04.12.2015, 12:30
Es wurde vergessen §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO einzutragen
Neuer Petitionstext: Ich möchte das die Vereinbarung zwischen dem TÜV und der Dekra für Einzelabnahme aufgehoben wird. Es kann nicht sein, wenn ich als Beispiel in "Düsseldorf" wohne, nur für eine Einzelabnahme zum TÜV fahren zu können. Als Kunde möchte ich in meiner Freien Entscheidung selbst bestimmen, wohin ich fahren möchte, um ein Bauteil eintragen zu können.
Hier werde ich gezwungen, nur den TÜV anzufahren oder aber ich fahre in den Osten zur Dekra. Das kann so nicht sein.
Änderungsabnahmen nach §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO (eben die Einzelabnhamen) und Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis darf ausschließlich die Organisation durchführen die in dem Bundesland zur "Technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr" bestellt ist.
Das ist vom Bundesland abhängig. In den alten (West) Bundesländern ist es immer einer der TÜV, in den neuen (Ost) Bundesländern ausschließlich DEKRA.