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Änderungen an der Petition
vor 2 Tagen
Petition richtet sich an: Bürgermeisterin Marlies Matthias mit Landkreis Schaumburg
Die derzeitige Verkehrssituation führt aus unserer Sicht zu einer erhöhten und unnötigen Lärmbelästigung der Wohnbereiche nördlich der Strecke und beeinträchtigt die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner sowie aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere des Abbiege- und Fußgängerquerungsverkehrs an der Geckstraße und am Geckswinkel. Auch ist eine unnötig gesteigerte Lärmbelästigung durch die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung für die Kurparkbesuchenden besonders im Bereich des Panoramawegs entstanden.
Wir fordern den Landkreis Schaumburg als zuständige Untere Straßenverkehrsbehörde daher auf, innerhalb des genannten Abschnitts der B 65 wieder eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h einzuführen.
Vorwiegend die Sicherheit aller Betroffenen und der Schutz vor unnötigen Lärmbelästigungen. Es soll der Zustand wiederhergestellt werden, der über sehr viele Jahre geherrscht hat - und dies aus gutem Grund.
Petition gestartet:
09.09.2026
Sammlung endet:
08.03.2027
Region:
Bad Nenndorf
Kategorie:
Verkehr
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So lange ich die Strecke regelmäßig fahre, galten dort immer 70 und es hat niemanden gestört.
Direkt an der B65 befindet sich Wohnbebauung und schon aus diesem Grunde sollte dort max. 70 gelten.
Außerdem: wer in den Geckswinkel oder die Geckstraße abbiegen will, muss auch als Rechtsabbieger ziemlich abbremsen und wenn dann Verkehrsteilnehmer mit 100 von hinten kommen, wird es brenzlig.
Wir haben an sovielen Stellen in Deutschlands unsinnige Geschwindigkeitsbeschränkungen, aber bei Wohnbebauung, Kindergärten/Schulen oder Alten-/Behindertenheimen und Gefahrenstellen gibt es immer wieder Diskussionen, dabei sollten gerade an diesen Stellen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorhanden sein!