Kraj : Gemeinde Hatten
Energie

Windpark mit Augenmaß!

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19. 12. 2016 10:34

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DÖTLINGEN / FRIESOYTHE

Im Streit um den Windpark Haidhäuser hat die Gemeinde Dötlingen (Kreis Oldenburg)
einen Prozess verloren und muss jetzt mit hohen Schadenersatzforderungen der
Kläger rechnen. Zudem könnte das Urteil auch Auswirkungen auf den Betrieb des Wind-
Parks haben. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in einem
Normenkontrollverfahren Änderungen im Bebauungsplan Nr. 61 für das ehemalige
Munitionslager „Uhlhorn“ für unwirksam erklärt. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob
Eine Wohnbebauung auf dem Gelände zulässig ist – eine eingezäunte Wald- und
Heidefläche, halb Gewerbe-,halb Naturschutzgebiet.
Die Gemeinde hatte bei der Planung des Windparks, der zwölf Anlagen auf rund 220
Hektar umfasst, das Munitionslager wieder herausgeschnitten, weil sie sich mit
Den Eigentümern, einem Ehepaar aus Hamburg, nicht über eine Verpachtung der Flächen
Einigen konnte. Durch die Änderung des Bebauungsplans sollte zudem betriebsbezogenes Wohnen in dem Gewerbegebiet ausgeschlossen werden. Dagegen klagte das Ehepaar, weil es finanzielle Einbußen befürchtet.
Nach Angaben von Jutta Engbers, Anwältin der Kläger aus Friesoythe (Kreis Cloppenburg), könnten sich die Schadenersatzforderungen auf bis zu 130000Euro belaufen. „Das wird teuer für die Gemeinde“, sagte Engbers der NWZ.
Zudem sei das Munitionslager jetzt kein „weißer Fleck“ mehr auf der Landkarte. Zwei Wohnhäuser, 73 Gewerbebetriebe, drei Fledermausbunker sowie mehrere Biotope
müssten jetzt für den Betrieb des Windparks berücksichtigt werden. „Drei Anlagen sind
damit weg, vielleicht sogar vier“, vermutet die Anwältin.
Dötlingens Bürgermeister Ralf Spille(CDU) sieht das anders. Er rechnet nicht mit negativen Folgen des Urteils für seine Gemeinde: „Eigentlich ist es besser, als es vorher war“, sagte Spille der NWZ.
Das Gericht habe bestätigt, dass das Munitionslager im Außenbereich liege und damit
betriebsbezogenes Wohnen dort nicht möglich sei. „Wir müssen nichts tun“, sagt Spille.
Anwältin Engbers sagte dazu: „Wenn die Gemeinde nichts macht, gibt es ein finanzielles Problem.“ Der Anwalt der Gemeinde habe den Klägern vor dem Prozess 10000 Euro angeboten, damit sie die Klage zurückziehen.
Viel zu wenig.
Falls Engbers auch mit einer zweiten Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg erfolgreich ist, stehen im Windpark Häidhäuser die Räder vielleicht bald still.
Eine Bürgerinitiave gegen den Windpark will damit einen vorläufigen Baubetriebsstopp
durchsetzen. Die Anwältin sieht die Chancen dafür nach dem ersten Urteil als gut an.
Quelle: NWZ; Oldenburger Land; Seite 9, vom 19. Dezember 2016


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