17.03.2015, 23:37
Neuer Petitionstext: Syrische Flüchtlingsfamilien die über sogennannte sichere Drittländer (Bsp.: Bulgarien) nach Europa eingereist sind, werden im Ankunftsland entgegen dem eigenem Willen in ein Asylverfahren gedrängt. Wenn sie dann aufgrund der dort herrschenden und seit mehreren Jahren durch anerkannte Organisationen (ProAsyl, UNHCR u.a.) dokumentierten systemischen Misstände und Mängel nach Deutschland weiterflüchten, fallen sie unter die sogennannten Dublin II bzw. Dublin III - Verordnungen und sollen nach dem gültigen und unzureichendem Asylrecht in diese Länder zurückgeführt werden. Hierbei sind kaum Ausnahmen möglich und der Einzelfall ist nicht relevant und in der Regel erfolgt die Rückführung ohne ausreichende Vorankündigung und Wahrung von Benachrichtigungspflichten und planbaren Reaktionszeiten.
Bildquelle: zeit.de