Währungsrecht - Auf- bzw. Abrunden der Gesamtbeträge im Einzelhandel auf volle 5 Cent

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
146 Unterstützende 146 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

146 Unterstützende 146 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

24.03.2016, 03:24

Pet 2-18-08-6010-015493

Währungsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll ein Wegfall von 1 und 2 Cent-Münzen erreicht werden, die Preise
sollen entsprechend auf- oder abgerundet werden.
Im Einzelnen wird ausgeführt, bei Gesamtbeträgen, die auf 1, 2, 6 und 7 endeten,
solle auf 0 oder 5 abgerundet werden. Im Gegenzug solle bei Gesamtbeträgen, die
auf 3, 4, 8 und 9 enden auf 5 bzw. 0 aufgerundet werden. Weiterhin solle bei
Kartenzahlung eine Rundung entfallen. Außerdem sollten Geschäfte, die nach dieser
Regelung arbeiteten, durch ein spezielles Piktogramm im Eingangsbereich oder an
der Kasse gekennzeichnet sein.
Zur weiteren Begründung wird ausgeführt, durch diese Maßnahme werde es
ermöglicht, weitgehend auf 1- und 2-Cent-Münzen zu verzichten. Die Bundesrepublik
Deutschland müsse daher weniger dieser Münzen prägen lassen, was zu
Einsparungen führen werde, da diese Werte – gemäß dem ehemaligen
EU-Währungskommissar Olli Rehn – in der Produktion teurer seien als deren Wert.
Weiterhin müssten sich Ladenbetreiber nicht mehr so viel Wechselgeld bereithalten
und der Kunde habe weniger Kleingeld, welches er eigentlich nicht wirklich benötige.
Die 1- und 2-Cent-Münzen blieben weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel, was das
ganze Verfahren deutlich vereinfachen würde. Ein ähnliches Verfahren sei am
1. Oktober 2014 in Belgien in Kraft getreten. Auch die Niederlande arbeiteten mit
einem Auf- bzw. Abrundungssystem. Finnland habe diese Münzen erst gar nicht
eingeführt. Zudem würden durch die Umsetzung dieser Petition psychologisch
wirkende Schwellenpreise eingedämmt.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 146 Mitzeichnungen sowie 80 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Stückelung der Euro-Umlaufmünzen am
3. Mai 1998 mit Erlass der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates über die
Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-
Münzen beschlossen worden ist. Einzelne Nominale können daher nicht auf
nationaler Ebene abgeschafft werden. Damit bleiben die 1- und 2-Cent-Münzen auch
in denjenigen Ländern, die Rundungsregelungen für den nationalen
Barzahlungsverkehr eingeführt haben, gesetzliche Zahlungsmittel.
Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der Einführung einer
Rundungsregelung in der Bundesrepublik Deutschland zunächst die Empfehlungen
der Europäischen Kommission vom 22. März 2010 über den Geltungsbereich und die
Auswirkungen des Status der Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches
Zahlungsmittel entgegenstehen, wonach die Mitgliedsstaaten keine neuen
Rundungsregelungen annehmen sollten, da dadurch die Entlastung von einer
Zahlungsverpflichtung durch Zahlung des exakten geschuldeten Betrages
beeinträchtigt wird und dies in einigen Fällen zu einem Aufschlag bei Barzahlungen
führen kann.
Die in Finnland (seit 2002) und den Niederlanden (seit 2004) geltenden
Rundungsregelungen sind nicht von der Empfehlung betroffen, das sie bei deren
Inkrafttreten bereits eingeführt waren. Hingegen hat Belgien im Jahr 2014
– entgegen der genannten Empfehlung – ebenfalls eine nationale Rundungsregelung
beschlossen. Angesichts dieses Vorgehens hat die Europäische Kommission eine
Arbeitsgruppe einberufen, in der unter anderem mögliche Konsequenzen und eine
etwaige Anpassung des geltenden Rechtsrahmens geprüft werden sollen. Die
Ergebnisse dieser Untersuchung bleiben abzuwarten und sollten nicht durch
separate Entscheidungen auf nationaler Ebene präjudiziert werden.
Der Petitionsausschuss äußert die Überzeugung, dass die Einführung einer
Rundungsregelung eine mehrheitliche gesellschaftliche Zustimmung, insbesondere
der Verbraucher, für einen solchen Schritt voraussetzt. Anders als in den drei

genannten Euro-Ländern, in denen entsprechende Regelungen existieren, gibt es
eine solche Mehrheit in Deutschland bislang nicht. So hat die von der Deutschen
Bundesbank durchgeführte Studie "Zahlungsverhalten in Deutschland 2011"
ergeben, dass die deutsche Bevölkerung der Einführung einer Rundungsregelung,
bei der der Endbetrag an der Kasse kaufmännisch auf 5 Cent auf- oder abgerundet
wird, mehrheitlich ablehnend gegenübersteht. Zudem hat die Studie einen hohen
Akzeptanzgrad für das beitragsgenaue Bezahlen und die Beibehaltung der 1- und
2-Cent-Münzen gezeigt. Die Verbraucher sind danach – auch durch die vom Handel
verwendeten Schwellenpreise – an das Umgehen mit den Kleinmünzen gewöhnt.
Mit Blick auf das vorgetragene Petitum ist weiterhin festzuhalten, dass gegenwärtig
offen bleiben muss, ob bzw. in welchem Umfang die seitens des Petenten für den
Fall eines durch die Rundungsregelung bedingten Nachfragerückganges nach
Kleinmünzen vermuteten Einsparpotentiale tatsächlich bestehen. So liegen die
Herstellungskosten für die 1-Cent-Münze zwar über dem Nennwert (dies war im
Übrigen auch bei der 1-Pfennig-Münze so), aus der Prägung der 2-Cent-Münze
erzielt der Bund jedoch einen Münzgewinn. Sofern die Kleinmünzen seitens des
Zahlungsverkehrs nicht mehr nachgefragt würden, könnten für den Bund ferner
zusätzliche Kosten für den Rückkauf, die Lagerung und die Vernichtung der Münzen
entstehen.
Ferner hält der Petitionsausschuss fest, dass es gegenwärtig auch von Seiten der
entsprechenden Wirtschaftsverbände keine Initiative zur Einführung einer
Rundungsregelung im deutschen Einzelhandel gibt. Insgesamt kann der
Petitionsausschuss mithin angesichts des Dargelegten nicht in Aussicht stellen, im
Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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