiedene Bundesministerien mit gegensätzlichen Positionen zur Bewältigung der Corona-Pandemie befassen und unterschiedliche Strategien zur stationären Behandlung von Corona-Patienten entwickeln. Es hat auch kein Verständnis dafür, dass – in diesem Dissens – bereits Fakten geschaffen werden, indem ein großer Teil der Grund- und Regelversorger gesetzlich vom Corona-Rettungsschirm 2 ausgeschlossen wird. Diesen Krankenhäusern droht – wie erwähnt - die Insolvenz.
Der Skandal nicht valider Klinikdaten
Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) und weiterer Autoren auf dem Prüfstand
Mit Befremden nimmt die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ die Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) und weiterer Autoren zur Kenntnis. *1) Sie ist nach dem „Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020“ *2) der zweite Versuch, Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung massiv zu benachteiligen und mittelfristig aus der klinischen Versorgung auszuschließen.
Zusammengefasst stellt die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ fest:
- Namhafte Institute und Gesundheitsökonomen verwenden unsichere und nicht valide Daten, wie sie selbst einräumen. Das hindert sie nicht daran, trotzdem weitreichende
Schlussfolgerungen zu ziehen.
- Sie fordern 2020 erfolgreich den Ausschluss der Grund- und Regelversorgung aus dem Krankenhausrettungsschirm 2. *3)
- Sie fordern in einem weiteren Schritt die Schließung der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung und Umwandlung in Integrierte Versorgungszentren. *2)
- Sie sitzen in wichtigen Beratungsgremien von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und forderten bereits 2018 erfolgreich den Ausschluss vieler Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung aus der gestuften Notfallversorgung. *4)
- Sie gefährden die Gesundheit der Bevölkerung durch ökonomisch motivierte statistische Auswertungen, die Ökonomen (statt Ärzte) medizinisch auslegen.
Der Faktencheck.
Die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ verweist auf eine vollumfängliche Studie von MEDIQON *5) und hat hierzu ergänzende Berechnungen durchgeführt. Danach korrigiert sie die Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“ wie folgt:
A) Behandlungsumfang *6)
Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO), der AOK-Bundesverband, Prof. Dr. Reinhard Busse u.a. behaupten falsch auf Basis von 17.094 untersuchten COVID-19-Fällen:
„Es werden 51% der beatmeten Fälle und 43 % der Fälle ohne Beatmung in Krankenhäusern mit mehr als 500 Betten behandelt.“ *1)
Richtig ist laut einer Volluntersuchung von 457.911 Corona-Behandlungen durch MEDIQON:
Es werden 42% der Intensivfälle und 35% der Fälle ohne Intensivbehandlung in Krankenhäusern mit mehr als 500 Betten behandelt!
B) Behandlungserfahrung *6)
Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO), der AOK-Bundesverband, Prof. Dr. Reinhard Busse u.a. behaupten falsch auf Basis von 17.094 untersuchten COVID-19-Fällen:
„Krankenhäuser haben eine unterschiedliche Vorerfahrung bzw. Ausstattung im Umgang mit beatmeten und hochinfektiösen Patienten. … So weisen Krankenhäuser mit mehr Betten in der Regel mehr Fachabteilungen, eine bessere Ausstattung mit technischen Geräten sowie mehr spezialisiertes Fachpersonal auf.“ *1)
Richtig ist laut einer Vollerhebung von MEDIQON mit 457.911 Corona-Behandlungen folgende Feststellung: MEDIQON stellt bei kleinen Krankenhäuser einen größeren Anteil der Covid-PatientInnen an seinen stationären Behandlungen fest.
