Kraj : Nemecko
Zdravie

Hilfe für meinen 6-jährigen Sohn Constantin: 24h/d Intensivpflege

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BKK mobil oil (Pflegekasse)
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  1. Zahájená 2017
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01. 08. 2019, 2:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team




29. 07. 2018, 9:51

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


18. 07. 2018, 9:52

"...bin dann wieder zurückgekommen nach München....hab mich sehr über meine Heimatstadt gefreut...es ist zwar ein ambivalentes Verhältnis, aber es ist immerhin ein Verhältnis..."


08. 07. 2018, 22:51

Hans Söllner Zitat: "Steh auf!...(wenn da irgendwos ned basst)..."



20. 06. 2018, 22:54

Losamol-Zitat: "...nauf nauf auf die Bank;... Koiner bleibat hocka na alle standat auf; ...nauf nauf nauf nauf"


15. 06. 2018, 9:57

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.



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