Region: Gemeinde Hatten
Energie

Windpark mit Augenmaß!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rat und Bürgermeister der Gemeinde Hatten
532 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

14.08.2018, 16:25

Mit Spannung schauen wir auf den Ausgang diesen "Streites".
Laut Genehmigung sind die WEA's in Hatten zum Fledermausschutz abzuschalten! Tatsächlich ist dem Landkreis Oldenburg auch dieser "Trudelbetrieb" genehm (aus den Wind gedreht). Die Rotorenenden haben aber selbst dann noch eine hohe, sprich gefährliche, Geschwindigkeit! Meiner Meinung nach sollte der Wortlaut einer Genehmigung auch eingehalten werden!

Juristischer Streit um „Trudelbetrieb“

ENERGIE - Windkraftgegner erwirken vollstreckbaren Beschluss gegen den Landkreis Wesermarsch

Dem Landkreis droht nun sogar ein Ordnungsgeld: 1000 Euro für jeden Betrieb. Einen solchen gebe es aber gar nicht, sagt der Betreiber, nur einen technisch bedingten „Trudelbetrieb“.

MOORRIEM/BRAKE. Mehrere Klagen der Umweltverbände Naturschutzbund (Nabu) und Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen gegen den Landkreis Wesermarsch sind noch anhängig, andere Verfahren gegen dessen Genehmigungspraxis haben die Umweltverbände schon gewonnen – zumindest im Vorverfahren bis hin zur letzten Instanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg. Für die Verbände ist das ein deutliches juristisches Signal, dass die Genehmigungen des Landkreises gesetzwidrig seien.

Als „einmalig“ schätzt Dr. Jutta Engbers sogar ein, was das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg ihr nun in die Hand gegeben hat: einen vollstreckbaren Beschluss, quasi eine Zwangsvollstreckung gegen den Staat, in diesem Fall gegen den Landkreis Wesermarsch. „Es ist in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen, dass Behörden nicht das umsetzen, was Gerichte ihnen auferlegen“, ist die Fachanwältin für Verwaltungsrecht über die bisherige Haltung des Landkreises entsetzt. Und deshalb gebe es bei nicht monetären Angelegenheiten die Zwangsvollstreckung gegen den Staat auch nicht.

„Am 3. August 2018 hat das Verwaltungsgericht Oldenburg auf Antrag der Rechtsanwältin Frau Dr. Jutta Engbers (Friesoythe) dem Landesverband der Bürgerinitiativen im Umweltschutz (LBU) eine vollstreckbare Ausfertigung seines Beschlusses vom 8. Februar 2018 (Az. 12 B 67/18) erteilt“, teilte die LBU in einer von Vorstandsmitglied Cordula Rebehn gezeichneten Pressemitteilung in der Nacht zu Montag mit. Mit dem Beschluss aus dem Februar war der (Weiter-)Bau und Betrieb der acht Windenergieanlagen im Windpark Wehrder bis zu einer endgültigen Entscheidung untersagt worden.

Nach Ansicht der LBU und ihrer Anwältin setzt der Betreiber, die Windpark Wehrder GmbH, den Betrieb der vier neu errichteten Windkraftanlagen sowie den Weiterbau von vier weiteren Anlagen entgegen des OVG-Beschlusses aber fort – und das mit Duldung des Landkreises. Der sei bereits mehrfach darüber informiert worden, betont Cordula Rebehn, habe aber nicht reagiert. „Es ist peinlich, dass es der Landkreis nicht für nötig hält, sich an gerichtliche Anordnungen zu halten, sondern zu sagen: die interessieren mich nicht“, so das LBU-Vorstandsmitglied. „Solche Sachen dürfen in einer Demokratie nicht vorkommen.“

Der nun erwirkte Titel macht eine Vollstreckung gegen den Landkreis möglich. Einen entsprechenden Antrag habe sie bereits gestellt, sagt Rechtsanwältin Engbers: 1000 Euro Ordnungsgeld soll der Landkreis demnach zahlen müssen für jedes Mal, wenn sich die Windräder drehen – zahlbar aus der Staatskasse (Landkreis) an die Staatskasse (Land). Mit einer Entscheidung rechnet sie in einigen Wochen.

Nachdem das OVG Lüneburg den Beschluss des VG Oldenburg, den Windpark bis zu einem endgültigen Entscheidung nicht weiterbauen und -betreiben zu dürfen, Ende Mai bestätigt hatte, habe sie den Landkreis Wesermarsch am 5. Juni aufgefordert, dies auch sicherzustellen, so Dr. Jutta Engbers – und dies regelmäßig wiederholt. Cordula Rebehn wird noch deutlicher: „Seit Wochen wurde der Landkreis Wesermarsch nahezu täglich aufgefordert, den ,Bummelbetrieb‘ und den Weiterbau der Anlagen bis zu einer endgültigen Klärung der zu Unrecht erteilten Baugenehmigung durch die Gerichte zu untersagen. Der Landkreis Wesermarsch lehnte jedoch die Durchsetzung der Beschlüsse von VG und OVG ab und weigerte sich schlicht, die gerichtlichen Entscheidungen, die rechtskräftig sind, zu akzeptieren und sie umzusetzen.“

Von einem „Betrieb“ will Peter Jelkmann von der Windpark Wehrder GmbH indes nicht sprechen. Dass die vier Windräder sich kaum wahrnehmbar drehten, sei technisch bedingt. Die Flügel der Anlage befänden sich in Ruhestellung. Ein „Festbolzen“ sei allerdings nicht möglich, weil die Anlagen dann Schaden nehmen könnten – etwa bei Sturm. Deshalb sei ein so genannter „Trudelbetrieb“ notwendig. Dies hätten auch Gutachter bestätigt.

Auch den von Windkraftgegnern beobachteten Weiterbau an den vier noch nicht fertig gestellten Anlagen gebe es nicht, so Jelkmann. „Da finden überhaupt keine Arbeiten statt.“ Er kündigte allerdings an, dass in der kommenden Woche Kranarbeiten anstehen. Bereits gelieferte Bauteile müssten umgesetzt werden, damit sie durch die lange Lagerung keinen Schaden nehmen. Dies sei mit


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