Auch haben die Ärzte kleinerer Krankenhäuser eine höhere Behandlungsdichte der Covid-Patientinnen je Arzt und damit eine höhere Erfahrung in der Behandlung der Covid-PatientInnen in Deutschland! Dies ergibt ein Abgleich der MEDIQON-Daten mit der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes DeStatis. *7) Mehr als 3 Covid-PatientInnen je Klinikarzt weisen lediglich Krankenhäuser mit 99 bis 399 Betten aus. Kliniken ab 400 Betten weisen lediglich eine Covid-Patientendichte zwischen 1,0 und 2,9 je Arzt aus.
Abenteuerlich ist für Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R., dass Gesundheitsökonomen aus Daten medizinische Schlussfolgerungen ableiten, nicht jedoch Mediziner und Virologen. Die Autoren räumen außerdem ein, dass ihre Datenlage nicht gesichert ist!
Unter solchen Voraussetzungen weitgehende Eingriffe in die bundesweite klinische Versorgung der Bevölkerung zu fordern, ist irritierend und gefährlich.
Diese Fragestellung darf allein nach medizinischen Gesichtspunkten entschieden werden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird aufgefordert, den Rettungsschirm 2 für Krankenhäuser vollumfänglich auf die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung auszuweiten.
Der Skandal nicht valider Klinikdaten
Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) und weiterer Autoren auf dem Prüfstand
Mit Befremden nimmt die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ die Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) und weiterer Autoren zur Kenntnis. *1) Sie ist nach dem „Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020“ *2) der zweite Versuch, Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung massiv zu benachteiligen und mittelfristig aus der klinischen Versorgung auszuschließen.
Zusammengefasst stellt die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ fest:
- Namhafte Institute und Gesundheitsökonomen verwenden unsichere und nicht valide Daten, wie sie selbst einräumen. Das hindert sie nicht daran, trotzdem weitreichende
Schlussfolgerungen zu ziehen.
- Sie fordern 2020 erfolgreich den Ausschluss der Grund- und Regelversorgung aus dem Krankenhausrettungsschirm 2. *3)
- Sie fordern in einem weiteren Schritt die Schließung der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung und Umwandlung in Integrierte Versorgungszentren. *2)
- Sie sitzen in wichtigen Beratungsgremien von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und forderten bereits 2018 erfolgreich den Ausschluss vieler Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung aus der gestuften Notfallversorgung. *4)
- Sie gefährden die Gesundheit der Bevölkerung durch ökonomisch motivierte statistische Auswertungen, die Ökonomen (statt Ärzte) medizinisch auslegen.
Der Faktencheck.
Die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ verweist auf eine vollumfängliche Studie von MEDIQON *5) und hat hierzu ergänzende Berechnungen durchgeführt. Danach korrigiert sie die Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“ wie folgt:
A) Behandlungsumfang *6)
Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO), der AOK-Bundesverband, Prof. Dr. Reinhard Busse u.a. behaupten falsch auf Basis von 17.094 untersuchten COVID-19-Fällen:
„Es werden 51% der beatmeten Fälle und 43 % der Fälle ohne Beatmung in Krankenhäusern mit mehr als 500 Betten behandelt.“ *1)
Richtig ist laut einer Volluntersuchung von 457.911 Corona-Behandlungen durch MEDIQON:
Es werden 42% der Intensivfälle und 35% der Fälle ohne Intensivbehandlung in Krankenhäusern mit mehr als 500 Betten behandelt!
B) Behandlungserfahrung *6)
Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO), der AOK-Bundesverband, Prof. Dr. Reinhard Busse u.a. behaupten falsch auf Basis von 17.094 untersuchten COVID-19-Fällen:
„Krankenhäuser haben eine unterschiedliche Vorerfahrung bzw. Ausstattung im Umgang mit beatmeten und hochinfektiösen Patienten. … So weisen Krankenhäuser mit mehr Betten in der Regel mehr Fachabteilungen, eine bessere Ausstattung mit technischen Geräten sowie mehr spezialisiertes Fachpersonal auf.“ *1)
Richtig ist laut einer Vollerhebung von MEDIQON mit 457.911 Corona-Behandlungen folgende Feststellung: MEDIQON stellt bei kleinen Krankenhäuser einen größeren Anteil der Covid-PatientInnen an seinen stationären Behandlungen fest.
