Region: Sachsen
Kultur

Wahlmöglichkeit Feiertag Buß- und Bettag in Sachsen; Änderung SächsSFG

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Sächsischer Landtag Petitionsausschuss
11 Støttende 7 i Sachsen

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

11 Støttende 7 i Sachsen

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

  1. Startede 2019
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

03.05.2020 02.11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

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Ihr openPetition-Team


06.02.2019 23.13

Erläuterungen


Neue Begründung: Lediglich in Sachsen besteht der Buß- und Bettag bis heute als gesetzlicher Feiertag. Dafür entrichten im Freistaat Sachsen abhängig Beschäftigte – nicht jedoch deren Arbeitgeber – einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet.
Dieser zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,5 % des Bruttoarbeitsentgelts übersteigt in der Regel jedoch die Kosten eines Arbeitstages. Daher ist diese Regelung ein Nachteil für die sächsischen Arbeitnehmer/innen. Zumal mehr als drei Viertel der Bevölkerung Sachsens überhaupt keiner Konfession angehören.
Durch das Hinzufügen des Buß- und Bettages in § 3 Absatz 1 SächsSFG wird jeder/m Arbeitnehmer/in ermöglicht, sich unter Hinweis auf religiöse Pflichten an diesem Tag frei zunehmen. Es muss kein Urlaubstag genommen werden und die Arbeitnehmer/innen haben eine Wahlmöglichkeit ohne verpflichtet zu sein in die Pflegeversicherung einzuzahlen. Jedoch muss bei Inanspruchnahme des Buß- und Bettages auf ein Arbeitsentgelt verzichtet werden.
Hintergrundinformationen sind u.a. hier zu finden:
www.t-online.de/leben/familie/id_60290380/nur-in-sachsen-warum-der-buss-und-bettag-kein-feiertag-mehr-ist.html
Aktuelle Positionen der Parteien im sächsischen Landtag (Stand: 20.11.2018):
www.mdr.de/umschau/umschau-exklusiv-keine-arbeitnehmer-entlastung-bei-finanzierung-buss-und-bettag-100.html
-- In der Umfrage wurde nur die nichtparitätische Finanzierung der Pflegeversicherung des Buß- und Bettages behandelt. Eine Streichung scheint nicht in Sicht zu sein. Durch die vorgeschlagene Änderung des SächsSFG würde sich die Thematik erledigen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (3 in Sachsen)


06.02.2019 23.09

Link hinzugefügt


Neue Begründung: Lediglich in Sachsen besteht der Buß- und Bettag bis heute als gesetzlicher Feiertag. Dafür entrichten im Freistaat Sachsen abhängig Beschäftigte – nicht jedoch deren Arbeitgeber – einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet.
Dieser zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,5 % des Bruttoarbeitsentgelts übersteigt in der Regel jedoch die Kosten eines Arbeitstages. Daher ist diese Regelung ein Nachteil für die sächsischen Arbeitnehmer/innen. Zumal mehr als drei Viertel der Bevölkerung Sachsens überhaupt keiner Konfession angehören.
Durch das Hinzufügen des Buß- und Bettages in § 3 Absatz 1 SächsSFG wird jeder/m Arbeitnehmer/in ermöglicht, sich unter Hinweis auf religiöse Pflichten an diesem Tag frei zunehmen. Es muss kein Urlaubstag genommen werden und die Arbeitnehmer/innen haben eine Wahlmöglichkeit ohne verpflichtet zu sein in die Pflegeversicherung einzuzahlen. Jedoch muss bei Inanspruchnahme des Buß- und Bettages auf ein Arbeitsentgelt verzichtet werden.
Hintergrundinformationen sind u.a. hier zu finden:
www.t-online.de/leben/familie/id_60290380/nur-in-sachsen-warum-der-buss-und-bettag-kein-feiertag-mehr-ist.html
Aktuelle Positionen der Parteien im sächsischen Landtag (Stand: 20.11.2018):
www.mdr.de/umschau/umschau-exklusiv-keine-arbeitnehmer-entlastung-bei-finanzierung-buss-und-bettag-100.html

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (3 in Sachsen)


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