Succes
Vervoer

Tempo-30 Zonen Ilmmünster

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Gemeinderat
147 Ondersteunend 119 in Ilmmünster

De petitie heeft bijgedragen aan het succes

147 Ondersteunend 119 in Ilmmünster

De petitie heeft bijgedragen aan het succes

  1. Begonnen 2020
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. ingediend op 05-03-2021
  4. Dialoog
  5. Succes

De petitie was succesvol!

16-04-2021 18:15

Liebe Unterstützer_innen,

am Dienstag den 13. April hat der Gemeinderat in seiner Sitzung dem Antrag zur Ausweisung von Tempo 30-Zonen knapp mit 6:5 Stimmen entsprochen:
1. anliegend zur Dummeltshausener Straße im Bereich Sonnenstraße, Kapplmeierweg und Weizenstraße
2. links und rechts der Blumenstraße („Blumenviertel“)
3. Starzenbachstraße und Probst-Rinfrid-Straße („Starzenbachviertel“)

Aus der Gemeinde gab es hierzu eine ausführliche Erläuterung:

"Der Beschluss konnte wie ursprünglich gefordert nicht auf die Dummeltshausener Straße und Blumenstraße angewendet werden. Dies hat vor allem den Grund, dass der Gemeinde hierfür gemäß Verkehrsbehörde die Rechtsgrundlage fehlt. Im Nachgang zur Verkehrsausschusssitzung wurden seitens der Polizeibehörde massive Bedenken hinsichtlich der Ausweisung von Tempo 30-Zonen für diese Straßen geäußert. So dürfen Zonen nur in Wohngebieten oder in Gebieten mit hoher Fußgänger und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf angeordnet werden. Wohngebiete sind ein in sich geschlossener klar abgegrenzter Bereich mit gleichartigen straßenbaulichen und verkehrlichen Merkmalen (städtebauliche Einheit). Ferner ist die Anbringung von Tempo 30-Zonen an oder unmittelbar nach Ortstafeln und damit die Zone für das gesamte Gebiet einer Ortschaft, die im Gesamtergebnis eine flächendeckende oder vollständige Geschwindigkeitsbeschränkung einer Ortschaft bewirkt, rechtswidrig.

Für die Blumenstraße und Dummeltshausener Straße wären die Voraussetzungen für eine Zone laut StVB nicht gegeben und eine Anordnung von daher wohl nicht rechtmäßig, da beide Straßen zumal als Durchfahrtsstraßen zu sehen seien und sich das Wohngebiet eher links und rechts von diesen Befände. Für das „Starzenbachviertel“ gibt es diese Bedenken nicht.

Der Gemeinderat hat noch einen zusätzlichen Beschluss gefasst, um die Situation im Fliederweg zu verbessern. Dieser soll zu einer Anliegerstraße mit Fahrrad frei umgewidmet werden."

Ich möchte mich auf diesem Weg ganz herzlich bei allen Unterstützer_innen bedanken, insbesondere bei Heike, Steffi, Flori, Vera und Patrick. Ebenso möchte ich dem Bürgermeister Georg Ott für seinen offenen und transparenten Umgang in der Sache meinen persönlichen Dank aussprechen.

Mit besten Grüßen,

Thomas Kühne




05-03-2021 16:02

Auf Einladung von Herrn Ott habe ich heute um 10h die Unterschriftenliste an den Ersten Bürgermeister übergeben. Für das freundliche und interessante Gespräch möchte ich mich auf diesem Weg nochmals bedanken.
Das Thema wird nun im Verkehrsausschuß behandelt; nach der Aussprache einer Empfehlung wird die Petition dann im Gemeinderat behandelt.
Nochmals vielen Dank an alle Unterstützer - besonders an die aktiven Mitgestalter der Peition.
Viele Grüße,
Thomas


15-02-2021 10:23

Einmalige Verlängerung der Petition auf Ende Februar in Absprache mit dem Ersten Bürgermeister Georg Ott.


Neues Zeichnungsende: 28.02.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 123 (107 in Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster)


24-01-2021 09:11

Korrektur: Tempo-30 Zonen verursachen laut einer Studie des ADAC nicht zwangsläufig weniger Abgase; siehe www.adac.de/_mmm/pdf/umwelt_abgasmessungen_t50_t30_fi_272879.pdf


Neuer Petitionstext:

Jeder der in unserer schönen Gemeinde Ilmmünster wohnt und somit die örtlichen Gegebenheiten - kleine Straßen, teilweise kein Bürgersteig, rechts-vor-links Regelung - kennt und schätzt, weiß um die Problematik der aktuell gültigen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts.

Das Verkehrsaufkommen in den letzten 30 Jahren in Ilmmünster hat sich drastisch erhöht. Es wurden neue Bebauungsflächen ausgewiesen, Einfamilienhäuser wurden zu Mehrfamilienhäusern und viele von uns sind auf ein Auto angewiesen um einzukaufen oder in die Arbeit zu fahren. Damit sind die ehemals ruhigen Gebiete nicht mehr ruhig und sicher.