Auch haben die Ärzte kleinerer Krankenhäuser eine höhere Behandlungsdichte der Covid-Patientinnen je Arzt und damit eine höhere Erfahrung in der Behandlung der Covid-PatientInnen in Deutschland! Dies ergibt ein Abgleich der MEDIQON-Daten mit der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes DeStatis. *7) Mehr als 3 Covid-PatientInnen je Klinikarzt weisen lediglich Krankenhäuser mit 99 bis 399 Betten aus. Kliniken ab 400 Betten weisen lediglich eine Covid-Patientendichte zwischen 1,0 und 2,9 je Arzt aus.
Abenteuerlich ist für Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R., dass Gesundheitsökonomen aus Daten medizinische Schlussfolgerungen ableiten, nicht jedoch Mediziner und Virologen. Die Autoren räumen außerdem ein, dass ihre Datenlage nicht gesichert ist!
Unter solchen Voraussetzungen weitgehende Eingriffe in die bundesweite klinische Versorgung der Bevölkerung zu fordern, ist irritierend und gefährlich.
Diese Fragestellung darf allein nach medizinischen Gesichtspunkten entschieden werden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird aufgefordert, den Rettungsschirm 2 für Krankenhäuser vollumfänglich auf die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung auszuweiten.
Corona-Klinikkapazitäten: Konträre Einschätzung innerhalb der Bundesregierung
Bündnis Klinikrettung fordert den Erhalt aller Krankenhäuser
Berlin, den 12. Februar 2021: Das Bündnis Klinikrettung warnt vor der gezielten Förderung des Klinikabbaus durch das Bundesgesundheitsministerium. Nun widerspricht auch das Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit (ZOES) der Klinik-Schließungspolitik im neuen „GRÜNBUCH 2020 zur Öffentlichen Sicherheit“. Das GRÜNBUCH 2020 wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie vom Forschungsforum Öffentliche Sicherheit in Auftrag gegeben.
Das Bundesgesundheitsministeriums orientiert sich hingegen am „Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020", erarbeitet vom Barmer Institut für Gesundheitsforschung, der Bertelsmann Stiftung und der Robert Bosch Stiftung. Dort wird gefordert, einen Großteil der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung erst von der Covid-19-Behandlung auszuschließen und später ganz schließen zu lassen.
Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R. und Mitbegründer vom Bündnis Klinikrettung, führt aus:
„Die Autoren des Grünbuchs 2020 stellen fest, dass schon die bestehenden Klinikkapazitäten nicht für eine adäquate Behandlung bei Pandemien ausreichen. Und da sollen Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung geschlossen werden? Diese Forderung erscheint mitten in der Corona-Pandemie mit überlasteten Krankenhäusern geradezu abenteuerlich.“
Carl Waßmuth, aktiv im Bündnis Klinikrettung und Vorstand von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) ergänzt:
„Wir hätten kein Verständnis dafür, wenn sich bei einem derart gravierenden Dissens zwischen den Bundesministerien zur Bewältigung der Corona-Pandemie und zur weiteren Gesundheitsversorgung der Bevölkerung die „Kahlschlagstrategie“ von Jens Spahn durchsetzt. Durch den gesetzlichen Ausschluss eines großer Teil der Grund- und Regelversorger vom zweiten Corona-Rettungsschirm droht diesen Kliniken die Insolvenz.“
Das Bündnis Klinikrettung fordert, die im GRÜNBUCH 2020 aufgezeigten Probleme und vorgeschlagenen Lösungswege bekanntzumachen und öffentlich zu diskutieren.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Widerspruch zwischen den Bundesministerien aufzulösen und sich öffentlich klar zum Erhalt und zur vollumfänglichen Finanzierung aller Krankenhäuser in Deutschland zu bekennen. Damit würden sie einer klaren Mehrheitsmeinung zum Durchbruch verhelfen: Gemäß repräsentativen Meinungsumfrage finden 88 Prozent der Bevölkerung einen Abbau von Krankenhausinfrastruktur grundsätzlich nicht sinnvoll, siehe www.gemeingut.org/forsa-umfrage-grosse-mehrheit-lehnt-krankenhausschliessungen-ab/.
