09.02.2026, 14:17
Der Antrag „Tempo 30 und gesicherter Fußgängerüberweg in Tiefenbach“ wurde am 06. Februar beim Landratsamt Landshut eingereicht.
Bei einem konstruktiven und informativen Gespräch konnten wir unser Anliegen im Detail erläutern und offene Fragen klären. Nach unserem Kenntnisstand wartet das Landratsamt weiterhin auf die Umsetzungsanweisung des Ministeriums zur Novellierung der StVO.
Wir bleiben dran!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
29.01.2026, 03:46
www.idowa.de/regionen/landshut/landkreis-landshut/busfahrt-nach-tiefenbach-endet-im-krankenhaus-landshuterin-verletzt-art-377290
29.01.2026, 03:43
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
die Übergabe unseres Antrags an das Landratsamt findet am 6. Februar statt.
Wir freuen uns auf einen konstruktiven und sachlichen Austausch und halten Euch im Anschluss selbstverständlich über die weiteren Schritte und Ergebnisse auf dem Laufenden.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
19.12.2025, 12:54
Vielen Dank an alle Unterstützerinnen und Unterstützer für die erfolgreiche Unterschriftensammlung!
Wir haben den Antrag bewusst noch nicht eingereicht. Der Grund dafür ist, dass er im aktuellen Weihnachtstrubel und den Weihnachtsschließzeiten der Behörden leicht untergehen könnte. Stattdessen planen wir, im neuen Jahr einen Termin zur persönlichen Übergabe des Antrags zu vereinbaren.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch klären, wie die Gesetzesnovelle, auf die wir uns beziehen, vom Landratsamt umgesetzt wird. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wartet das Landratsamt auf eine Vollstreckungsanweisung des Ministeriums, wobei nach unserem derzeitigen Informationsstand eine solche Anweisung nicht zwingend erforderlich ist.
Kurze Statistik zur Unterschriftensammlung: Insgesamt wurden 460 Unterschriften gesammelt, von welchen 377 Unterschriften aus der Gemeinde Tiefenbach stammen.
334 der 460 Unterschriften wurden über die Online-Plattform openpetition.de abgegeben und 126 Unterschriften über analoge Unterschriftenlisten.
Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie selbstverständlich.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
21.11.2025, 03:48
Hier ein kurzer Überblick über die Novellierung und woran sich unser Anliegen orientiert:
Die komplette StVO Fassung:
www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/
und hier der Auszug im Detail auf das wir uns berufen wollen:
IV. Zusätzliche Orte für Tempo 30 km/h ohne gesteigerte Gefahrenlage
Nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 4 Alt. 2 StVO ist für streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) auf Streckenabschnitten von bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo 30-Strecken nun keine qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO mehr erforderlich (sogenannter „Lückenschluss“).
Nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde Tempo 30 ohne eine qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) neben den dort bislang genannten Orten nun auch im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen anordnen.
V. Sonderfahrstreifen, Bussonderfahrstreifen und Fußgängerüberwege ohne qualifizierte Gefahrenlage
Zudem kann die Straßenverkehrsbehörde nun ohne qualifizierte Gefahrenlage Sonderfahrstreifen, Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245) und Fußgängerüberwege (Zeichen 293) anordnen, § 45 Abs. 9 Satz 4 Nrn. 7a, 9, 10 StVO.