In der VG-Mitteilung 10/2020 wurde das Thema seitens der Verwaltungsgemeinde aufgelegt. Die Bewertung erfolgte für einzelne (Hauptverkehrs-)Straßen; für die Wohn- und Mischgebiete ist dies augenscheinlich nicht erfolgt. Tempo-30 Zonen in Wohngebieten bringen mehr Sicherheit, weniger Lärm und wenigerfördert Abgase.die Rücksicht der verschiedenen Straßenverkehrsteilnehmer füreinander. Die Wohnumfeldqualität wird damit wesentlich erhöht. Es sind nicht nur die Anwohner, die von einer Verkehrsberuhigung profitieren. Bei Tempo 30 passieren weniger Unfälle – besonderes Augenmerk gilt hier auch den Fußgängern und Fahrradfahrern. Speziell auch in Hinblick auf die Kinder, die zum Teil auf den Straßen spielen oder schnell zum Spielplatz laufen oder radeln.

Nur ein kurzer Blick als Beispiel auf die Lage der Dummelhausener Straße auf die Blumenstraße mit dem Durchfahrtsverkehr zum Wertstoffhof und Sportgelände auch die Situation Probst-Rifrid-Straße / Starzenbachstraße als „Zubringer“ von der Scheyrer- in die Hettenshausener Straße. Diese Straßen sind zum Teil unübersichtlich und zu bestimmten Zeiten auch hoch frequentiert. Dies birgt ein hohes Gefahrenpotiential.

Daher fordern wir: Einführung von Tempo-30 Zonen in den markierten Gebieten

Unsere Petition zielt ausschließlich darauf, der Situation in den Wohngebieten gerecht zu werden und richtet sich keineswegs gegen Autofahren im Allgemeinen.

Es handelt sich hierbei um drei Bereiche:

  1. Gebiet, definiert durch die Straßen Weizenstraße, Kappelmeierweg, Sonnenstraße und Dummeltshausener Straße.
  2. Gebiet, definiert durch die Straßen Rosenstraße und Blumenstraße.
  3. Gebiet, definiert durch die Straßen Starzenbachstraße und Probst-Rifrid-Straße.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 78 (70 in Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster)




19-12-2020 20:38

- Bezugnahme auf VG-Mitteilung vom Oktober 2020
- ergänzende Beschreibung
- Korrektur Schreibfehler Straßennamen


Neuer Petitionstext: Jeder der in unserer schönen Gemeinde Ilmmünster wohnt und somit die örtlichen Gegebenheiten - kleine Straßen, teilweise kein Bürgersteig, rechts-vor-links Regelung - kennt und schätzt, weiß um die Problematik der aktuell gültigen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts.
Das Verkehrsaufkommen in den letzten 30 Jahren in Ilmmünster hat sich drastisch erhöht. Es wurden neue Bebauungsflächen ausgewiesen, Einfamilienhäuser wurden zu Mehrfamilienhäusern und viele von uns sind auf ein Auto angewiesen um einzukaufen oder in die Arbeit zu fahren. Damit sind die ehemals ruhigen Gebiete nicht mehr ruhig und sicher.
In der VG-Mitteilung 10/2020 wurde das Thema seitens der Verwaltungsgemeinde aufgelegt. Die Bewertung erfolgte für einzelne (Hauptverkehrs-)Straßen; für die Wohn- und Mischgebiete ist dies augenscheinlich nicht erfolgt.
Tempo-30 Zonen in Wohngebieten bringen mehr Sicherheit, weniger Lärm und weniger Abgase. Die Wohnumfeldqualität wird damit wesentlich erhöht. Es sind nicht nur die Anwohner, die von einer Verkehrsberuhigung profitieren. Bei Tempo 30 passieren weniger Unfälle – besonderes Augenmerk gilt hier auch den Fußgängern und Fahrradfahrern. Speziell auch in Hinblick auf die Kinder, die zum Teil auf den Straßen spielen oder schnell zum Spielplatz laufen oder radeln.
Nur ein kurzer Blick als Beispiel auf die Lage der Dummelhausener Straße auf die Blumenstraße mit dem Durchfahrtsverkehr zum Wertstoffhof und Sportgelände auch die Situation Probst-Rifrid-Straße / Starzenbachstraße als „Zubringer“ von der Scheyrer- in die Hettenshausener Straße. Diese Straßen sind zum Teil unübersichtlich und zu bestimmten Zeiten auch hoch frequentiert. Dies birgt ein hohes Gefahrenpotiential.
**Daher fordern wir: Einführung von Tempo-30 Zonen in den markierten Gebieten**
Unsere Petition zielt ausschließlich darauf, der Situation in den Wohngebieten gerecht zu werden und richtet sich keineswegs gegen Autofahren im Allgemeinen.
Es handelt sich hierbei um drei Bereiche:
1. Gebiet, definiert durch die Straßen Weizenstraße, Kappelmeierweg, Sonnenstraße und Dummeltshausener Straße.
2. Gebiet, definiert durch die Straßen Rostenstraße Rosenstraße und Blumenstraße.
3. Gebiet, definiert durch die Straßen Starzenbachstraße und Probst-Rifrid-Straße.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13 (10 in Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster)


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