Die Umfrage war von GiB bei Forsa in Auftrag gegeben worden.
eine Initiative ABSTIMMUNG21 möchte vor der Bundestagswahl 1 Mio. Stimmen für die wichtigsten Themen zur Bundestagswahl sammeln und den Parteien zur Verfügung stellen. OpenPetition hat eine der vier Stimme und fordert Petitionsersteller dazu auf, ihre „wichtige Petition“ zu platzieren..
Zitat von OpenPetiton:
„Die Petition mit den meisten Unterschriften wird Thema der ersten bundesweiten Volksabstimmung.“
Die Sammlung der Themen läuft seit 08.02.2021 und nur bis 28.02.2021 - also keine Zeit für große Überlegungen.
WIR WOLLEN, DASS ABSTIMMUNG21 1 MIO. STIMMEN FÜR DEN ERHALT UNSERER KRANKENHÄUSER SAMMELT!
Bitte unterstützen Sie alle dieses Ziel mit einer neuen Petition ...
VORSORGEKAPAZITÄTEN IN ALLEN DEUTSCHEN KRANKENHÄUSERN FÜR PANDEMIEN UND KATASTROPHEN unter:
Wir versuchen es mit gleicher Zielsetzung ZEITEN PETITION GLEICHER ZIELSETZUNG (Erhalt aller Krankenhäuser) aber mit einer ANDEREN AKZENTUIERUNG! Ein „GRÜNBUCH 2020 - zur Öffentlichen Sicherheit“ des Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e. V. (ZOES) im Auftrag der Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat feststellt, dass die Klinikkapazitäten für Pandemien …
… JETZT SCHON NICHT AUSREICHEN.
Dies wollen wir zum Anlass nehmen, zu fordern:
1) alle deutschen Krankenhäuser zu erhalten, um die Covid- bzw. Pandemie-Behandlung aller Covid-Erkrankten gesetzlich sicher zu stellen
2) hierzu die ökonomisch orientierte Fallpauschalenabrechnung der Krankenhäuser durch eine kostendeckende Krankenhausfinanzierung abzulösen,
3) Vorsorgekapazitäten für Pandemien mit ausreichender medizinisch-technischer Ausstattung, Bettenausstattung und ausreichendem Klinikpersonal gesetzlich vorzuschreiben und zu finanzieren
4) BürgervertreterInnen in wichtige Beratungsgremien des Bundesgesundheitsministeriums zu entsenden, die bisher ausschließlich von Lobbyisten und Gesundheitsökonomen besetzt sind, namentlich in den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und den Beirat gemäß § 24 Krankenhausfinanzierungsgesetz.
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Hintergrund der Aktion ist der Aufruf unserer Petitionsplattform OpenPetition (Auszug):
Stellen Sie sich vor, Sie würden mit Ihrer Petition eine bundesweite Volksabstimmung in Gang setzen - klingt unmöglich?! Genau dazu haben Sie jetzt die Chance: Bis zum 28.02.21 können Sie mit einer Petition ein Thema vorschlagen.
Was in Deutschland ist schützenswert und was muss neu gedacht werden? Brauchen wir die CO2-Steuer, eine Pflegereform oder etwas ganz anderes? Was sind die Lehren und Chancen aus der Corona-Zeit? Die Petition mit den meisten Unterschriften wird Thema der ersten bundesweiten Volksabstimmung.
