Weitgehende Rücknahme des Planungssicherheitsgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

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  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag

Pandemische Lage noch bis zum 28.09.2023 / Wer glaubt, die Pandemische Lage sei tatsächlich vorbei liegt falsch.
Im mindesten auf den ersten Blick vordergründig juristisch. Der Bundestag hat am 15.12.2022 in erster Lesung die Änderung des Raumordnungsgesetz beraten. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw50-de-raumordnungsgesetz-924576
Mit Datum des 03.03.2023 hat der Bundesrat der Änderung des Raumordnungsgesetzes zugestimmt. Nur lediglich einige Absätze des Gesetzes sind am 23.03.2023, am Tag nach der Verkündigung in Kraft getreten. Ein großer Teil des Raumordnungsgesetz tritt erst mit Datum des 28.09.2023 in Kraft. Dazu gehört auch die Änderung des Planungssicherstellungsgesetz. Unter Artikel 11 wird festgelegt, das § 1 Satz 1 Nummer 5 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2234) geändert worden ist, aufgehoben wird.
Allerdings erst zum 28.09.2023.
Somit wirkt die pandemische Lage bis 28.09.2023 juristisch weiter, obgleich der Bundestag die medizinische pandemische Lage nicht verlängert hat. Es wurden somit nicht alle Beschränkungen der Pandemie durch den Bundestag aufgehoben. Der Bundestag hat die Regelung verabschiedet, um in die Bürgerrechte einzugreifen und postpandemisch Vorhaben die einer digitalen Überwachung dienen können durchzusetzen. Diese Regelung steht klar im Gegensatz zum Grundgesetz und ist grundgesetzwidrig.
Es gibt keinen Grund mehr für Einschränkungen der Bürgerrechte ohne medizinische Grundlage. Die Regelung die nicht begründet ist schränkt Menschen mit Lese- und Rechtschreibschwächen sowie Analphabeten sowie Menschen ohne Zugang zum Internet in ihren Rechten ein und diskriminiert diese. Bitte wendet euch gegen die Einschränkungen eurer Bürgerrechte. Fordert vom Bundestag euch eure Bürgerrechte zurück zu geben.
Bitte unterzeichnen Sie die Petition um Ihre Bürgerrechte wiederherzustellen. 
mit besten Grüssen aus Neuss
Volkmar Ortlepp

Begründung

Auf den internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf liegen zur Zeit die Unterlagen zur Änderung des Regionalplanes auf dem Gebiet der Stadt Grevenbroich zur Errichtung eines Hyperscale Rechenzentrums aus. Die Unterlagen sind auf Grund der vom Bundesstag sowie vom Bundestag beschlossenen Planungssicherstellungsgesetz auschließlich im Internet einsehbar
.
Auf Seite 294 sowie 295 des Amtsblattes wird die 16. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf auf dem Gebiet der Stadt Grevenbroich dargestellt..
Das Amtsblatt Nr. 26 / 2023 ist unter folgenden Link bei der Bezirksregierung Düsseldorf abrufbar :
https://www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2023-06/Amtsblatt_2023_Nr_26.pdf
Auf Seite 295, linke Spalte befindet sich im 3. Absatz folgender Text :
"Aufgrund der andauernden Pandemie wird entsprechend § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur
Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs und Genehmigungsverfahren während der
COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) von einer öffentlichen Auslegung bei der
Regionalpla-nungsbehörde abgesehen und die Auslegung durch die Veröffentlichung
im Internet ersetzt."
Auf Seite 295, rechte Spalte befindet sich im vierten Absatz folgender Text :
"Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift bei
der Bezirksregierung Düsseldorf und beim Rhein-Kreis Neuss nur während zuvor zu vereinbarender
Termine innerhalb der Auslegungsfrist möglich (Kontaktdaten: siehe oben); im Übrigen wird die
Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift ausgeschlossen (§ 4 Absatz 1 PlanSiG)."
Die Veröffentlichung entspricht dem rechtlichen Rahmen, den die Bundesregierung mit dem Planungsicherheitsgesetz vom 20.05.2020 im Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) festgelegt hat.
In § 1 Satz 1 Nummer 5 hat der Gesetzgeber festgelegt, das das Planungsicherstellungsgesetz auf das Raumordnunggesetz anzuwenden ist.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl120s1041.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1041.pdf%27%5D__1689921887200
Mit Datum des 18.03.2021 wurde das Planungssicherstellungsgesetz zu ersten mal verlängert :
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s0353.pdf%27%5D__1689923572813
Mit Datum des 13.Oktober 2022 hat der 20. Deutsche Bundestag die 2. Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetz beraten :
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw41-de-planungssicherstellungsgesetz-913004
Der Entwurf der Vorlage ist unter folgenden Link einsehbar :
https://dserver.bundestag.de/btd/20/037/2003714.pdf
Nach der Debatte wurde der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Im Zusammenspiel des Raumordnungsgesetz des Bundestages mit dem Planungsicherstellungsgesetz endet die Pandemie in Bezug auf Raumordnungsgesetz erst am 28.09.2023. In Bezug auf den §6, Übergangsregelung enden die Pandemiebedingten Einschränkungen nach zweimaliger Verlängerung zum 30. September 2028.
Zuletzt wurde das Raumordnungsgesetz mit Datum des 22.03.2023 geändert und mit Datum des 28.03.2023 ausgegeben.
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/88/VO.html
Unter Artikel 11, Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes auf Seite 9 von 13, wird angegeben:
"§ 1 Satz 1 Nummer 5 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2234) geändert worden ist, wird aufgehoben."
Trotz Ende der pandemischen Lage werden weite Teile der Bevölkerung grundgesetzwidrig von der Bürgerbeteiligung ausgeschlossen. Insbesondere ältere Menschen ohne Internetzugang, Menschen mit Lese- und Rechtschreibschwächen und Analphabethen werden in ihren Grundrechten eingeschränkt und verletzt, ohne das ein zutreffender Grund durch den Bundestag angegeben wird.
Lassen Sie nicht zu das Ihre Bürgerrechte eingeschränkt werden. Unterzeichnen Sie die Petition und motivieren Sie ihre Nachbarn und Freunde, der Einschränkung ihrer Rechte als Bürger zu widersprechen.
Neuss, den 21.07.2023
Volkmar Wolfram Ortlepp

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.07.2023
Sammlung endet: 17.10.2023
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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