Region: Nordrhein-Westfalen

Wer sein Mäntelchen nach dem Wind hängt, hat schlechte Karten, wir empfehlen..

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadtverwaltung, Familiengericht, Justizminister

17 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

17 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

03.08.2014, 10:23

Sehr geehrte Unterstützer/innen,

wir werden warten müssen auf die Entscheidung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages auf die Stellungnahme der Bundesregierung zur Veröffentlichung zum Thema ärztlicher Leitfaden, dass das Eltern-Entfremdungssyndrom (PAS) verbindlich im medizinischen Leitfaden (PAS)gesetzlich verankert wird.

Begründung:

Es ist ein Leitfaden für Ärzte vom Bayerischen Staats-Ministerium herausgegeben worden,

wiki.piratenpartei.de/AG_Behindertenrecht/Die_deutsche_Schande-Der_Kinderklau

indem PAS (Sonderform seelischen Mißbrauchs) gleichsetzt wird mit dem Satz:
Bei Hinweisen auf seelische Misshandlung muss daher immer auch an die Möglichkeit einer
körperlichen und sexuellen Gewalt und ggf. Vernachlässigung gedacht werden (Seite 110).
Wir sind eine von vielen betroffenen Familien, die schon zwei Jahrzehnte lang unter den Folgen der Eltern-Kind-Entfremdung leidet.
In diesem Leitfaden wird eine Diagnose verlangt. Ärzte können sich an dem Leitfaden
orientieren, er ist unverbindlich, und deshalb wollen wir, dass das Eltern-Entfremdungssyndrom (PAS) auf einer gesetzlichen Grundlage verbindlich wird.

Anregungen für die Forendiskussion:

Verbindlichkeit für alle Menschen, die mit dem Leitfaden umgehen wollen und müssen, denn laut Leitfaden
ist die Eltern-Kind-Entfremdung (EKE/PAS )diagnostizierbar.
Im Bundeskinderschutzgesetz gibt es viele Menschen, Jugendamt, Staatliche Träger,
ehrenamtliche Helfer für die der Leitfaden verpflichtend werden müsste, da sie sich überwiegend am Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und § 42 Inobhutnahme bei Kindern und Jugendlichen und der deutschen Paragraphen BGB § 1666 und SGB VIII§ 8a orientieren und oftmals als Wächter das Mass verlieren, wenn sie unbegründet Eltern ihrer Kinder berauben.
Darüber hinaus sollen Ärzte, die PAS nicht erkannt haben, haftbar gemacht werden und Jugendämter dürfen nur noch auf qualifiziertes Personal (siehe Bundeskinderschutzgesetz)

www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=119832.html

abstellen. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

Viele Grüße
Ihre Familie Simon und Andrea Huber


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