Umsatzsteuer - Abschaffung der Mehrwertsteuer für kinderbezogene Artikel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
211 Unterstützende 211 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

211 Unterstützende 211 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:09

Pet 2-18-08-6120-005647

Umsatzsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf solche Produkte
gefordert, die dem Bedarf von Kindern dienen.
Zur Begründung wird auf Artikel 6 Abs. 1 und 2 Grundgesetz (GG) Bezug
genommen, wonach Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen
Ordnung stehen und die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der
Eltern sind. Pflege und Erziehung der Kinder sei demnach als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen, die die staatliche Gemeinschaft
überwiegend an die Familien delegiert hat.
Laut Statistischem Bundesamt brächten die Erziehungsberechtigten im Durchschnitt
monatlich 550 Euro für den Kauf von Konsumgütern pro Kind auf. Höhere Mieten
aufgrund größeren Raumbedarfs oder etwa Versicherungen seien in diesem Betrag
noch nicht inbegriffen. Gehe man von monatlichen Ausgaben von Essen in Höhe von
150 Euro pro Kind aus, welche dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterlägen,
liege die monatliche Belastung pro Kind allein durch die Mehrwertsteuer insgesamt
bei etwa 90 Euro.
Zudem seien Eltern und Alleinerziehende ohnehin bereits dadurch finanziell belastet,
weil sie nicht in vollem Umfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden. Sie
verdienten entsprechend weniger als Kinderlose, hätten aber gleichzeitig mehr
Wohnraum als diese zu finanzieren. Angesichts dessen sei es nicht einsehbar, aus
welchen Gründen der Staat sich an den Kosten für die Kinder nicht nur nicht adäquat
beteilige, sondern an diesen sogar verdiene.

Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf die mit der Petition eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 211 Mitzeichnungen sowie 63 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung vorgetragenen Gesichtspunkte
wie folgt dar:
Grundlegend hält der Petitionsausschuss fest, dass die Umsatzsteuer innerhalb der
Europäischen Union (EU) weitgehend harmonisiert ist. Jeder Mitgliedstaat ist an die
Vorgaben der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemein-
same Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie – MwStSystRL)
gebunden.
In den Artikeln 132 bis 137 der MwStSystRL ist explizit festgelegt, welche Umsätze
von der Umsatzsteuer zu befreien sind. Eine Regelung, wonach Umsätze, die den
allgemeinen Bedarf von Kindern betreffen, zu befreien sind, ist dort nicht aufgeführt.
Die Einführung einer derartigen Steuerbefreiung wäre mit dem Unionsrecht mithin
nicht vereinbar.
Ergänzend ist nach Überzeugung des Petitionsausschusses zu beachten, dass
durch den Gesetzgeber nicht sichergestellt werden kann, dass eine Senkung der
Steuerlast tatsächlich über niedrigere Preise zu einer Entlastung des Bürgers führt.
Die Erfahrungen zeigen, dass Umsatzsteuerbegünstigungen nicht immer in vollem
Umfang und keinesfalls auf Dauer an die Verbraucher weitergegeben werden. Eine
Umsatzsteuerbefreiung ist angesichts dessen nicht als geeignetes Mittel anzusehen,
um zuverlässig eine Entlastung für den Verbraucher herbeizuführen.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung
– dem Bundesministerium der Finanzen – als Material zu überweisen, soweit sie auf
die Notwendigkeit eines transparenten und bürokratiearmen Mehrwertsteuersystems
hinweist, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich
abgelehnt.Begründung (pdf)


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