Region: Germany

Stoppt heimliche Behörden-Bestattungen: Führt das Zentrale Sterberegister ein!

Petition is addressed to
Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung (Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

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  1. Launched 04/06/2026
  2. Time remaining > 4 months
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News

07/01/2026, 19:03

Der neue Satz ist aussagekräftiger. „Heimliche Behörden-Bestattung“ weckt sofort Aufmerksamkeit. Die Forderung (Sterberegister) steht direkt im Titel. Jeder versteht sofort den Kern.


Neuer Titel: „WürdeStoppt stattheimliche staatlichBehörden-Bestattungen: verordneterFührt Anonymität“.das Zentrale Sterberegister ein!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (21 in Deutschland)


06/08/2026, 10:14

Ich habe Punkt 7 wie folgt geändert, um es zu präzisieren:
Verpflichtende Mindest-Wartefrist von vier Wochen: Nach der Wohnungsüberprüfung ist vor der Anordnung einer anonymen Beisetzung eine gesetzliche Frist von mindestens vier Wochen einzuhalten.


Neuer Petitionstext:

Unsere Forderungen an den Gesetzgeber:
Wir fordern eine grundlegende Reform der Bestattungsgesetze. Eine anonyme Beisetzung darf erst dann der allerletzte Ausweg sein, wenn die Behörden folgendes standardisierte Ermittlungsverfahren erfolglos durchlaufen haben:
1.Einführung eines bundesweiten, digitalen Sterberegisters: Jeder behördliche Sterbefall muss unverzüglich zentral erfasst werden, um Angehörigen und Freunden die Chance zu geben, nach Vermissten zu suchen, bevor unumkehrbare Fakten geschaffen werden.
2.Verpflichtende Sichtung der Wohnung und Dokumente: Bevor eine anonyme Bestattung angeordnet wird, muss die Wohnung zwingend gesichtet werden (z.B. nach Grabpflegeverträgen, Adressbüchern).
3.Gesetzliche Pflicht zur behördlichen Auswertung digitaler Medien: Behörden müssen verpflichtet werden, sichergestellte Mobiltelefone datenschutzkonform auf familiäre oder freundschaftliche Kontakte auszuwerten.
4.Zwingende Einbindung ausländischer Konsulate: Bei ausländischen Wurzeln müssen die Behörden zwingend das zuständige Konsulat kontaktieren.
5.Zweckbindung von Fiskalerbschaften: Fällt das Vermögen an den Staat, müssen mindestens 20% dieses Geldes gesetzlich verpflichtend für eine nachträgliche, würdevolle und namentliche Kennzeichnung (z. B. Stele oder Gedenktafel) am Beisetzungsort aufgewendet werden.
6.Aufhebung der Auskunftsblockade für langjährige Weggefährten: Wenn Behörden keine Angehörigen finden, müssen sie nachweisbaren Freunden Auskunft erteilen.
Freundschaft darf vom Staat nicht zweitklassig behandelt werden.
7.Verpflichtende Wartefrist:Mindest- VorWartefrist von vier Wochen: Nach der Wohnungsüberprüfung ist vor der Anordnung einer anonymen Bestattung mussBeisetzung eine Wartezeitgesetzliche Frist von mindestens 4vier Wochen eingehalten und der Todesfall öffentlich bekannt gemacht werden. einzuhalten.
8.Bundesweite Meldepflicht: und transparente Statistikerfassung"


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (12 in Deutschland)


06/06/2026, 17:56

Ich habe Aufzählungen hinzugefügt..Um es übersichtlicher zu machen.


Neuer Petitionstext:

Unsere Forderungen an den Gesetzgeber:
Wir fordern eine grundlegende Reform der Bestattungsgesetze. Eine anonyme Beisetzung darf erst dann der allerletzte Ausweg sein, wenn die Behörden folgendes standardisierte Ermittlungsverfahren erfolglos durchlaufen haben:
1. Einführung1.Einführung eines bundesweiten, digitalen Sterberegisters: Jeder behördliche Sterbefall muss unverzüglich zentral erfasst werden, um Angehörigen und Freunden die Chance zu geben, nach Vermissten zu suchen, bevor unumkehrbare Fakten geschaffen werden.
2. Verpflichtende2.Verpflichtende Sichtung der Wohnung und Dokumente: Bevor eine anonyme Bestattung angeordnet wird, muss die Wohnung zwingend gesichtet werden (z.B. nach Grabpflegeverträgen, Adressbüchern).
3. Gesetzliche3.Gesetzliche Pflicht zur behördlichen Auswertung digitaler Medien: Behörden müssen verpflichtet werden, sichergestellte Mobiltelefone datenschutzkonform auf familiäre oder freundschaftliche Kontakte auszuwerten.
4. Zwingende4.Zwingende Einbindung ausländischer Konsulate: Bei ausländischen Wurzeln müssen die Behörden zwingend das zuständige Konsulat kontaktieren.
5. Zweckbindung5.Zweckbindung von Fiskalerbschaften: Fällt das Vermögen an den Staat, müssen mindestens 20% dieses Geldes gesetzlich verpflichtend für eine nachträgliche, würdevolle und namentliche Kennzeichnung (z. B. Stele oder Gedenktafel) am Beisetzungsort aufgewendet werden.
6. Aufhebung6.Aufhebung der Auskunftsblockade für langjährige Weggefährten: Wenn Behörden keine Angehörigen finden, müssen sie nachweisbaren Freunden Auskunft erteilen.
Freundschaft darf vom Staat nicht zweitklassig behandelt werden.
7. Verpflichtende7.Verpflichtende Wartefrist: Vor einer anonymen Bestattung muss eine Wartezeit von mindestens 4 Wochen eingehalten und der Todesfall öffentlich bekannt gemacht werden. 8.
8.Bundesweite Bundesweite MeldepflichtMeldepflicht: und transparente Statistikerfassung"


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10


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