Región: Alemania
Tráfico

Neue A2 Führerscheinklassen-Regelung nur für Quereinsteiger

Peticionario no público.
Petición a.
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
4.833 Apoyo 4.814 En. Alemania

El peticionario no ha hecho una petición.

4.833 Apoyo 4.814 En. Alemania

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  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

12/10/2018 2:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


07/09/2016 1:02

Auf Forderung einer der Unterschreiber wurden jetzt auch zuverlässige Quellen hinzugefügt.


Neue Begründung: Dadurch, dass die Führerscheinklassen zu großen Teilen durch die 3. EU-Regelung (Führerscheinklasse Gesetz) geregelt sind, kann die Führerscheinklasse nicht ganz beibehalten werden. Die neue Regelung ist zwar durchaus sinnvoll, allerdings nur für Quereinsteiger, die ihren A2 Führerschein als ihre erste Motorrad Führerscheinklasse erwerben. Für diejenigen, die bereits Fahrerfahrung mit dem A1 Führerschein gesammelt haben, ist das Vorhaben dieser Gesetzesänderung allerdings nicht sinnvoll, zumal es ohnehin kaum einen Spürbaren Unterschied zwischen einem, auf 48 PS gedrosseltem, 190 PS Motorrad und einem, auf 48 PS gedrosseltem, 96 PS Motorrad gibt. Da durch ausreichende Fahrerfahrung bereits eine gewissen Kenntnis über Motorräder und die generelle Materie 2-Rad vorhanden ist, sollte für die Besitzer des A1 Führerscheins weiterhin die A2 Regelung von 2013 gelten (Jedes Motorrad darf auf 48PS gedrosselt und somit gefahren werden). Zudem lässt sich die neue Regelung nicht mit Sicherheit auf der Straße begründen, da ein auf 48 PS gedrosseltes Motorrad nun mal auch nur 48 PS hat. Das bedeutet, dass weder die Unfallzahlen gemindert werden, noch die Zahl der "Schwarzfahrer" verringert wird. Außerdem würde es den Motorradfahrern selber einen sehr großen Kostenaufwand ersparen, da diese nicht vor ihrem A-Motorrad noch 2 weitere Motorräder kaufen und finanzieren müssten.
Konkret würde dies bedeuten, dass eine Sonderregelung für Deutschland vom Europäischen Gerichtshof geschaffen werden sollte. Das ist durchaus möglich und im Rahmen der 3. EU-Regelung vereinbart.
Quellen:
www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/aenderung-a2-regelung-deutschland-bestandsschutz/729930
www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/recht-motorrad/Motorrad-A2/aenderung-a2.aspx
www.verkehrslexikon.de/Module/EUFERichtlinien.php#04



23/05/2016 15:36

Der neue Titel ist passender und eindeutiger


Neuer Titel: Veränderung der "neuen" Neue A2 Führerscheinklassen Regelung
Führerscheinklassen-Regelung nur für Quereinsteiger



18/05/2016 18:40

Rechtschreibfehler behoben, für Seriösität


Neue Begründung: Dadurch, dass die Führerscheinklassen zu großen Teilen durch die 3. EU-Regelung (Führerscheinklasse Gesetz) geregelt sind, kann die Führerscheinklasse nicht ganz beibehalten werden. Die neue Regelung ist zwar durchaus Sinnvoll, sinnvoll, allerdings nur für Quereinsteiger, die ihren A2 Führerschein als ihre erste Motorrad Führerscheinklasse erwerben. Für diejenigen, die bereits Fahrerfahrung mit dem A1 Führerschein gesammelt haben, ist das Vorhaben dieser Gesetzesänderung allerdings nicht Sinnvoll, sinnvoll, zumal es ohnehin kaum einen Spürbaren Unterschied zwischen einem, auf 48 PS gedrosseltem, 190 PS Motorrad und einem, auf 48 PS gedrosseltem, 96 PS Motorrad gibt. Da durch ausreichende Fahrerfahrung bereits eine gewissen Kenntniss Kenntnis über Motorräder und die generelle Materie 2-Rad vorhanden ist, sollte für die Besitzer des A1 Führerscheins weiterhin die A2 Regelung von 2013 gelten (Jedes Motorrad darf auf 48PS gedrosselt und somit gefahren werden). Zudem lässt sich die neue Regelung nicht mit Sicherheit auf der Straße begründen, da ein auf 48 PS gedrosseltes Motorrad nun mal auch nur 48 PS hat. Das bedeutet, dass weder die Unfall zahlen Unfallzahlen gemindert werden, noch die Zahl der "Schwarzfahrer" verringert werden. wird. Außerdem würde es den Motorradfahrern selber einen sehr großen Kostenaufwand ersparen, da diese nicht vor ihrem A-Motorrad noch 2 weitere Motorräder kaufen und finanzieren müssten.
Konkret würde dies bedeuten, dass eine "Sonderregelung" Sonderregelung für Deutschland vom Europäischen Gerichtshof geschaffen werden sollte. Das ist durchaus möglich und im Rahmen der 3. EU-Regelung vereinbart.



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