Die Idee dahinter: Wenn Millionen Menschen über wichtige Themen abstimmen, muss die Politik das ernst nehmen - erst recht, wenn wir die Ergebnisse kurz vor der nächsten Bundestagswahl präsentieren. Deswegen probieren wir es einfach aus und organisieren die erste bundesweite Volksabstimmung gemeinsam mit unseren Bündnispartnern von ABSTIMMUNG21.
Über welches Thema abgestimmt wird, hängt auch von Ihnen ab. Bringen Sie jetzt einen Vorschlag ein, der Ihnen wichtig ist oder unterstützen Sie andere mit Ihrer Unterschrift!
Benachteiligung kleiner Krankenhäuser als Vorstufe zu einer radikalen Umgestaltung der Krankenhauslandschaft
Mit Befremden nimmt die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ die Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“ zur Kenntnis. Unter Begleitung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) und Prof. Dr. Reinhard Busse und Verwendung der klinischen AOK-Abrechnungsdaten schlagen die Autoren vor, kleine Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung aus der stationären Behandlung der Covid-PatientInnen auszuschließen: *1)
In dieser Studie verkennen die Autoren die klinische Arbeitsteilung in Flächenstaaten mit überwiegend ländlichen Regionen, erläutert Internist und Gastroenterologe Dr. Rainer Hoffmann, Chefarzt i.R. Bisher waren die bayerischen Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung vollumfänglich und mit guten Behandlungsergebnissen an der Behandlung von Corona-PatientInnen einschließlich beatmungspflichtiger PatientInnen beteiligt. Es besteht kein Anlass, die gut funktionierende medizinische Arbeitsteilung jetzt aufzulösen. Abenteuerlich ist für Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R., dass aus statistischen Daten Gesundheitsökonomen medizinische Schlussfolgerungen ableiten, nicht jedoch Mediziner und Virologen. Die Autoren räumen außerdem ein, dass die Datenlage nicht gesichert ist! *2)
Unter solchen Voraussetzungen weitgehende Eingriffe in die bundesweite klinische Versorgung der Bevölkerung zu fordern, ist irritierend und gefährlich.
… Für Bayern mit ca. 13 Mio. Einwohnern hätte dies weitreichende Konsequenzen. Die Streichung von ca. 140 Krankenhäuser der Grund und Regelversorgung würde in Bayern das Ende der flächendeckenden klinischen Versorgung bedeuten, … . Verbleiben würden lediglich 30 große bayerische Krankenhäuser der Kategorie Universitätsklinik, Maximalversorgung und Schwerpunktversorgung sowie Fachkliniken und Psychiatrien, die jedoch i.d.R. nicht an der Corona-Behandlung beteiligt sind.
...
*1) Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020 Wissenschaftliches Institut der AOK (WidO), AOK-Bundesverband, ARDS/ECMO-Zentrum Köln-Merheim, Kliniken der Stadt Köln, Universität Witten/Herdecke, Fachgebiet Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin,Prof. Dr. Reinhard Busse, S. 7, „Dementsprechend wird in Zukunft die Umsetzung umfassender Stufenkonzepte mit stärkerer Konzentration gefordert, wie sie beispielsweise in Hessen oder Berlin für die Versorgung von COVID-19-Patienten bereits vorliegen. Diese sollten bundesweit ohne Beachtung von Kreis- und Landesgrenzen umgesetzt werden.“ www.springermedizin.de/covid-19/akutes-respiratorisches-distress-syndrom/stationaere-und-intensivmedizinische-versorgungsstrukturen-von-c/18801298
*2) ebenda, S. 7, „Die vorliegende Studie weist einige Limitationen auf. So konnten in den Analysen zur Verteilung der Patienten nur AOK-Fälle betrachtet werden. … Des Weiteren können auf der ausgewerteten Datenbasis keine Aussagen über die Ergebnisqualität der Versorgung getroffen werden.“
Benachteiligung kleiner Krankenhäuser als Vorstufe zu einer radikalen Umgestaltung der Krankenhauslandschaft
