Weitgehende Rücknahme des Planungssicherheitsgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

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  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

21.07.2023, 04:29

Einfügen der Stellungnahme der Bezirksregiergung Düsseldorf über die anhaltende Pandemielage


Neue Begründung:

Auf den internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf liegen zur Zeit die Unterlagen zur Änderung des Regionalplanes auf dem Gebiet der Stadt Grevenbroich zur Errichtung eines Hyperscale Rechenzentrums aus. Die Unterlagen sind auf Grund der vom Bundesstag sowie vom Bundestag beschlossenen Planungssicherstellungsgesetz auschließlich im Internet einsehbar

.

Auf Seite 294 sowie 295 des Amtsblattes wird die 16. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf auf dem Gebiet der Stadt Grevenbroich dargestellt..

Das Amtsblatt Nr. 26 / 2023 ist unter folgenden Link bei der Bezirksregierung Düsseldorf abrufbar :

www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2023-06/Amtsblatt_2023_Nr_26.pdf

Auf Seite 295, linke Spalte befindet sich im 3. Absatz folgender Text :

www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2023-06/Amtsblatt_2023_Nr_26.pdf"Aufgrund der andauernden Pandemie wird –

entsprechend § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur

Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-

und Genehmigungsverfahren während der

COVID-19-Pandemie

(Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) –

von einer öffentlichen Auslegung bei der

Regionalpla-nungsbehörde abgesehen und

die Auslegung durch die Veröffentlichung

im Internet ersetzt."

Auf Seite 295, rechte Spalte befindet sich im vierten Absatz folgender Text :

"Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist die

Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift bei

der Bezirksregierung Düsseldorf und beim Rhein-

Kreis Neuss nur während zuvor zu vereinbarender

Termine innerhalb der Auslegungsfrist möglich

(Kontaktdaten: siehe oben); im Übrigen wird die

Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift aus-

geschlossen (§ 4 Absatz 1 PlanSiG)."

Die Veröffentlichung entspricht dem rechtlichen Rahmen, den die Bundesregierung mit dem Planungsicherheitsgesetz vom 20.05.2020 im Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) festgelegt hat.

In § 1 Satz 1 Nummer 5 hat der Gesetzgeber festgelegt, das das Planungsicherstellungsgesetz auf das Raumordnunggesetz anzuwenden ist.

www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl120s1041.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1041.pdf%27%5D__1689921887200

Mit Datum des 18.03.2021 wurde das Planungssicherstellungsgesetz zu ersten mal verlängert :

www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s0353.pdf%27%5D__1689923572813

Mit Datum des 13.Oktober 2022 hat der 20. Deutsche Bundestag die 2. Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetz beraten :

www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw41-de-planungssicherstellungsgesetz-913004

Der Entwurf der Vorlage ist unter folgenden Link einsehbar :

dserver.bundestag.de/btd/20/037/2003714.pdf

Nach der Debatte wurde der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Im Zusammenspiel des Raumordnungsgesetz des Bundestages mit dem Planungsicherstellungsgesetz endet die Pandemie in Bezug auf Raumordnungsgesetz erst am 28.09.2023. In Bezug auf den §6, Übergangsregelung enden die Pandemiebedingten Einschränkungen nach zweimaliger Verlängerung zum 30. September 2028.

Zuletzt wurde das Raumordnungsgesetz mit Datum des 22.03.2023 geändert und mit Datum des 28.03.2023 ausgegeben.

www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/88/VO.html

Unter Artikel 11, Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes auf Seite 9 von 13, wird angegeben:

"§ 1 Satz 1 Nummer 5 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt

durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2234) geändert worden ist, wird aufgehoben."

Trotz Ende der pandemischen Lage werden weite Teile der Bevölkerung grundgesetzwidrig von der Bürgerbeteiligung ausgeschlossen. Insbesondere ältere Menschen ohne Internetzugang, Menschen mit Lese- und Rechtschreibschwächen und Analphabethen werden in ihren Grundrechten eingeschränkt und verletzt, ohne das ein zutreffender Grund durch den Bundestag angegeben wird.

Lassen Sie nicht zu das Ihre Bürgerrechte eingeschränkt werden. Unterzeichnen Sie die Petition und motivieren Sie ihre Nachbarn und Freunde, der Einschränkung ihrer Rechte als Bürger zu widersprechen.

Neuss, den 21.07.2023

Volkmar Wolfram Ortlepp


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Deutschland)


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