Region: Gemeinde Hatten

Windpark mit Augenmaß!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rat und Bürgermeister der Gemeinde Hatten

532 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

532 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

19.03.2015, 12:58

Keine Chance für eine Politik mit Augenmaß?

Die Mitglieder des Hatter Bauausschusses haben inihrer jüngsten Sitzung kurzerhand für die geplanten 200 m hohen Windanlagen an der Hatter Landstraße gestimmt und so die engagierten Anwohner und Bürger kalt auflaufen lassen. Die Bürgerinitiative „Windpark nach Augenmaß“ hat im laufenden Bauleitverfahren zum neu geplanten Windpark auf wichtige und kritische Punkte hingewiesen. Wir sind keine Windkraftgegner wie
oftmals behauptet wurde. Vielmehr machen wir uns für eine bürger- und anwohnerfreundliche
Umsetzung des geplanten Windparks stark. Wir treten für eine Höhenbegrenzung von 150 m ein, um Anwohner und Erholungssuchende vor dauerhaftem Lärm und vor der erdrückenden Wirkung der industriellen Windanlagen zu bewahren.
Unsere Kritikpunkte und Anregungen haben wir an die politisch Verantwortlichen herangetragen. Trotz vielfach geäußerten Verständnisses haben die Mitglieder des Bauausschusses nahezu einstimmig ihre Hand für eine weitgehend
Neuer Petitionstext: Kommen Sie zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Montag den 23.03.2015 um
17.00 Uhr ins Hatter Rathaus und zeigen Sie mit ihrem Erscheinen, dass der Windpark
nicht in der geplanten Form gegen die Bürger durchgeboxt werden darf!

Wir fordern:
Die Windparkplanung in der Gemeinde Hatten an der Hatter Landstraße muss raumverträglich und mit Augenmaß gestaltet werden, deshalb:

1) Beschränkung der zulässigen Bauhöhen auf maximal 100 m bis 150 m Gesamthöhe mit folgenden positiven Auswirkungen:
=> keine über viele Kilometer reichenden Lärmemissionen
=> aggressive Nachtbeleuchtung der Windanlagen (Manhattan-Effekt) nicht notwendig
=> Erhalt des Erholungswertes der freien Landschaft für die Hatter BürgerInnen
=> Werterhalt des Grundbesitzes von betroffenen Anwohnern

2) Die für Wohnhäuser bestimmten Mindestabstände sind zu gering und müssen korrigiert werden.
3) Aussetzung des Bauleitverfahrens um eine für alle Bürgerinnen und Bürger tragbare Lösung zu finden.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern