Verkehr

Wiederherstellung der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in Leinfelden-Echterdingen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Roland Klenk
403 Unterstützende 387 in Leinfelden-Echterdingen

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

403 Unterstützende 387 in Leinfelden-Echterdingen

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

15.01.2019, 13:33

sorry, Formatierung hat sich verschoben.
Inhaltsgleich !!!


Neuer Petitionstext: Jeder Fußgänger, Rad- und Autofahrer kann vermutlich ein Buch schreiben über gefährliche, konfliktreiche Vekehrssituationen, die sich aufgrund der Verkehrsführung oder ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge ergeben haben.
Ziel dieser Petition ist es auf die vielen Gefahrenquellen hinzuweisen. Deshalb können Sie in den Kommentaren Ihnen bekannte Stellen, sowie Lösungsvorschläge hinzufügen.
Alle Unterzeichner erwarten deshalb, dass das Ordnungsamt und die Verkehrspolizei alle hierzu führenden Ursachen ermittelt und jeweils Lösungen entwickelt, die diese beheben, sowie die Straßenverkehrsordnung wieder herzustellen!
Wir bitten das Ordnungsamt alle, auch von den Kommentatoren vorgebrachten Situationen, Stellen und Vorschläge zu prüfen und zeitnah umzusetzen:
1. Wichtigstes Entscheidungskriterium soll die Sicherheit jedes einzelnen, vor allem von ungeschützten Verkehrsteilnehmern sein! Alle anderen Kritierien und Interessen sollen sich der Sicherheit jedes Einzelnen unterordnen müssen! D.h. Garantie des schnellsten Weges zum Rettungseinsatzort.
2. Klare, vorausschauende Verkehrsführung
1. Negativbeispiel: Rechtsabbiegespur beim Mediamarkt Echterdingen zur B27/Autobahn, wodurch keine legale Möglichkeit besteht in den Ort zu fahren. Vorab wird dies nicht angezeigt.
2. Positivbeispiel: Einbahnstraßensystem mit Parkstreifen rechts, Fahrradspur / oder -schutzstreifen links oder zwischen Gehweg und Parkstreifen (s. Petition)
3. Positivbeispiel: Radwege nach dänischem Vorbild. D.h. Der Radweg ist eine gut sichtbare, klar farblich und baulich abgegrenzte eigenständige und gleichwertige Fahrspur mit einem klaren Verlauf von Anfang bis Ende. www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Was-macht-Kopenhagen-fuer-Radler-so-attraktiv,fahrrad928.html
3. Verkehrsführung, die Fußgänger und Radfahrer schützt: z.B.
1. Zebrastreifen an häufig frequentierten Übergängen, Kita- und Schulwegen, Spielplätzen, Senioren- und Pflegeheimen, Handel & Rathäuser, …
2. Trennung von Geh- und Radwegen
3. Gestaltung des Fußgängerübergangs derart, dass bei allen anderen kreuzenden Verkehrsteilnehmer zwingend sichtbar ROT ist, wenn Fußgänger grün haben.
4. Einzeichnen von Parkstreifen, Fahrradwegen, Fahrradabbiegespuren und Lieferzonen.
5. Rückgängigmachen der Fahrradwege, die auf Gehwegen eingezeichnet wurden.
6. Eliminieren aller künstlichen Verengungen (z.B. Parkplätze in T-Kreuzungen), die zu unübersichtlichen, konfliktproduzierenden Verkehrssituationen oder „stop & go“ führen.
7. Das Anbringen von Spiegeln an allen unübersichtlichen Stellen.
8. Reduzierung auf Schrittgeschwindigkeit in Straßen ohne Gehweg.
9. Reduzierte Geschwindigkeit in den Ortskernen, in von Fußgängern und Radfahrern häufig frequentierten Straßen, vor Kitas, Schulen etc. z.B. auch durch weitere Zebrastreifen / Fußgängerüberwege.

10. Häufigere Durchführung von unangekündigten Geschwindigkeitsmessungen in Hauptstraßen, vor allem an Zebrastreifen und Bushaltestellen, in 30iger-Zonen, „Spielstraßen“ etc. (z.B. Echterdingen: Hauptstraße, Musberg: Karlsstraße)
11. Durchführung zeitnaher konsequenter Kontrollen des „stehenden Verkehrs“ (nicht nur beim Krautfest)
12. Sofortige Entfernung von Fahrzeugen, die unübersichtliche, gefährliche Verkehrssituationen erzeugen.
13. Berücksichtigung der aktuellen Verkehrs- und Parkverhältnisse bei der Planung und Umnutzung von Bauten, sowie die dadurch verursachten Änderungen. Sofern geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherheit getroffen werden können, sollen diese gleichzeitig umgesetzt oder ein verkehrsgünstigerer Standort gewählt werden.
14. Regelmäßiger öffentlicher Aufruf zu gegenseitig rücksichtsvollem Verhalten, auch auf Geh-, Rad- und Feldwegen, an Zebrastreifen und Bushaltestellen, beim Parken, sowie im Kreis- und Gegenverkehr!
15. Regelmäßiger Aufruf zur Überprüfung seiner Fahrzeuge auf Verkehrstauglichkeit (Bsp: das Vorhandensein eines funktionsfähigen Vorder- und Rücklichtes, einer Klingel bei Fahrrädern um auf sich aufmerksam zu machen).

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 111 (99 in Leinfelden-Echterdingen)


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