15.10.2018, 21:52
Anpassung
Neue Begründung: Dem Anliegen soll entsprochen werden, da: da es
-gibt den begründeten Verdacht der illegalen Prostitution Prostitution gibt und damit eine Straftat im Raum steht.
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Zudem gibt es gibt den Verdacht des fehlenden Brandschutzes z.B. durch fehlende Rettungswege Rettungswege.
-starke
starke Vermüllung rund um das Arbeiterwohnheim durch das Wegwerfen von Müll durch die Arbeiter aus den Autos auf die Strasse auf den Gehweg oder das Hinterlassen von Müll auf dem Spielplatz
-Gefährdung Besonders zu Betonen ist die Gefährdung der Kinder auf dem benachbarten Spielplatz durch Glasscherben, Zigarettenkippen und durch Verrichten der Notdurft auf dem Spielplatz durch die Arbeiter aus dem Wohnheim
-permanenter Es gibt permanenter Lärm durch alkoholisierte Personen aus dem Wohnheim und Musik
-fehlende Parkplätze Zudem herrscht absoluter Parkplatzmangel durch die massive Anzahl der Bewohner Bewohner und es wird seitens des Wohnheims keine Parkplätze bereitgestellt.
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Eine Überbelegung des Wohnheims mit bis zu 100 Personen; laut Personen entspricht nicht der Auflage des LBK. Laut LBK sind 43 Personen zugelassen zugelassen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (9 in München)