Straßenverkehrsordnung - Beibehaltung der Befreiung von der Anschnallpflicht für das Taxi- und Mietwagengewerbe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:07

Pet 1-18-12-9213-012168

Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird die Beibehaltung der Befreiung von der Anschnallpflicht für
Taxifahrer und Chauffeure von Mietwagen gefordert.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 32 Mitzeichnungen und 21 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, Taxifahrerinnen und
-fahrer seien vor allem nachts einem zunehmenden Risiko ausgesetzt, Opfer von
Gewalt und Überfällen zu werden. Daher sei es sehr wichtig, das Taxi bei einem Angriff
schnellstens verlassen zu können, was durch das Anschnallen jedoch nicht möglich
sei. Zudem könne auch der Notknopf in vielen Taxen durch den angelegten Gurt nicht
erreicht werden, infolge dessen kein Hilferuf abgesetzt werden könne. Unter dem
Aspekt der Sicherheit sei die Beibehaltung der Sonderregelung zur Anschnallpflicht
von 1970 für die Taxifahrerinnen und -fahrer enorm wichtig.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass mit der 49. Verordnung zur
Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die Vorschrift, dass sich Personen,

die ein Taxi oder einen Mietwagen führen, während der Fahrgastbeförderung nicht
anschnallen müssen, aufgehoben wurde. Derzeit wird das Verkündungsverfahren
betrieben. Die in der Petition erwähnte Ausnahmemöglichkeit wurde in den 70'er
Jahren eingeführt, damals ausgelöst durch eine Vielzahl von gewalttätigen Übergriffen
auf Taxen- und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung.
Verschiedene Verbände, wie z. B. der Berufsgenossenschaft für Transport und
Verkehrswirtschaft (BG Verkehr), dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband (BZP)
und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) trugen jedoch vor, dass die Folgen
des Nichtanschnallens von Taxi- und Mietwagenfahrer bei Verkehrsunfällen
mittlerweile weitaus schwerer wiegen als die Gefahr durch Überfälle. Denn mittlerweile
schnallten sich Taxi- und Mietwagenfahrer selbst bei Alleinfahrten nicht mehr an. Aus
Verkehrssicherheitsgründen wurde deshalb die bisherige Ausnahmemöglichkeit
abgeschafft.
Der Petitionsausschuss bittet, auch vor dem Hintergrund der schwierigen Erfahrungen,
die angegriffene Fahrerinnen und -fahrer machen mussten, um deren Verständnis,
dass an dieser Regelung aus den genannten Gründen festgehalten wird.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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