Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Ärztekammern im Umgang mit Patientenbeschwerden

Petition richtet sich an:
Landesärztekammern und Bundesärztekammer

38 Unterschriften

38 %
100 für Sammelziel

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  1. Gestartet 17.08.2026
  2. Sammlung noch > 7 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

02.10.2026, 08:16

Da ich zum ersten Mal eine Petition verfasst und veröffentlicht habe, bin ich für Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge besonders dankbar. Ich erhalte viel positive Resonanz auf meine Petition und verschiedene Änderungsvorschläge. Dazu gehört z.B. die Ergänzung der Forderungen um den Satz: „Beschwerdeführern muss Akteneinsicht ermöglicht werden.“


Neuer Petitionstext:

Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Ärztekammern im Umgang mit Patientenbeschwerden

Nach einer Behandlung erfuhr ich schriftlich, dass ich in eine Studie einbezogen worden sein soll – im Aufklärungsgespräch war weder von einer Studienteilnahme noch davon die Rede, dass die Wirksamkeit der Behandlungsmethode noch nicht ausreichend wissenschaftlich geprüft war. Die Klinik bestritt später, dass eine solche Studie durchgeführt wird.werde. Im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS)(www.drks.de) ist die Studie jedoch mit meinen behandelnden Ärzten als Forschungsteam aufgeführt.Meine Beschwerde bei der Ärztekammer Nordrhein endete mit dem Satz: „Kein berufsrechtlich relevanter Pflichtverstoß“ – ohne nachvollziehbare Begründung, ohne Akteneinsicht und ohne Erklärung, was und wie genau geprüft wurde.

Ich fordere deshalb:

  • Begründete Patientenbeschwerden müssen nach klaren Maßstäben geprüft und die abschließenden Entscheidungen nachvollziehbar begründet werden. WasDabei wurdemuss geprüft?erkennbar Welchesein, welche konkreten Beschwerdepunkte geprüft wurden, welche rechtlichen, medizinischen und fachlichen Maßstäbe zugrunde gelegt wurden zugrundeund gelegt? Aufauf welcher Grundlage wurde– entschieden?beispielsweise anhand von Leitlinien oder Fachstandards – die Entscheidung getroffen wurde.
  • Beschwerdeführern muss Akteneinsicht ermöglicht werden.

Transparenz ermöglicht eine sachliche Auseinandersetzung und kann dazu beitragen, das Vertrauen zwischen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten zu schaffen und Fehler künftig auf allen Seiten zu vermeiden

Wenn auch Du Dich dafür bist,einsetzen möchtest, dass Patientenbeschwerden transparent geprüft undgeprüft, Entscheidungen nachvollziehbar begründet werden,und Beschwerdeführern Akteneinsicht ermöglicht wird, dann unterschreibe diese Petition und teile sie weiter!

Bitte vergiss nicht, Deine Unterschrift anschließend über den Link in der Bestätigungs-E-Mail zu bestätigen, damit Deine Stimme gezählt wird.

Vielen Dank für Deine Unterstützung!

Lilli Bauer



Neue Begründung:

Warum ich diese Petition gestartet habe
Der Anlass für diese Petition war meine eigene Erfahrung nach einer HIFU-Behandlung am Universitätsklinikum. Erst nach der Behandlung wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass ich in eine Studie einbezogen worden sei. Im Aufklärungsgespräch war weder von einer Studienteilnahme noch davon die Rede, dass die Wirksamkeit der Behandlungsmethode noch nicht ausreichend wissenschaftlich geprüft war. Später bestritt die Klinik sowohl eine Studienteilnahme als auch, dass zu diesem Zeitpunkt überhaupt eine entsprechende Studie durchgeführt werde. Eigene Recherchen im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS)(www.drks.de) ergaben jedoch, dass die Klinik eine entsprechende Studie durchführtedurchführt und meine behandelnden Ärzte dort als Forschungsteam aufgeführt waren.sind.

