08.10.2025, 04:59
Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner unserer Petition,
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben wir keine guten Neuigkeiten in unserer gemeinsamen Angelegenheit. Und wir haben einige Wochen gebraucht, die Nachricht, die wir Ende Juli erhielten, zu verdauen. Nach dem Ortstermin am 2. Juni in Gaienhofen hat der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg im Juli 2025 über unsere Petition entschieden.
Im Ergebnis hat er der Petition nicht entsprochen und sich damit der Rechtsauffassung der beteiligten Behörden – Landratsamt Konstanz, Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Denkmalpflege – angeschlossen. Wer die sechs eng bedruckten Seiten der Begründung dieser Zurückweisung liest (was eine durchaus anspruchsvolle Tätigkeit darstellt), meint immer wieder zu erkennen, dass das Anliegen unserer Petition sehr wohl gut begründet und sinnhaft ist.
Festgehalten wird beispielsweise, dass das Landratsamt Konstanz die Baugenehmigung ohne die Beteiligung einer entscheidenden Behörde erteilt hat, worauf wir in unserer Eingabe hingewiesen hatten: „Zwar ist hierdurch die Baugenehmigung zunächst formell rechtswidrig, aber nicht nichtig“, wird folglich in der Landtagsdrucksache festgestellt, nur um dann anzuschließen: „Die formelle Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung wurde durch die nachträgliche Anhörung des Landesamtes für Denkmalpflege geheilt.“
Auch wenn den Behörden Fehler dieses Kalibers passiert sind, auch wenn jeder Sehende ohne weiteres in der Lage ist zu erkennen, dass das geplante und inzwischen entstehende Bauprojekt jeden Maßstab sprengt, konnte sich keine der beteiligten Behörden dazu durchringen, das vom Landratsamt erteilte Baurecht für ein 10-Familienhaus mit 20 Tiefgaragenplätzen neben dem im Denkmalbuch des Landes gelisteten Mia- und-Hermann-Hessehaus wieder einzukassieren oder auch nur zu schmälern.
Man erkennt durchaus, dass das Kulturerbe durch das nun entstehende Mehrfamilienhaus beeinträchtigt wird: „Die Kubatur des Neubaus und seine Rasterfassade mit hohen Glasfronten schränkt den Wirkungsraum des Villengebäudes ein“, man sieht auch, „dass durch den Verbau und die Wasserhaltung [bei Errichtung der mehrgeschossigen Tiefgarage] ein Arbeitsraum entstehen wird, der den Baumbestand und die Buchenhecke [des Hessegartens] gefährden kann, in ihren Lebensraum eingreift und folglich ihren Erhalt gefährdet.“ Und man stellt sogar fest: „Dieser Teil des Gartens gehört nach Auffassung des Landesamtes für Denkmalpflege zum wertvollsten Bestand und [ist] damit ein unverzichtbarer Bestandteil des Gartendenkmals sowie der Sachgesamtheit Mia- und Hermann-Hesse-Haus.“
Das hilft aber nichts. Die Behörden haben sich darauf verständigt, das einmal gewährte Baurecht nicht zu schmälern. Denkmalschutz in Deutschland ist längst zu einem Papiertiger geworden, zahnlos und handzahm. Auflagen werden allenfalls noch den Denkmalbesitzern gemacht, die in unserem Fall erkennen müssen, dass der so genannte „Umgebungsschutz“ sich innerhalb des eigenen Grundstücks abzuspielen hat: „Die denkmalfachlich relevanten Sichtbeziehungen liegen heute in der Bezugsetzung der Villa mit ihrer Gartengestaltung, insbesondere der Buchenhecke.“
Jämmerliches und die Realität verleugnendes Fazit der Denkmalbehörde also: „Der Gesamteindruck der Sachgesamtheit Mia- und Hermann-Hesse-Haus wird durch das petitionsgegenständliche Bauvorhaben nicht empfindlich gestört.“ Nun denn …
Wer den genauen Text der gründlichen Befassung mit unserer Petition 17/2894 betr. Denkmalschutz zur Kenntnis nehmen möchte, gelangt über diesen Link zum Dokument:
mia-und-hermann-hesse-haus.de/entscheidung-des-petitionsausschuss/
Im Namen der AG Bauen und Bewahren auf der Höri danke ich Ihnen noch einmal herzlich für ihre Unterstützung.
Anne Overlack
21.05.2025, 06:05
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition für einen relevanten Umgebungsschutz des Kulturerbes Mia- und Hermann-Hesse-Haus in Gaienhofen,
jetzt ist es offiziell: am Montag 2. Juni, lädt der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg zum Ortstermin nach Gaienhofen. Vor Ort treffen Mitglieder des Landtags mit Vertretern der im Verfahren beteiligten Behörden und uns als den Petentinnen zusammen. Stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft Bauen und Bewahren auf der Höri und den Förderverein des Hessehauses sind dies Bettina Nocke, Eva Eberwein und Anne Overlack.