Mit Befremden nimmt die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ die Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“ zur Kenntnis. Unter Begleitung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) und Prof. Dr. Reinhard Busse und Verwendung der klinischen AOK-Abrechnungsdaten schlagen die Autoren vor, kleine Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung aus der stationären Behandlung der Covid-PatientInnen auszuschließen: *1)
In dieser Studie verkennen die Autoren die klinische Arbeitsteilung in Flächenstaaten mit überwiegend ländlichen Regionen, erläutert Internist und Gastroenterologe Dr. Rainer Hoffmann, Chefarzt i.R. Bisher waren die bayerischen Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung vollumfänglich und mit guten Behandlungsergebnissen an der Behandlung von Corona-PatientInnen einschließlich beatmungspflichtiger PatientInnen beteiligt. Es besteht kein Anlass, die gut funktionierende medizinische Arbeitsteilung jetzt aufzulösen. Abenteuerlich ist für Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R., dass aus statistischen Daten Gesundheitsökonomen medizinische Schlussfolgerungen ableiten, nicht jedoch Mediziner und Virologen. Die Autoren räumen außerdem ein, dass die Datenlage nicht gesichert ist! *2)
Unter solchen Voraussetzungen weitgehende Eingriffe in die bundesweite klinische Versorgung der Bevölkerung zu fordern, ist irritierend und gefährlich.
… Für Bayern mit ca. 13 Mio. Einwohnern hätte dies weitreichende Konsequenzen. Die Streichung von ca. 140 Krankenhäuser der Grund und Regelversorgung würde in Bayern das Ende der flächendeckenden klinischen Versorgung bedeuten, … . Verbleiben würden lediglich 30 große bayerische Krankenhäuser der Kategorie Universitätsklinik, Maximalversorgung und Schwerpunktversorgung sowie Fachkliniken und Psychiatrien, die jedoch i.d.R. nicht an der Corona-Behandlung beteiligt sind.
...
*1) Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020 Wissenschaftliches Institut der AOK (WidO), AOK-Bundesverband, ARDS/ECMO-Zentrum Köln-Merheim, Kliniken der Stadt Köln, Universität Witten/Herdecke, Fachgebiet Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin,Prof. Dr. Reinhard Busse, S. 7, „Dementsprechend wird in Zukunft die Umsetzung umfassender Stufenkonzepte mit stärkerer Konzentration gefordert, wie sie beispielsweise in Hessen oder Berlin für die Versorgung von COVID-19-Patienten bereits vorliegen. Diese sollten bundesweit ohne Beachtung von Kreis- und Landesgrenzen umgesetzt werden.“ www.springermedizin.de/covid-19/akutes-respiratorisches-distress-syndrom/stationaere-und-intensivmedizinische-versorgungsstrukturen-von-c/18801298
*2) ebenda, S. 7, „Die vorliegende Studie weist einige Limitationen auf. So konnten in den Analysen zur Verteilung der Patienten nur AOK-Fälle betrachtet werden. … Des Weiteren können auf der ausgewerteten Datenbasis keine Aussagen über die Ergebnisqualität der Versorgung getroffen werden.“
GWÖ - Wie steht es nach einem Jahr Corona um unsere Krankenhäuser und Altenheime
Nachhaltigkeit, Online Veranstaltung, Vortrag
In dieser Veranstaltung diskutieren unsere Experten Prof. Dr. Reng (Chefarzt, Goldbergklinik Kelheim), Christian Schmitz (Vorstand Arberlandkliniken) und Sophia Zech (Krankenschwester Barmherzige Brüder Regensburg) wie es nach einem Jahr Corona um unsere Krankenhäuser und Altenheime steht.
Seien Sie bei diesem virtuellen Kaminabend mit dabei!
Online - von zu Hause aus.
Die Teilnahme an unseren Onlineangeboten ist kostenlos.
Termin: 25.02.2021, 19:30 Uhr
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