Minderheitenschutz

Syrische Flüchtlingsfamilien - Rayan muss bleiben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Ausländerämter
1.075 Unterstützende 980 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.075 Unterstützende 980 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Syrische Flüchtlingsfamilien die über sogennannte sichere Drittländer (Bsp.: Bulgarien) nach Europa eingereist sind, werden im Ankunftsland entgegen dem eigenem Willen in ein Asylverfahren gedrängt. Wenn sie dann aufgrund der dort herrschenden und seit mehreren Jahren durch anerkannte Organisationen (ProAsyl, UNHCR u.a.) dokumentierten systemischen Misstände und Mängel nach Deutschland weiterflüchten, fallen sie unter die sogennannten Dublin II bzw. Dublin III - Verordnungen und sollen nach dem gültigen und unzureichendem Asylrecht in diese Länder zurückgeführt werden. Hierbei sind kaum Ausnahmen möglich und der Einzelfall ist nicht relevant und in der Regel erfolgt die Rückführung ohne ausreichende Vorankündigung und Wahrung von Benachrichtigungspflichten und planbaren Reaktionszeiten.

Bildquelle: zeit.de

Begründung

In dem konkreten Fall ist eine junge Familie aus Damaskus zunächst nach Bulgarien geflüchtet. Als Zielland sei jedoch Deutschland im Focus gewesen, da dorthin bereits Familienangehörige unterwegs gewesen seien. Auf der Flucht hat die 17-jährige Frau unter Beschuss Rayan entbunden. Im Grenzgebiet zwischen der Türkei / Bulgarien wurden sie von Grenzbeamten aufgegriffen und nach Bularien gebracht. Dort wurde die Familie genötigt einen Asylantrag zu stellen. Danach wurde die Familie in eine Art Gefängnis untergebracht, ohne ausreichende medizinische und hygienische Versorgung. Die Lebensmittelversorgung ließ auch zu wünschen übrig. Daraufhin erkrankte Rayan und die Eltern setzten ihre Flucht nach Deutschland fort. Hier fallen sie unter die Dublin II -Verordnung und sollen nach Bulgarien zurücküberstellt werden. Trotz bemerkenswerter und eigenverantwortlicher Intergrationsbemühungen, Organisation von Sprachkursen / Kitaplatz für Rayan / erste Arbeitsangebote / freies Wohnungsmarktangebot wird die Familie kriminalisiert und zwischen den Welten hin und her geschoben. Wo bleiben unsere in der Verfassung verankerten Grundrechte auf Menschenwürde und Gleichbehandlunsggrunsatz. Dem vieldiskutierten Schreckensgespenst Demografiewandel zum Trotz, soll Rayan mit Familie aus Deutschland abgeschoben werden, obwohl sie schon seit Anfang Sommer 2014 unter uns wohnen. Das möchten wir mit Euch verhindern und fordern die Verantwortlichen auf unsere christlichen Werte und die Grundsätze unserer Demokratie zu achten. Nur ein klar definiertes und nachvollziehbares Asylrecht kann die Lösung sein. Ein normal gebildeter Bürger versteht die gültigen Verordnungen und Gesetze nicht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Die Familie von Rayan hat für weitere drei Monate eine Duldung erhalten und ist weiterhin von einer Rückführung nach Bulgarien bedroht. Im September 2015 wird Rayan ein Geschwisterchen bekommen. Mit mehreren EhrenamtlerInnen unterstützen wir die Familie weiter. Beide Elternteile nehmen regelmäßig an Sprachkursen teil und mit dem Familienvater ist bereits eine Kommunikation ohne Dolmetscher und Wörterbuch möglich. Zwischenzeitlich könnte eine Wohnung am freien Wohnungsmarkt organisiert, bezogen und zweckmäßig mit Spenden eingerichtet werden. Die kleine Rayan geht weiterhin in eine städtische Kindertageseinrichtung und entwickelt sich gut. Ein Arbeitsangebot bei einem örtlichen Gartenbaubetrieb musste der Vater aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen... weiter

Obwohl Bulgarien ein EU-Land ist und dort kein Krieg herrscht, ist die medizinische Versorgung miserabel - gerade für Flüchtlinge - was besonders für eine Familie mit Kleindkind dramatisch sein kann. Zumal hat die Familie begonnen, sich in Deutschland einzuleben - warum sollte sie dann wieder abgeschoben werden?

Meines Wissens herrscht in Bulgarien (zum Glück) kein Krieg - Insofern wäre es absolut korrekt und dringend angebracht, dass die Familie komplett dort in BG das Asylverfahren durchläuft und somit vor diesem fürchterlichen Krieg in Syrien Schutz findet. Eines ist klar: Wir können in Deutschland nicht allen Menschen dieser Welt, denen es schlechter geht als uns, helfen!

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