Wahlen - Verlängerung der Öffnungszeiten der Wahllokale

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
64 Unterstützende 64 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

64 Unterstützende 64 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:08

Pet 1-18-06-1110-007943

Wahlen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung

Mit der Petition wird eine Verlängerung der Öffnungszeit der Wahllokale in die
Abendstunden gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der „freie Gang
zur Urne“ einen der Eckpfeiler der Demokratie darstelle. In der heutigen Zeit sollte die
Öffnungszeit der Wahllokale an die moderne Gesellschaftsform angepasst werden
und einem zeitgemäßen Management entsprechen. Da das Wochenende für viele
Berufstätige die Zeit für die Familie und Freizeitgestaltung sei sowie dem
gemeinsamen Familienausflug diene, ergäben sich oftmals Probleme hinsichtlich einer
rechtzeitigen Stimmabgabe, wenn das Wahllokal bereits um 18.00 Uhr schließe. In
vielen Ländern der Erde seien die Wahllokale deutlich länger geöffnet. So sei die
Öffnungszeit der Wahllokale in Ägypten und Frankreich bereits auf 21.00 Uhr
ausgedehnt worden. In Italien könne man sogar bis um 23.00 Uhr wählen gehen.
Daher sollte auch in Deutschland die Öffnungszeit der Wahllokale in die
Abendstunden, zumindest bis um 22.00 Uhr, verlängert werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 64 Mitzeichnungen und 58 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Ausgestaltung des
Wahlrechts zu den Landtagen und in den Kommunen nach der Kompetenzverteilung
des Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Länder fällt. Daher besteht eine
Zuständigkeit des Petitionsausschusses nur für die Wahlen zum Deutschen
Bundestag.
Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass nach § 16 Satz 2 Bundeswahlgesetz (BWG)
der Tag der Wahl des Deutschen Bundestages ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag
sein muss. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr (§ 47 Absatz 1
Bundeswahlordnung). Entsprechendes gilt für die Wahl der Abgeordneten des
Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
(§ 7, 4 Europawahlgesetz in Verbindung mit § 16 Satz 2 BWG, § 40 Absatz 1
Europawahlordnung).
Die Wahl des Europäischen Parlaments findet zu dem von jedem Mitgliedstaat
festgelegten Termin und zu den von ihm festgelegten Uhrzeiten statt, Artikel 10
Absatz 1 des Direktwahlaktes (Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen
der Abgeordneten des Europäischen Parlaments). Bei der Europawahl 2014
schlossen daher die Wahllokale in den EU-Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen
Zeiten, beispielsweise in Deutschland um 18.00 Uhr, in Frankreich, Irland, der
Slowakei und dem Vereinigten Königreich um 22.00 Uhr, in Italien um 23.00 Uhr.
Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass durch eine Öffnung der Wahllokale
über einen Zeitraum von zehn Stunden eine hohe Flexibilität gewährleistet wird, die
auch die Berücksichtigung beruflicher oder privater Bedürfnisse am Wahltag
ermöglicht. Neben der Wahl vor Ort im Wahllokal besteht die Möglichkeit der
Briefwahl, die seit einer Rechtsänderung vom 17. März 2008 nicht länger an die
Angabe von Gründen geknüpft ist. Wer verhindert ist, am Wahltag während der Dauer
der Wahl in das Wahllokal zu gehen, kann seine Stimme auch zuvor per Briefwahl
abgeben. Das geltende Wahlrecht bietet somit bereits Möglichkeiten, zeitlich flexibel
die Stimmabgabe bei der Bundestags- und Europawahl vorzunehmen.
Im Übrigen gibt der Ausschuss zu bedenken, dass eine Verlängerung der
Öffnungszeiten der Wahllokale vor dem Hintergrund der für die Selbstorganisation der
Wahl durch das Volk erforderlichen Wahlhelfer zu betrachten ist. Bei den letzten
Bundestags- und Europawahlen waren rund 630.000 Personen ehrenamtlich in den

Wahlvorständen tätig. Sie sind neben der ordnungsgemäßen Vorbereitung und
Durchführung der Wahl auch nach Schließung der Wahllokale für die Auszählung der
Stimmen und die Weiterleitung des Ergebnisses an die Kreiswahlleiter verantwortlich.
Die Auszählung führt bereits bei den geltenden Wahlzeiten zu einer Beanspruchung
der Wahlvorstände bis nach Mitternacht.
Auf der anderen Seite weist der Ausschuss darauf hin, dass nach Möglichkeiten
gesucht wird, der Problematik der stetig zurückgehenden Wahlbeteiligung wirksam zu
begegnen. Die mit der Petition vorgeschlagene Verlängerung der Öffnungszeit der
Wahllokale könnte nach Auffassung des Ausschusses möglicherweise eine Methode
darstellen, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen und die politische Mitwirkung in der
Demokratie zu steigern.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, die Petition
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, um sie auf das
Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu machen.Begründung (pdf)


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