Das öffentlich zugängliche Studienprotokoll zeigt zudem, dass geeignete Patientinnen überwiegend aus der Ambulanz, aber auch nach Überweisung durch externe Fachärzte oder aufgrund eigener Vorstellung in der Klinik in die Studie aufgenommen wurden. ZuAus den Studien zu dieser Behandlungsmethode geht hervor, dass zu den Forschungsfragen gehörten unter anderem die Reduzierung der Schmerzmedikation und die Dokumentation der Schmerzen.Schmerzen gehörten.

Mein voller Respekt gilt den Frauen, die sich nach ordnungsgemäßer Aufklärung bewusst für eine Teilnahme an der Studie entschieden haben. Für mich kam eine freiwillige Teilnahme an dieser Studie hingegen niemals in Betracht.

Entgegen unserer Absprache wurde mir laut UnterlagenBehandlungsunterlagen während der Behandlung Midazolam verabreicht,Midazolam, ein Medikament, das Amnesien auslöst.auslöst, sowie Propofol verabreicht. Die Behandlung dauerte statt der geplanten 2,5 Stunden fast vier Stunden und erfolgte laut OP-Bericht soweit ich „die Schmerzen tolerieren konnte“, obwohl mir zuvor die Ärzte mehrfach eine schmerzfreie Behandlung zugesichert wordenhaben. war.Die Zusicherung der Schmerzfreiheit war für mich persönlich von besonderer Bedeutung und einer der Gründe, weshalb ich mich für diese Behandlung entschieden habe. Auf die schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen der Behandlung, die bis heute bestehen, möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen. Der Zusammenhang zwischen der Behandlung und diesen gesundheitlichen Folgen wurde von mehreren Fachärzten bestätigt.

Drei ärztliche Stellungnahmen bestätigten inzwischen, dass bei mir von Anfang an kein Behandlungserfolg zu erwarten war. Ein Gutachten zeigte zudem eine medikamentöse Behandlungsmöglichkeit auf, obwohl mir auf ausdrückliche Nachfrage in der Klinik mitgeteilt worden war, es gebe kein entsprechendes Medikament.

Meine Fragen hierzu blieben bei der Klinik und trotz mehrfacher Nachfragen auch bei der Ethikkommission unbeantwortet. Deshalb wandte ich mich mit einer Beschwerde an die Ärztekammer Nordrhein und bat u.unter a. um Prüfung, ob das Vorgehen der Ärzte am Universitätsklinikum u. a. hinsichtlich der Einbeziehung von Patientinnen in Studien mit den geltenden medizinischen Leitlinien und Standards übereinstimmt, sowieanderem um eine ausführlichePrüfung Stellungnahmedes hierzu.ärztlichen Vorgehens. Die Ärztekammer teilte mir nach einer kurzen Zeit mit, dass sie keinen berufsrechtlichen Pflichtverstoß feststellen konnte – ohne nachvollziehbar zu begründen, welche konkreten Punkte geprüft wurden und wie sie zu ihrem Ergebnis gelangte, obwohl ich in meiner Beschwerde ausdrücklich um eine entsprechende Erläuterung gebeten hatte. Auch die Akteneinsicht und die Einsicht in die ärztlichen Stellungnahmen wurden mir verweigert.

Mir war besonders wichtig, dass andere Menschen, die im Gegensatz zu mir in Studien einbezogen werden, ordnungsgemäß über die Studie und deren Forschungsfragen aufgeklärt werden und selbstbestimmt über eine Teilnahme entscheiden können.Die Ärztekammer teilte mir nach kurzer Zeit lediglich mit, dass kein berufsrechtlich relevanter Pflichtverstoß festgestellt worden sei. Wie und auf welcher Grundlage sie zu diesem Ergebnis gelangte, wurde mir auch auf Nachfrage nicht erklärt. Die Verfahrensakte und die ärztlichen Stellungnahmen wurden mir trotz entsprechender Anforderung nicht zur Verfügung gestellt.

