10.09.2026, 06:21
Einige Rechtschreibfehler wurden beseitigt
Neuer Petitionstext:
Die derzeitige Verkehrssituation führt aus unserer Sicht zu einer erhöhten und unnötigen Lärmbelästigung der Wohnbereiche nördlich der Strecke und beeinträchtigt die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner sowie aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere des Abbiege- und Fußgängerquerungsverkehrs an der Geckstraße und am Geckswinkel. Auch ist eine unnötig gesteigerte Lärmbelästigung durch die Aufhebung der GeschwindigkeitsbegerenzungGeschwindigkeitsbegrenzung für die Kurparkbesuchenden besonders im Bereich des Panoramawegs entstanden.
Wir fordern den Landkreis Schaumburg als zuständige Untere Straßenverkehrsbehörde daher auf, innerhalb des genannten Abschnitts der B 65 wieder eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h einzuführen.
Neue Begründung:
VorwiegendeVorwiegend die Sicherheit aller Betroffenen und der Schutz vor unnötigen Lärmbelästigungen. Es soll der Zustand wiederhergestellt werden, der über sehr viele Jahre geherrscht hat - und dies aus gutem Grund.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 18 (13 in Bad Nenndorf)