31.05.2016, 04:24
Pet 3-18-10-7872-006316
Tierhaltung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – als Material zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
soweit es um die effektive Verbesserung von Haltungsbedingungen unter
Berücksichtigung von Verdrängungseffekten durch Importe mit niedrigeren
Standards geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, die Massen- und Intensivtierhaltung bis zum Jahr
2020 abzuschaffen.
Es wird ausgeführt, dass die Bedingungen in der Massen- und Intensivtierhaltung, z. B.
das Fehlen von Auslauf für die Tiere und das routinemäßige Vornehmen von
Amputationen an den Tieren, den Regelungen des Tierschutzgesetzes widerspreche.
Tiere müssten verhaltensgerecht untergebracht werden. Gesetzliche Regelungen
seien daher erforderlich.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. Insgesamt haben 98.942 Unterstützer
sich für das Anliegen ausgesprochen. Weiterhin haben den Petitionsausschuss
31 Petitionen mit einem vergleichbaren Anliegen erreicht, die mit der vorliegenden
Petition wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam behandelt werden. Es wird um
Verständnis dafür gebeten, dass gegebenenfalls nicht alle vorgetragenen
Gesichtspunkte dargestellt werden.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine
öffentliche Beratung des Anliegens vorgenommen, an der Vertreter der
Bundesregierung teilnahmen und auf der der Petent die Gelegenheit hatte, sein
Anliegen vorzutragen. Weiterhin wurde der Bundesregierung Gelegenheit gegeben,
ihre Haltung zu dem Anliegen darzustellen. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte das im Folgenden dargestellt Ergebnis:
Tierschutz bei der Nutztierhaltung hat eine hohe Priorität. Im Koalitionsvertrag ist
hierzu u. a. eine nationale Tierwohl-Offensive aufgeführt. Im Vordergrund dieser
Offensive steht insbesondere das Ziel, den Tierschutz und das Wohlbefinden der Tiere
bei der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung weiter zu verbessern und die
Haltungsbedingungen noch stärker an die Bedürfnisse der Tiere anzupassen.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem mittelfristigen Verzicht auf nicht-kurative
Eingriffe mit Schwerpunkt Kastration und Schwänzekupieren bei Mastschweinen
sowie Schnabelkupieren bei Legehennen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die
Weiterentwicklung von Tierschutzindikatoren zur Bewertung der Tiergerechtheit in der
landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Zu diesen Schwerpunkten finden nach den
Ausführungen der Bundesregierung verschiedene Fachgespräche statt und
Forschungsprojekte werden gefördert. Zudem soll mit den Modell- und
Demonstrationsvorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes in der Tierhaltung
insbesondere der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis verbessert
werden. So können landwirtschaftliche Betriebe und Berater dabei unterstützt werden,
neue Tierschutzmaßnahmen in die Breite der landwirtschaftlichen Betriebe zu tragen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im September
2014 seine Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“
gestartet. Gegenstand der Initiative ist insbesondere auch die Verbesserung des
Tierschutzes bei Nutztieren. Dabei berücksichtigt das BMEL immer auch die
Wettbewerbssituation und die Perspektiven für die Tierhaltung in Deutschland. Für
serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen soll ein Prüf- und Zulassungsverfahren
durch Verordnung eingeführt werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Initiative ist – wie
bereits dargestellt – der Verzicht auf nichtkurative Eingriffe wie das Schwänzekupieren
beim Schwein oder das Schnabelkupieren bei Legehennen und Puten. Hierzu haben
Gespräche mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden stattgefunden. Die Verbände
sind aufgefordert, Konzepte mit einem Ausstiegshorizont und konkreten
Zwischenschritten vorzulegen. Zudem sind im Rahmen der Modell- und
Demonstrationsvorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes in der Tierhaltung die
ersten Bekanntmachungen für Netzwerke von Demonstrationsbetrieben zur
Bearbeitung der Problematik des Schwänzekupierens und des Schnabelkupierens
veröffentlicht worden.
Zudem wird eine flächengebundene Nutztierhaltung angestrebt. Ziel ist es, eine
tiergerechte Haltung in Deutschland zu fördern. Es sollen auch ein wissenschaftlicher
Diskurs über Größen tiergerechter Haltung von Nutztieren auf den Weg gebracht und
auch hier ein entsprechendes Forschungsprojekt initiiert werden. Außerdem
beabsichtigt das BMEL, ein Eckpunktepapier für das im Koalitionsvertrag
angekündigte Prüfungs- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungen zu erarbeiten.
Es kann jedoch nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein
Zusammenhang zwischen der Bestandsgröße und der Tiergerechtheit einer Haltung
besteht. Entscheidend sind u.a. das Management und die Fachkompetenz des
Tierhalters. Um diesen Aspekt zu stärken, ist der Nutztierhalter seit Februar 2014 zu
tierschutzbezogenen Eigenkontrollen anhand von Tierschutzindikatoren verpflichtet.
Um den Tierschutz auch auf der Ebene der EU voranzubringen, haben die für den
Tierschutz zuständigen Minister Deutschlands, der Niederlande und Dänemarks im
Dezember eine Vereinbarung für eine engere Zusammenarbeit auf allen Gebieten des
Tierschutzes unterzeichnet. Als erste Aktivität unter diesem Dach wurde der
Europäischen Kommission eine gemeinsame Stellungnahme mit Vorschlägen zur
Änderung der EU-Tierschutztransportverordnung übermittelt. Die Initiative wurde
anlässlich des Agrarrats am 15. Dezember 2014 der Kommission und den
Mitgliedstaaten vorgestellt. Diese wurden eingeladen, sich anzuschließen.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass auch Verbraucher die Möglichkeit haben,
Verantwortung zu übernehmen, indem sie spezielle Produkte kaufen und auf diese
Weise Tierhalter unterstützen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen
hinausgehende Tierschutzstandards einhalten. Eine Tierschutzkennzeichnung kann
den Verbraucher in die Lage versetzen, besonders tiergerecht erzeugte Produkte zu
erkennen. Auch aus diesem Grund setzt sich die Bundesregierung für die Einführung
eines Tierschutzlabels ein. Sie hat ein entsprechendes Forschungsprojekt des
Deutschen Tierschutzbundes mit rund 1 Mio. Euro unterstützt. Die Bundesregierung
unterstützt auch eine EU-weite Tierschutzkennzeichnung.
Er empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft – als Material zu überweisen und dem Europäischen
Parlament zuzuleiten, soweit es um die effektive Verbesserung von
Haltungsbedingungen unter Berücksichtigung von Verdrängungseffekten durch
Importe mit niedrigeren Standards geht und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Begründung (pdf)