Auch andere Betroffene haben mir von ähnlichen Erfahrungen berichtet. Einige wandten sich gar nicht erst an die Ärztekammer, da sie kein Vertrauen in das Gesundheitssystem und die dortigen Beschwerdewege haben. Eine nachvollziehbare und sachliche Klärung sollte jedoch möglichst bereits auf Ebene der behandelnden Ärzte und der klinischen Ethikkommission erfolgen. Wenn dies nicht gelingt und Betroffene mehrere Beschwerdewege beschreiten müssen, zeigt dies ein Problem auf mehreren Ebenen.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass dass solche Beschwerden nach klaren Maßstäben geprüft werden und die abschließende Entscheidung für die Betroffenen nachvollziehbar begründet wird. Dies ermöglicht eine sachliche Auseinandersetzung mit den Entscheidungen und kann dazu beitragen, Fehler auf allen Seiten zu erkennen und künftig zu vermeiden. Transparenz kann zudem das Vertrauen zwischen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten stärken.

Mir ist an dieser Stelle ausdrücklich wichtig zu betonen, dass viele Ärztinnen, Ärzte und medizinische Fachkräfte engagierte, kompetente und wertvolle Arbeit leisten. Gerade deshalb halte ich einen transparenten und nachvollziehbaren Umgang mit begründeten Patientenbeschwerden für wichtig.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 38


29.09.2026, 00:01

Nach einigen Rückmeldungen, habe ich die Formulierung präzisiert, um das Anliegen der Petition klarer und umfassender darzustellen.


Neuer Titel: Für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Ärztekammern im Umgang mit Patientenbeschwerden

Neuer Petitionstext:

Für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Ärztekammern im Umgang mit Patientenbeschwerden - insbesondere bei Behandlungsfehlern.

Nach deneiner aufBehandlung erfuhr ich schriftlich, dass ich in eine Studie einbezogen worden sein soll – im Aufklärungsgespräch war weder von einer Studienteilnahme noch davon die Rede, dass die Wirksamkeit der InternetseiteBehandlungsmethode noch nicht ausreichend wissenschaftlich geprüft war. Die Klinik bestritt später, dass eine solche Studie durchgeführt wird. Im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS) ist die Studie jedoch mit meinen behandelnden Ärzten als Forschungsteam aufgeführt.
Meine Beschwerde bei der Ärztekammer Nordrhein veröffentlichtenendete Informationenmit werdendem PatientinnenSatz: „Kein berufsrechtlich relevanter Pflichtverstoß“ – ohne nachvollziehbare Begründung, ohne Akteneinsicht und Patienten aufgefordert, konkrete Fälle im Zusammenhang mit „Verletzungen von Patientenrechten“ und Beschwerden wegen des „Verdachts auf einen Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten“, beispielsweise bei vermuteten Behandlungsfehlern, möglichst detailliert zu schildern und durch überprüfbare Tatsachen und Unterlagen zu belegen. Nach den veröffentlichten Informationen wird den Patientinnen und Patienten nach Abschluss der Prüfung das Ergebnis mitgeteilt, ohne dassErklärung, ihnen grundsätzlich Akteneinsicht oder ein weitergehendes Auskunftsrecht über den Inhalt des Verfahrens zusteht.Das wirft eine grundsätzliche Frage auf:Wie können Patientinnen und Patienten nachvollziehen, obwas und wie ihre konkrete Beschwerde tatsächlichgenau geprüft wurde,wurde.

