Region: Gemeinde Hatten
Energie

Windpark mit Augenmaß!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rat und Bürgermeister der Gemeinde Hatten
532 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

07.03.2018, 12:25

Am 23.02.18 machte Herr Stuhr hierzu ergänzende Angaben:
"Das schriftliche Gutachten wird allerdings frühestens in der 10. KW erwartet. Nach den uns vorliegenden ersten Ergebnisse der durchgeführten FGW-konforme Emissionsmessung sowie der nach TA Lärm ausgeführten FFT-Übersichtsmessung wurde ein Schallleistungspegel LWA, max.= 104,7 dB(A) bestätigt, so dass auch der mit eingerechnete Sicherheitszuschlag von 2 dB nahezu erhalten bleibt und es zu keinen gesundheitsschädlichen Lärmimmissionen kommen kann.

a. Gemessener Windgeschwindigkeitsbereich von 4,1 bis 8,7 m/s

b. LWA,max= 104,7dB(A) im BIN 7 m/s.

c. KTN,max= 4 dB in den BIN's 8 m/s und 9 m/s

d. KIN = 0 dB über alle gemessenen BIN's

e. Fernfeldmessung nahe IO-C, KT = 0 dB über alle gemessenen Windgeschwindigkeiten von 5 m/s bis 9 m/s (BIN 9 m/s nicht vollständig)."

Herr Dr. Meyer hat dann versucht zu erklären, was wir darunter verstehen dürfen;
Der Protokollführer hat leider das technische Verständnis nicht, so dass ab hier in kursiver Schrift gekennzeichnet ist, was Dr. Meyer im Protokoll ergänzt hat:

Zu c) KTN = 4 dB bedeutet, daß eine deutliche „Tonhaltigkeit“ existiert, d.h. daß im Schallprofil hörbare, hervorstechende Einzeltöne enthalten sind.

Lt. den „Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen(KWA)“ herausgegeben vom LAI (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz) mit Stand vom 30.6.2016, beschlossen auf der 134.Sitzung am 5./6.Sept. 2017 in Husum, ist das unzulässig: In Abschnitt 2. Seite 4, steht: „WKA, die im Nahbereich höhere tonhaltige Geräuschemissionen(als bis 2 dB) hervorrufen, sind nicht Stand der Technik. (3)“ Unter (3) wird das, weiter unten, zwar spezifiziert auf bestimmte Randbedingungen: „Falls im Nahbereich im Frequenzbereich ab 3 kHz eine Tonhaltigkeit von KTN >= 2 dB festgestellt wird, und im Emissionsbericht plausibel und nachvollziehbar dargelegt wird, daß die festgestellte Tonhaltigkeit aufgrund der hohen Luftabsorption für Immissionsorte in Abständen größer als 500 m keine Immissionsrelevanz hat, kann in der Geräuschprognose der Tonzuschlag in dem entsprechenden Entfernungsbereich zu KT= 0 dB gesetzt werden“.

Dennoch ist eine Einstufung „Entspricht nicht dem Stand der Technik“ im Normalfall eine eindeutige Disqualifizierung des technischen Standards des Objekts.
Da in Hatten alle Immissionsorte weiter als 500m entfernt liegen, kommt also im Schallpegel-Grenzbereich darauf an, ob der im Meßprotokoll genannte KTN-Wert von 4 dB von emittierten Tönen unterhalb oder oberhalb von 3 kHz stammt.


Zur nachträglichen Erläuterung- in allen Dr. Meyer bekanntgewordenen Prognosen wird der Wert KTN = 0 genannt bzw. behauptet. In Realität wird von Anwohnern des Öfteren berichtet, daß einzelne WEA deutlich lauter sind als die anderen. Auch ist es allgemeiner Stand des Wissens, daß jeder WEA-Flügel ein Unikat darstellt, mit seiner ihm eigenen Schallpegel-Charakteristik in Amplitude und Frequenz. Insofern ist es nicht überraschend, daß die immer wieder von schallgeplagten Anwohnern benannte störende Tonhaltigkeit hier in Realität von der Messung bestätigt wird und zwar sogar mit 4 dB(A). Das kann entscheidend sein, ob bei Nacht der schallreduzierte Betriebsmodus benutzt werden muß oder nicht.
Da die TA - Lärm von 30 m Höhe ausgeht, hat die LAI festgelegt, daß wegen der heutigen Bauhöhen das o.g. Interimsverfahren, auch bei allen noch laufenden Verfahren, angewandt werden soll.

Frage von Dr. Meyer: Nach welchen Rahmenbedingungen (TA-Lärm) wurde gemessen? (Nach den alten oder den neuen Richtlinien?)

Weiter im Text des Protokolls:

In der Genehmigung stehen Haus-Nummern, die es nicht gibt.

Laut Herrn Elsner ist die TA-Lärm mit dem Interimsverfahren modifiziert worden, da diese nicht mehr den Stand der Technik entsprach.
DDN arbeitet seit 2011 daran;
Es gibt ein neues Landesgesetz, das Interimsverfahren, s.o.. Schallprognosen, die sonst unter dem Grenzwert lagen, sind jetzt drüber. Als Folge sind Abschaltungen nötig.

Herr Haarstrick, habe schon vor 3 Jahren auf Fehler hingewiesen und gefordert, dass die Aufsichtsbehörde auch an den Immissionspunkten messen muss. Er findet es unglücklich, dass Aufsichtsbehörde und Genehmigungsbehörde gleich sind. Der Landkreis habe schon als Genehmigungsbehörde versagt Der Betreiber soll seine Auflagen einhalten und nicht fortlaufend darauf hingewiesen werden müssen.
Der Betreiber müsse selber ein Interesse daran haben, dass Ruhe herrscht. Der Betreiber könne sich gerne mit ihm in Verbindung setzen.
- - - Wegen ein paar Euro Gewinn ohne unternehmerisches Risiko zu haben. ---
BGM Pundt bittet Herrn Haarstrick ihm seine Sorgen per Email zukommen zu lassen.


Vernunftkraft Niedersachsen e.V. - Landesverband Landschaftsschutz:
Der 1. Vorsitzende, Herr Elsner, führt an, dass es am heutigen Tage 1105 Bürgerinitiativen gegen Wind in der BRD gibt. Vernunftkraft hat 11 Landesverbände, die zusammen 840 BI's vertreten.
Dies geschehe gemeinnützig, überparteilich und mit unen


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