Environment

Verhinderung des Baus von 6 Windkraftanlagen am Standort Wittenförden und Rogahn - "Wittenförden I"

Petition is addressed to
Landtag Mecklenburg-Vorpommern Petitionsausschuss

376 signatures

353 from 6,600 for quorum in Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern

376 signatures

353 from 6,600 for quorum in Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern
  1. Launched 28/04/2025
  2. Time remaining > 5 months
  3. Submission
  4. Dialog with recipient
  5. Decision

I agree that my data will be stored . I decide who can see my support. I can revoke this consent at any time .

 

News

05/02/2025, 14:53

Nun sollten auch weitere Unterzeichnungen möglich sein, da es hierzu Anfragen gab - es kann an der vorübergehenden Sperrung gelegen haben´, dass keine Unterschrift möglich war. Bitte jetzt wieder versuchen und unterzeichnen sowie weiter verteilen.

Die Meinung zur "Entwertung der nahe gelegenen Grundstücke" teile ich und weise hiermit als weiteren Grund (eigene Meinung) auch darauf hin.
Vielen Dank.


05/02/2025, 11:36

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


04/30/2025, 22:11

Die aufgeführten Begründungspunkte stellen eine persönliche, eigene Meinung dar. Sie sind ergänzt worden um die im Einzelfall erforderliche notwendige Quellenangabe aus den öffentlich einsehbaren Unterlagen zum Genehmigungsverfahren auf der Seite: www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=b8d2d467-dc0d-4aeb-a713-3ceda36f8942 sowie im Punkt 2 um den Nachweis zum Naturschutzgebiet und im Punkt 3 um den Nachweis zur noch offenen Entscheidungskette zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraft.


Neue Begründung:

Diese Petition ist von Bedeutung, da das Vorhaben aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und dem noch bestehenden "Mangel" am Vorliegen eines abgeschlossenen Regionalen Raumentwicklungsprogrammes durch die Regelung des "Bauens im Außenbereich" nach § 35 BauGB die politischen Ziele verfehlt und eine Reihe an Umweltauswirkungen auf Mensch und Natur damit einher gehen, welche wie folgt benannt werden können:

  1. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion der Natur im Sinne von § 35 Absatz 3, Nr. 5 BauGB aufgrund der besonderen Gesamthöhe der geplanten Anlagen, u.a. auf dem sogenannten Fuchsberg der Gemeinde Klein Rogahn, wodurch das Landschaftsbild meiner Meinung nach erheblich beeinträchtigt werden würde. Dies hätte weiteremeiner Einschätzung zufolge Auswirkungen auf den Tourismus allgemein als auch speziell den Fahrradtourismus der Gemeinden. Gleichfalls befindet sich in unmittelbarer Nähe die denkmalgeschützte Kirche sowie eine Bauernstelle von Wittenförden. Beide Objekte wurden im Hinblick auf das Erscheinungsbild nach § 7 Denkmalschutzgesetz M-V nicht berücksichtigt. Ob das notwendige Einvernehmen des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege M-V vorliegt, konnte den Unterlagen nicht entnommen werden.
  2. Gefährdung von geschützten Naturschutzgebieten und der Artenvielfalt im Sinne von § 35 Absatz 3, Nr. 1, 2 BauGB aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Siebendörfer Moor und dem Grambower Moor, letzteres ein erheblich bedeutsames Naturschutzgebiet bzw. Vorbehaltsgebiet für den Naturschutz (Siebendörfer Moor), u.a. auch wichtige Rastplätze für Zugvögel wie Kraniche und nordische Gänse sowie der Nähe zum Neumühler See - Trinkwasserschutzzonesiehe 3.hierzu den Nachweis als Naturschutzgebiet Das Grambower Moor – Stiftung Umwelt und Naturschutz MV
  3. Unvereinbarkeit mit der Raumordnung und entgegenstehende kommunale Planungen im Sinne von § 35 Absatz 3, Nr. 2 BauGB, da die Flächen nicht als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen sind - gemäß der aktuellen Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg, Kapitel 4, 4. Stufe des Beteiligungsverfahrens erreicht - sollte hier meiner Meinung nach die abschließende Entscheidung abgewartet und durch eine Genehmigung dieser Anlagen dem Verfahren nicht vorgegriffen werden.werden, siehe hierzu 4_Entwurf_Teilfortschreibung_RREP_WM_2011_Kap_Energie_April_2024_.PDF als Nachweis dafür, dass die hier betroffene Fläche nicht als Vorranggebiet für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen ist.
  4. Zusätzliche Belastung durch geplante Netzverstärkung, da meiner Meinung nach von einer unzureichenden bzw. fehlenden Netzkapazitätsprüfung am bestehenden Umspannwerk Görries auszugehen ist. Die Sicherstellung einer Einspeisung der Energie in das bestehende Leitungsnetz kann den Antragsunterlagen nicht entnommen werden.werden, siehe hierzu Dokument 1.2.2 Kurzbeschreibung, Seite 9, Punkt 2.3. der Antragsunterlagen Microsoft Word - 1.2.2_Kurzbeschreibung
  5. Beeinträchtigung des UNESCO-Weltkulturerbes des Schweriner Schlosses mit Residenz Ensemble durch Sichtachsenstörung im Sinne von § 35 Absatz 3, Nr. 5 BauGB, da der geplante Windpark meiner Einschätzung zufolge in direkter Sichtachse zum Schweriner Schloss stehen wird. Diese Beeinträchtigung widerspricht meiner Meinung nach den Zielen des Denkmalschutzes und könnte langfristig Auswirkungen auf den Status des Schweriner Schlosses als UNESCO-Weltkulturerbe haben. Deshalb sollte meiner Meinung nach eine Stellungnahme des UNESCO-Weltkulturerbekommitees eingeholt werden.
  6. Weitere negative Auswirkungen auf Umwelt und Kultur durch dieaus meiner Sicht bevorstehende umfangreiche Bodenverdichtung der Anlagen, Zerstörung der bestehenden Vegetation durch die Anlage neuer Wege, Zufahrtsstraßen , Veränderung der Böden und Drainagen und damit Eingriffe in bestehende Wasserkreisläufe.
  7. Eine unzumutbare Beeinträchtigung durch Schattenwurf und Emissionen durch Schall für die Bevölkerung im unmittelbaren Wohnumfeld, insbesondere Infraschall,meiner Meinung nach durch Infraschall und aufgrund teilweise Überschreiten der zulässigen maximalen Beschattungsdauer pro Jahr von 30 Stunden oder täglich 30 Minuten (siehe hierzu das Schattengutachten: NE-B-130013(Schattentechnischer Bericht) und des teilweisen Überschreitens der zulässigen Grenzwerte für Schallimissionen (siehe hierzu das Schallgutachten: Technische Beschreibung ENERCON Platform Independent Control System (PI-CS) de) während der Nacht von 35 dB(A).
  8. Unzumutbare Beeinträchtigung aus Gesichtspunkten des Brandschutzes meiner Meinung nach aufgrund der besonderen Größe der geplanten Anlagen und dem Fehlen eines gesonderten Löschteiches.Eine Versagung des gemeindlichen Einvernehmens beider betroffener Gemeinden, Wittenförden und Rogahn, ist in den Gemeindevertretungen beschlossen worden.Anlagen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 188 (186 in Mecklenburg-Vorpommern)



Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now