Energie

Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Schleswig-Holsteinischen Landtag Petitionsausschuss
7.847 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

7.847 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

25.05.2019, 13:23

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Die mit über 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei unzulässig, soweit Fracking verboten werden soll, befand die Mehrheit des Innen- und Rechtsausschusses. Zulässig sei sie, soweit Bergbauunternehmen für Schäden haftbar gemacht und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von "Geschäftsgeheimnissen" ein Ende gesetzt werden soll.
Dies entschied der Innen- und Rechtsausschuss mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP. SPD und SSW stimmten vergeblich für eine Zulassung auch des Fracking-Verbots.

Trotz der Zulässigkeit von fünf der sechs Gesetzesinitiativen der Volksinitiative hat der Landtag die geforderten Gesetzesänderungen von der Tagesordnung abgesetzt und ohne öffentliche Begründung die Frist zur Annahme verstreichen lassen.

Die Volksinitiative ist wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht gezogen, die mündliche Verhandlung ist für den 01.10.2019 angesetzt.
Die vier unstrittig zulässigen Gesetzesänderungen im Wasserrecht sollen mit der Novelle des Landeswasserrechts im Herbst verabschiedet werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Agrar- und Umweltausschuss vor.
Die im Landesverwaltungsgesetz geforderte Verbesserung der Transparenz stieß hingegen auf den entschiedenen Widerstand von CDU und FDP. Hier haben wir einen Kompromiss vereinbart, das Veröffentlichungsrecht auskunftspflichtiger Stellen im Informationszugangsgesetz zu regeln, so dass Behörden bei überwiegendem öffentlichen Interesse jetzt auch ohne Anfrage Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbaren dürfen, wenn es z.B. um Emissionen oder Korruption geht. Diese Gesetzesänderung befindet sich zur Zeit in einem Anhörungsverfahren, dessen Ausgang offen ist. Deshalb haben die Vertrauenspersonen ein Volksbegehren beantragt, um die Frist zu wahren und (Zeit)Druck auf die Jamaikakoalition auszuüben.


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