Straßenbau - Erweiterung des Bundesverkehrswegeplans 2030 um die Kategorie Bundesfernradwege

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
97 Unterstützende 97 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

97 Unterstützende 97 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

13.02.2019, 03:22

Pet 1-18-12-91-031073 Straßenbau

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent bittet, den Bundesverkehrswegeplan 2030 um die Kategorie
Bundesfernradwege zu ergänzen.

Zu der auf der Internetseite des deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 97 Mitzeichnungen und 23 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass auch mit dem
Fahrrad Strecken des Fernverkehrs zurückgelegt werden könnten. Es sei nicht
ersichtlich, warum der Fernverkehr ausschließlich auf Autos, Züge und Wasserstraßen
beschränkt sein solle. Das Bundesfernradwegenetz solle mindestens die Großstädte
miteinander verbinden. Bereits bestehende Strecken oder Netze könnten dabei
integriert werden, insbesondere die EuroVelo-Routen, einem Netzwerk mit 15
Langstreckenradwegen, die den ganzen europäischen Kontinent verbinden und
zusammenbringen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss hält fest, dass dem Radverkehr als Teil eines modernen
Verkehrssystems ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Er wird mit dem Nationalen
Radverkehrsplan (NRVP) gefördert. Eine zusätzliche Aufnahme der Radwege in den
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) erscheint dem Ausschuss weder aus
verfahrenstechnischer, noch aus inhaltlicher Sicht zielführend. Nach dem Grundgesetz
(GG) ist der Bund verantwortlich für Bau und Erhaltung der Bundesverkehrswege
(Bundesschienenwege: Art. 87e GG, Bundeswasserstraßen: Art. 89 Absatz 2 GG,
Bundesfernstraßen: Art. 90 GG). Das zentrale Planungsinstrument, der BVWP,
umfasst bei allen Verkehrsträgern ausschließlich die übergeordnete Bedarfsplanung,
also den Aus- und Neubau durch wesentlich kapazitätssteigernde Investitionen.

Eine eindeutig grundgesetzlich festgelegte Verantwortung des Bundes für
Radfernwege ist nicht gegeben. Trotz verstärkter Radverkehrsnutzung ist nach
Auffassung des Ausschusses nicht absehbar, dass Radwege überwiegend, d. h. mit
mehr als 50 Prozent, im Fernverkehr genutzt werden. Daher sind von Radfernwegen
keine wesentlichen Kapazitätssteigerungen des Gesamtverkehrssystems oder
Kapazitätssteigerungen in ähnlicher Größenordnung wie bei Straßen- und
Schienenprojekten zu erwarten. Dass Radfernwege getrennt vom BVWP betrachtet
werden können, ist aus Sicht des Petitionsausschusses angesichts der Komplexität
des Planungsinstruments BVWP sogar von Vorteil, denn der BVWP hat ein stark
formalisiertes Aufstellungsverfahren und mit 15 Jahren eine relativ lange
Geltungsdauer. Dieser Zeithorizont scheint nicht kompatibel mit den für
Radverkehrsanlagen üblichen Planungszeiträumen und der hohen Dynamik des
Radverkehrs. Radverkehrsprojekte können außerhalb des BVWP deutlich flexibler
umgesetzt werden und so kurzfristig auf die steigende Radverkehrsnachfrage
reagieren.

Aufgrund der überwiegend regionalen Bedeutung von Radverkehrsinfrastrukturen sind
die Länder beziehungsweise Kommunen zuständig. Die Aufgabe des Bundes ist es,
die Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Radverkehrs zu schaffen: Er
fördert den Radverkehr in seiner Zuständigkeit als Gesetzgeber sowie in seiner
Zuständigkeit für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen. Die Planung und
Unterhaltung der Radwege an Bundesstraßen obliegt den Ländern als
Auftragsverwaltung des Bundes (Art 85 GG). Der Bund unterstützt die Länder jedoch
darin, bundesweit für ein zusammenhängendes Radwegenetz zu sorgen. An den
Bundeswasserstraßen können interessierte Gemeinden mit dem Bund Verträge über
die Nutzung von Betriebswegen für den Fahrradverkehr abschließen. Zudem finanziert
er die Anlage von Radwegen an Bundesstraßen, wenn diese aus Gründen der
Verkehrssicherheit erforderlich sind.
Begleitende Radwege an Bundesverkehrswegen haben zumeist keine
Fernverkehrsbedeutung und sind daher für die Bundesverkehrswegeplanung nicht
relevant. Stattdessen sind sie Bestandteil der konkretisierenden Planungen im
weiteren Planungsablauf der Länder als Auftragsverwaltung des Bundes.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen. Der Ausschuss hält die geltende
Rechtslage für sachgerecht und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
- dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - zur Erwägung zu
überweisen, soweit eine stärkere Prioritätensetzung und finanzielle Mittelzuweisung
des Bundes für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und insbesondere die
Errichtung von Radschnellwegen gefordert wird, und das Petitionsverfahren im
Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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