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Die Petition wurde eingereicht
vor 12 Std.Liebe Aktive,
DeStatis hat das Krankenhausverzeichnis 2024 herausgegeben. Nun haben wir diese aktualisierten Daten 2024 in den Klinikatlas "Kliniken in Gefahr" übernommen und durch unsere individuellen Bedrohungsinformationen, Teilschließungen und Komplettschließungen ergänzt.
https://www.initiative-klinik-erhalt.de/liste.php
Und hier die kurze Erklärung.
Komplettschließung (schwarz): Bereits vollzogene Schließung
Teilschließung (halbscharz): Bereits vollzogene Teilschließung, hierzu zählt auch die Umwandlung eines Allgemeinkrankenhauses in ein Fachklinik
Bedrohung (rot): Schließungen oder Teilschließungen in der Zukunft bzw. mit unbekanntem Datum, Insolvenzen, die per Definition zu Schließungen oder Teilschließungen führen können.Allgemeinkrankenhaus ab stationärer Basisnotfallversorgung (grün)
Fachklinik oder Allgemeinkrankienhaus ohne stationäre NotfallversorgungMein Dank geht nochmals als Manuel Jokiel für das tolle, im Rahmen der Recherchen stets aktuellen Klinikatlas.
So wird bereits jetzt (!) die geplante Schließung des Mannheimer Schwerpunktkrankenhauses zum 01.07.2026 aktuell als Bedrohung und ab 1.7. automatisch als Komplettschließung dargestellt.
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Die Petition wurde eingereicht
am 09.06.2026Lieber Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,Am 12. Juni wird im Bundestag in der ersten Lesung das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beraten. 1 Während das Krankenhausreformanpassungsgesetz aufgrund hoher Qualitätsauflagen ein strukturelles Kliniksterben auslösen wird, ist aufgrund des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes mit einem ökonomisch verursachten Kliniksterben zu rechnen. Trotz massiver Einwände unserer Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern und vieler Verbände müssen wir feststellen:
Die Würfel für ein geschätztes Kliniksterben von 300 bis 600 Krankenhäusern in Deutschland scheinen gefallen. 2
Bayern ist als Flächenland mit kleinen Krankenhäusern besonders betroffen.Die Verantwortung für das angestrebte Kliniksterben trägt eindeutig bei der Bundesregierung. Die Lasten liegen bei den Patientinnen und Patienten, die mit signifikant längeren Anfahrzeiten für eine stationäre Krankenhausbehandlung, manchmal auch bei lebensbedrohenden Erkrankungen, rechnen müssen. Die Lasten liegen auch bei den Klinikträgern, die defizitäre Krankenhäuser stützen müssen, oder im Falle einer Schließung mit massivem Widerstand der Bevölkerung zu rechnen haben.
Mit dem neuen Video „Hilfen für bedrohte Krankenhäuser“ 3 wendet sich die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern auf emotionaler Weise an die Bevölkerung bedrohter Krankenhäuser in Bayern.
Wehren Sie sich gegen die Schließung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser.
Informieren Sie sich über geeignete Instrumente demokratischen Widerstands!Die Bedrohung in bayerischen Regionen ist in Folge der Krankenhausreform real wie noch nie. Deshalb hat die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern ihre Homepage als „Hilfe zur Selbsthilfe“ im Fall bedrohter Klinikstandorte umgestaltet. Dort lassen sich umfassende Informationen über klinische Versorgungslücken in Bayern, aktuell bedrohte oder geschlossene Krankenhäuser und Hintergründe zum Kliniksterben in Bayern recherchieren.
Und wir verweisen auf 2 weitere Videos beide zu sehen unter:
https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/video/
Video „Finanzierbare Krankenhäuser und finanzierbare Gesundheit - Die Alternative zu Bundesgesundheitsministerin Nina Warkens Streichpolitik“
Video: „Die leeren Versprechen der Bundesregierung und Bayerischen Staatsregierung zu Krankenhäusern“.
Es kommt jetzt auf die Schlagfertigekeit regionaler Aktionsgruppen an, ob angekündigte Schließungen von Krankenhäusern oder Fachabteilungen Wirklichkeit werden, oder ob sie im Einzelfall durch beherzten Widerstand verhindert werden.
