18.01.2016, 06:41
www.nwzonline.de/oldenburg-kreis/wirtschaft/gemeinde-ueberarbeitet-windkraftplaene-erneut_a_6,0,2988827902.html vom 16.01.2016
Kirchhatten Die Gemeinde Hatten muss ihre Flächennutzungsplanänderung aus dem Vorjahr, mit der sie endlich Sondergebiete rechtskräftig definieren wollte, in denen aus ihrer Sicht Windenergieanlagen stehen dürfen, erneut überarbeiten. Das ist das Ergebnis einer Klage, die die Reon AG Worpswede angestrengt hat. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gemeinde Hatten wie auch andere Kommunen in Niedersachsen beim Festlegen der Sondergebiete falsch vorgegangen ist.
Nach Angaben von Rechtsanwalt Jan Berghaus, der die Gemeinde vor dem OVG vertrat, bemängelten die Verwaltungsrichter, dass die Kommune in ihrer Planung nicht zuallererst sogenannte „harte Tabuflächen“ ermittelt habe. Damit sind Gebiete gemeint, in denen auf unbestimmbare Zeit keine Windenergieanlagen stehen können. Die Gemeinde hatte Abstände zu Wohnbebauung, Waldgebieten und Bodenabbauflächen als Kriterien gewählt. Nach Ansicht der Juristen sind das aber nicht automatisch harte Ausschlusskriterien.
Das OVG habe mit dem Urteil selbst einen Kurswechsel eingeleitet und seine Rechtsprechung der Linie des Bundesverwaltungsgerichts angepasst, so Berghaus’ Einschätzung. SPD-Ratsherr Axel Brammer sprach wohl vielen im Ratssaal aus dem Herzen. „Das sind doch Haarspaltereien“, so sein Kommentar. Mit neun Ja- bei zwei Enthaltungen stimmte der Aussschuss dafür, die Versäumnisse in der Planung zu korrigieren. Aufgrund jetzt geltender Sperrfristen hat die Gemeinde bis zu zwei Jahre Zeit, ihren Flächennutzungsplan nachträglich zu heilen.
Die Bürgerinitiative „Windkraft mit Augenmaß“ sieht sich durch das Urteil in ihrer Position bestätigt, dass auf beiden Seiten der Hatter Landstraße kein Windpark hätte entstehen dürfen. Ein Irrtum, wie Ratsvertreter und Rechtsanwalt auf der Bauausschusssitzung am Mittwochabend betonten. Bei der Flächennutzungsplanänderung handele es sich um eine Ausschlussplanung. Ohne eine Regelung dürften Investoren im gesamten Gemeindegebiet Anlagen errichten.
Die Reon AG war 2013 vor dem OVG Lüneburg gegen die Entscheidung der Gemeinde vorgegangen, keinen Windpark am Standort Hinterm Holz/Nutteler Moor zuzulassen. Ein Mediationsverfahren, zu dessen Teilnahme sich die Gemeinde bereiterklärt hatte, konnte den Konflikt nicht lösen.
Laut NWZ Bilduntertitelung): Vom Gerichtsurteil nicht betroffen: Die Bauarbeiten am Windpark an der Hatter Landstraße.
Unsere Einschätzung ist, dass das geplante Windindustriegebiet an beiden Seiten der Hatter Landstraße sehr wohl betroffen sein kann; denn obwohl ein vorzeitige Baubeginn genehmigt worden ist, ist die Baugenehmigung zur Zeit, unserer Kenntnis nach, noch nicht rechtskräftig!!!