Ich wennfordere ihnendeshalb:
Begründete nachPatientenbeschwerden der veröffentlichten Verfahrensbeschreibung grundsätzlich nicht mitgeteilt wird, welche wesentlichen Tatsachen und Gesichtspunkte bei der Prüfung berücksichtigt wurden und anhand welcher konkreten Erwägungen die Ärztekammer zu ihrem Ergebnis gelangt ist?Ein transparentes Beschwerdeverfahren liegt im Interesse aller Beteiligten – nicht nur der Patientinnen und Patienten. Auch für Ärztinnen und Ärzte ist es von Bedeutung, dass Beschwerdenmüssen nach klaren und nachvollziehbaren Maßstäben geprüft werdenund die abschließenden Entscheidungen nachvollziehbar begründet werden. Was wurde geprüft? Welche rechtlichen, medizinischen und dassfachlichen Maßstäbe wurden zugrunde gelegt? Auf welcher Grundlage wurde entschieden? Transparenz ermöglicht eine abschließendesachliche BewertungAuseinandersetzung erkennenund lässt,kann woraufdazu sie beruht. Eine solche Transparenz stärktbeitragen, das Vertrauen zwischen Patientinnen und Patienten undsowie Ärztinnen und Ärzten,Ärzten ermöglichtzu eine sachliche Auseinandersetzung mit Entscheidungenschaffen und kannFehler dazu beitragen, Fehlerkünftig auf beidenallen Seiten zu erkennen und künftig zu vermeiden. Von einem transparenten Beschwerdeverfahren können daher alle Beteiligten profitieren, da es dazu beitragen kann, die Qualität der medizinischen Versorgung und der berufsrechtlichen Aufsicht zu verbessern. Eine nachvollziehbare Darstellung der wesentlichen Prüfungs- und Entscheidungsgrundlagen kann zudem dazu beitragen, unnötige Rückfragen und Missverständnisse über den Ablauf und das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens zu vermeiden und damit auch den Bearbeitungsaufwand für die Ärztekammer zu verringern.Patientinnen und Patienten als Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer sollten nach Abschluss eines Verfahrens nachvollziehbar erfahren können, u.a. welche konkreten Vorwürfe geprüft wurden, welche wesentlichen Tatsachen und Gesichtspunkte bei der Prüfung berücksichtigt wurden, welche wesentlichen Prüfungsmaßstäbe zugrunde gelegt wurden und aus welchen konkreten Gründen die Ärztekammer zu ihrem Ergebnis gelangt ist.

Wenn Du dafür bist, dass diePatientenbeschwerden Ärztekammertransparent ein transparentesgeprüft und nachvollziehbaresEntscheidungen Beschwerdeverfahrennachvollziehbar führt,begründet werden, dann unterschreibe diese Petition und teile sie weiter!Deine Stimme kann dazu beitragen, mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei Patientenbeschwerden zu schaffen!

Vielen Dank für Deine Unterstützung!

Lilli Bauer



Neue Begründung:

GesundheitWarum ich diese Petition gestartet habe
Der Anlass für diese Petition war meine eigene Erfahrung nach einer HIFU-Behandlung am Universitätsklinikum. Erst nach der Behandlung wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass ich in eine Studie einbezogen worden sei. Im Aufklärungsgespräch war weder von einer Studienteilnahme noch davon die Rede, dass die Wirksamkeit der Behandlungsmethode noch nicht ausreichend wissenschaftlich geprüft war. Später bestritt die Klinik sowohl eine Studienteilnahme als auch, dass zu diesem Zeitpunkt überhaupt eine entsprechende Studie durchgeführt werde. Eigene Recherchen im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS) ergaben jedoch, dass die Klinik eine entsprechende Studie durchführte und meine behandelnden Ärzte dort als Forschungsteam aufgeführt waren.

Das öffentlich zugängliche Studienprotokoll zeigt zudem, dass geeignete Patientinnen überwiegend aus der Ambulanz, aber auch nach Überweisung durch externe Fachärzte oder aufgrund eigener Vorstellung in der Klinik in die Studie aufgenommen wurden. Zu den Forschungsfragen gehörten unter anderem die Reduzierung der Schmerzmedikation und die Dokumentation der Schmerzen.

Mein voller Respekt gilt den Frauen, die sich nach ordnungsgemäßer Aufklärung bewusst für eine Teilnahme an der Studie entschieden haben. Für mich kam eine freiwillige Teilnahme an dieser Studie hingegen niemals in Betracht.

