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Petīcijas STOPPT den Verkauf der Nassauischen Heimstätte attēls
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STOPPT den Verkauf der Nassauischen Heimstätte

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Petīcija ir adresēta
Hessisches Ministerium der Finanzen Herrn Minister Dr. Thomas Schäfer Friedrich -Ebert-Allee 8 65185 Wiesbaden
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  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

12.12.2013 11:54

Diese Mitteilung betrifft die zweite Petetion, die aus der ersten entstand, gesetzliches Verkaufsverbot der NH.

Ich verweise vorab auf den Link www.immobilien-zeitung.de/100001753/mieter-koennen-sich-nicht auf-sozialcharta-berufen
sowie auf das vorliegende Haushaltskonsolidierungshandbuch der Landesregierung!

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung teilte am 8.10.13
unter dem Geschäftszeichen I8-003-c- 18-03 - vertreten durch Herrn Werner Müller folgendes mit:
Betr. Verkauf der Geschäftsanteile des Landes Hessen an der Nassauischen Heimstättte -
Petition vom 10.5.2013

Sehr geehrte Frau Fahr,
auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr hat der Hessische Landtag beschlossen, Ihre Petition der Landesregierung mit der Bitte zu überweisen, Sie über die
Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Zugleich beantworte ich hiermit auch Ihre mit Nachgang zu Ihrer Petition an Herrn Staatsminister Rentsch gerichtete E-Mail vom 19.9.13.
(Anmerkung diese mail betraf etwas anderes). Mit Ihrer Petition fordern Sie die Hessische Landesregierung auf, ihre Verkaufspläne im Hinblick auf die Geschäftsanteile des Landes Hessen an dem Unternehmen Nass. Heimstätte fallen zu lassen. Zudem fordern Sie die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die einen solchen Verkauf generell untersagt. Staatsminister Rentsch erklärte im Juni 2012, 111. Sitzung, S. 7635), dass etwaige Überlegungen zu einem Verkauf der Geschäftsanteile des Landes Hessen an der NH nicht mehr fortgeführt würden. Aus diesem Grund besteht kein Regelungsbedarf für ein gesetzliches Verkaufsverbot der Geschäftsanteile des Landes Hessen an der Nass. Heimstätte.
Darüber hinaus ist ein gesetzlich geregeltes absolutes Verkaufsverbot nicht erforderlich. Im Falle eines Verkaufes bestünden neben den zivilrechtlichen Mieterschutzbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches viele Möglichkeiten die Mieterschaft der Nassauischen Heimstätte in ihren Rechten zu schützen. Beispielsweise wäre der Mieterschutz als expliziter Vertragsbestandteil denkbar. MfG i. A. Werner Müller

Meine Anmerkung: Es ist müßig weiter darüber zu diskutieren, es gibt keine "sogenannte Sozialcharta", die das Papierstück wert ist, auf dem sie geschrieben wird, wurde, werden wird. Das Schreiben des Herrn Staatsminister, der zugleich der Aufsichtsratsvorsitzende der Nassauischen Heimstätte ist, widerspricht sich bereits in sich. Ich werte das als Steilvorlage zur Umsetzung des bekannten Haushaltskonsolidierungshandbuches der Landesregierung. Dies stellt meine persönliche Meinungsäußerung dar.
Auch die mail vom 19.9.13 (betraf meine Aufsichtsratsbeschwerden) ist bis heute unbeantwortet geblieben. gez. B. F.


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