Die Petitionsleitung
Klaus Emmerich1 Bundestag, Sitzungsverlauf, https://www.bundestag.de/parlament/plenum/tagesordnungen?week=24&year=2026
2 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Auswirkungsanalyse Klinikschließungspotenzial aufgrund des Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), https://kliniksterben.jimdofree.com/app/download/13526747899/Auswirkungsanalye+Klinikschlie%C3%9Fungspotenzial+aufrund+des+Krankenhausreformanpassungsgesetz+%28KHAG%29.pdf?t=1779691413
3 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Videos, https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/video/ -
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am 07.03.2026Krankenhausreformanpassungsgesetz im Bundestag beschlossen
Liebe Unterstützerinnen,
Liebe Unterstützer,
leider aber erwartungsgemäß wurde die überarbeitete Krankenhausreform (KHAG) im Bundestag verabschiedet. Proteste halfen nicht :
www.br.de/nachrichten/meldung/bundestag-entscheidet-ueber-aenderungen-an-der-krankenhausreform,3007b162e
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Nun gibt es eine neue Entwicklung zu den Sektorenübergreifenden Versorungseinrichtungen, die laut KHAG kleine ländliche Krankenhäuser ablösen sollen und werden:
www.medconweb.de/blog/finanzierung/rahmenvereinbarung-fuer-sektorenuebergreifende-versorgungseinrichtungen/
das KHAG hat viele Fragestellungen für Sektorenübergreifende Versorungseinrichtungen offen gelassen und an die Selbstverwaltung delegiert. Hier haben die DKG und der Spiitzenverband der GKV parallel gearbeitet. Konktet: STRUKTURELL (NICHT ÖKONOMISCH!) besteht jetzt Planungssicherheit. Ich zitiere aus Zusammenfassung und dem Originaldokument:
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ÜBERSICHT
Das Modell ist insbesondere für Regionen relevant, in denen klassische Krankenhausstrukturen aufgrund geringer Fallzahlen oder wirtschaftlicher Herausforderungen unter Druck stehen.
Die neue Vereinbarung definiert zunächst verpflichtende Mindestleistungen, die jede sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung anbieten können muss. Diese konzentrieren sich vor allem auf internistisch-geriatrische Behandlungen.
Darüber hinaus können Einrichtungen – abhängig vom zugewiesenen Versorgungsauftrag – zusätzliche Leistungen aus den Leistungsgruppen Allgemeine Innere Medizin sowie Geriatrie erbringen. Diese werden in der Vereinbarung als sogenannte „Kann-Leistungen“ bezeichnet.
VEREINBARUNG
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen übernehmen nach den jeweiligen Möglichkeiten
auch akutmedizinische Versorgung. Gleichwohl nehmen sie nicht an der Notfallversorgung im Rahmen des gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß 5 136c Absatz 4 SGB V teil. lnsektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen werden Patientinnen und Patienten behandelt, die
keine Diagnostik oder Behandlungen mit hohem Risiko, Spezialisierungs- oder Komplexitätsgradbenötigen. Verlegungen in sektorenübergreifendeVersorgungseinrichtungen aus anderenKrankhäusern sind grundsätzlich möglich.
Die sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung verfügt über eine medizinisch-technische
Ausstattung, die eine Basisdiagnostik und -therapie im Rahmen der akutmedizinischen Versorgung
ermöglicht (Elektrokardiogramm, Röntgengerät, Sonographiegerät, Patientenmonitor zur
Überwachung der Vitalfunktionen).
Von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) muss tagsüber für mindestens acht Stunden mindestens eine Arztin oder ein Arzt vor Ort präsent sein. Eine Facharztverfügbarkeit aus
dem Leistungsspektrum der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung (Fachärztin/Facharzt
aus dem Gebiet lnnere Medizin oder Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder
Fachärztin/Facharzt mit der Zusatzweiterbildung Geriatrie oder Fachärztin/Facharzt mit dem Schwerpunkt Geriatrie oder Fachärztin/Facharzt für lnnere Medizin und Geriatrie) ist jederzeit mindestens durch Rufbereitschaft zu gewährleisten.
Die pflegerische Betreuung ist durch eine 24-stündige Präsenzvon mindestens einer
Pflegefachkraft sicherzustellen. Die Personalausstattung muss sich am tatsächlichen Pflegebedarf
orientieren und eine fachgerechte Versorgung, Dokumentation und Notfallreaktion gewährleisten.
FAZIT
1. Es bleibt dabei: Lebensrettende Maßnahmen eignen sich NICHT in einem SüV.
2. Liegebetten sind auf internistisch-geriatrische Patienten konzentriert.