Entgegen unserer Absprache wurde mir laut Unterlagen während der Behandlung Midazolam verabreicht, ein Medikament, das Amnesien auslöst. Die Behandlung dauerte statt der geplanten 2,5 Stunden fast vier Stunden und erfolgte laut OP-Bericht soweit ich „die Schmerzen tolerieren konnte“, obwohl mir zuvor mehrfach eine schmerzfreie Behandlung zugesichert worden war. Auf die schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen der Behandlung, die bis heute bestehen, möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen.

Drei ärztliche Stellungnahmen bestätigten inzwischen, dass bei mir von Anfang an kein Behandlungserfolg zu erwarten war. Ein Gutachten zeigte zudem eine medikamentöse Behandlungsmöglichkeit auf, obwohl mir auf ausdrückliche Nachfrage in der Klinik mitgeteilt worden war, es gebe kein entsprechendes Medikament.

Meine Fragen hierzu blieben bei der Klinik und trotz mehrfacher Nachfragen auch bei der Ethikkommission unbeantwortet. Deshalb wandte ich mich mit einer Beschwerde an die Ärztekammer Nordrhein und bat u. a. um Prüfung, ob das Vorgehen der Ärzte am Universitätsklinikum u. a. hinsichtlich der Einbeziehung von Patientinnen in Studien mit den geltenden medizinischen Leitlinien und Standards übereinstimmt, sowie um eine ausführliche Stellungnahme hierzu. Mir war besonders wichtig, dass andere Menschen, die im Gegensatz zu mir in Studien einbezogen werden, ordnungsgemäß über die Studie und deren Forschungsfragen aufgeklärt werden und selbstbestimmt über eine Teilnahme entscheiden können.

Die Ärztekammer teilte mir nach kurzer Zeit lediglich mit, dass kein berufsrechtlich relevanter Pflichtverstoß festgestellt worden sei. Wie und auf welcher Grundlage sie zu diesem Ergebnis gelangte, wurde mir auch auf Nachfrage nicht erklärt. Die Verfahrensakte und die ärztlichen Stellungnahmen wurden mir trotz entsprechender Anforderung nicht zur Verfügung gestellt.

Auch andere Betroffene haben mir von ähnlichen Erfahrungen berichtet. Einige wandten sich gar nicht erst an die Ärztekammer, da sie kein Vertrauen in das Gesundheitssystem und die dortigen Beschwerdewege haben. Eine nachvollziehbare und sachliche Klärung sollte jedoch möglichst bereits auf Ebene der behandelnden Ärzte und der klinischen Ethikkommission erfolgen. Wenn dies nicht gelingt und Betroffene mehrere Beschwerdewege beschreiten müssen, zeigt dies ein Problem auf mehreren Ebenen.
Gerade deshalb ist eineses derwichtig, wertvollsten Güter eines Menschen. Fehler oder Probleme im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen können erhebliche gesundheitliche und persönliche Folgen haben. Fragen und Beschwerden über mögliche Behandlungsfehler oder Verletzungen von Patientenrechten sind daher für Betroffene von großer Bedeutung. Umso wichtiger ist es,dass dass solche Beschwerden nach klaren Maßstäben geprüft werden und die abschließende Entscheidung für die Betroffenen nachvollziehbar begründet wird. Dies ermöglicht eine sachliche Auseinandersetzung mit den Entscheidungen und kann dazu beitragen, Fehler auf allen Seiten zu erkennen und künftig zu vermeiden. Transparenz kann zudem das Vertrauen zwischen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten stärken.

Mir ist an dieser Stelle ausdrücklich wichtig zu betonen, dass viele Ärztinnen, Ärzte und medizinische Fachkräfte engagierte, kompetente und wertvolle Arbeit leisten. Gerade deshalb halte ich einen transparenten und nachvollziehbaren Umgang mit begründeten Patientenbeschwerden für wichtig.



Neues Zeichnungsende: 31.05.2027
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 31 (30 in Deutschland)


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