12.05.2026, 07:38
Liebe Unterstützer,
wir standen zuletzt im Austausch mit dem Ministerium, da das Landratsamt weiterhin auf eine Vollzugshinweisung zur Novellierung der StVO wartet. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand besteht jedoch kein Vollzugsverbot, sodass Entscheidungen grundsätzlich bereits jetzt möglich sind.
Diese Information haben wir an das Landratsamt weitergegeben. Von dort wurde uns mitgeteilt, dass aufgrund hoher Arbeitsbelastung noch etwas Zeit benötigt wird und eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen voraussichtlich um Pfingsten erfolgen soll.
Wir bleiben dran und informieren euch über die weiteren Entwicklungen. Vielen Dank für eure Unterstützung!