Der Termin beginnt um 9 Uhr direkt am Hesse-Haus (Hermann Hesse Weg 2, 78343 Gaienhofen), wo die Baumaschinen seit einigen Wochen im Einsatz sind. Das Landratsamt hat eine Teilbaufreigabe für die Ausschachtung des Grundstücks erteilt; offenkundig hat die noch laufende Petition keine aufschiebende Wirkung entfalten können. Die Baustellensituation unmittelbar vor dem Kulturdenkmal ist eindrücklich.
Anschließend wird die Beratung im Bürgerhaus von Gaienhofen (Hauptstraße 214 in Gaienhofen) fortgesetzt, das vom Hessehaus fußläufig zu erreichen ist.
Ortstermine des Petitionsausschusses sind öffentlich, allerdings keine öffentlichen Debatten – zuhören und zuschauen ist möglich; der Berichterstatter der Petition, MdL Andreas Kenner, wird den Termin moderieren. Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme haben, so bitte ich vorab unbedingt um schriftliche Rückmeldung an meine Mailadresse: anne.overlack@t-online.de
Die abschließende Entscheidung im Petitionsverfahren trifft der Ausschuss nicht vor Ort, sondern bei der Beratung zu einem späteren Zeitpunkt in Stuttgart. Über den Ausgang des Verfahrens werden wir Sie selbstverständlich via open petition informieren.
Mit Dank für Ihre Unterstützung und vielen Grüßen
Anne Overlack, Bettina Nocke und Eva Eberwein
20.11.2024, 18:07
Liebe Unterzeichnerinnen und Unterstützer unserer Petition,
am vergangenen Donnerstag, 14. November, haben wir – Anne Overlack gemeinsam mit der Stadtplanerin Bettina Nocke für die AG Bauen und Bewahren auf der Höri und Eva Eberwein als Besitzerin des Hesse Hauses und zweite Vorsitzende des zugehörigen Fördervereins – die von Ihnen unterzeichnete Petition für einen umfassenden Umgebungsschutz des Mia und Hermann Hesse-Hauses ins Regierungspräsidium Freiburg gebracht.
In Freiburg haben wir Ihre 3742 Unterschriften an die leitende Regierungsdirektorin des Referats 21: Raumordnung, Baurecht und Denkmalschutz, Frau Janina Peters, übergeben. Im begleitenden intensiven Gespräch haben wir noch einmal unsere und Ihre Beweggründe zur Unterzeichnung der Petition deutlich gemacht.
Frau Peters hat uns in freundlicher Atmosphäre sehr gut zugehört und uns zugesichert, dass das Regierungspräsidium seine abschließende Entscheidung in dieser Sache vom Ausgang des Petitionsverfahrens abhängig machen wird, das beim Landtag aktuell noch läuft und kurz vor der öffentlichen Petition von uns initiiert wurde. Dem Regierungspräsidium ist wichtig, dass die Landesinstitutionen mit einer Stimme sprechen. Auch stehen wir nicht allein mit unserem Widerspruch gegen das überdimensionierte Bauvorhaben in unmittelbarer Nachbarschaft von Hesse-Haus und Garten; so berichtete Frau Peters von einer ganzen Reihe weiterer Briefe und schriftlicher Eingaben, die sich ähnlich wie wir für einen umfassenden Umgebungsschutz für das Paragraf-12-Kulturdenkmal einsetzen.
Damit liegt der Ball nun bei der Politik und den von uns gewählten Abgeordneten im Petitionsausschuss.
An dieser Stelle bedanken wir uns noch einmal sehr herzlich für Ihre wichtige Unterstützung der Petition. Auf der Website des Hesse-Hauses haben wir unter dem Titel „43 Kommentare zur Petition: Eine Auswahl aus 1065 Statements“ eine Blütenlese aus den zahlreichen Kommentaren verlinkt, die Sie unter Ihrer Unterschrift hinterlassen haben – in unseren Augen ein eindrückliches und argumentationsstarkes Dokument: mia-und-hermann-hesse-haus.de/petition-umgebungsschutz/
Wir senden unsere herzlichsten Grüße in die ganze Welt der Hesse-Freundinnen und Freunde und versprechen Ihnen, Sie über den weiteren Fortgang unserer Petition auf dem Laufenden zu halten.
Mit vielen Grüßen
Anne Overlack, zusammen mit Eva Eberwein und Bettina Nocke
29.07.2024, 04:46
Ich habe die Zeichnungsfrist bis zum 30. September verlängert, weil der politische Entscheidungsprozess in der Sache noch nicht abgeschlossen ist und weil täglich weitere Unterstützerunterschriften eingehen.
Neues Zeichnungsende: 30.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.919
03.07.2024, 12:28
Ich habe den Hinweis auf zwei Presseartikel zum Petitionsthema in den Schaffhauser Nachrichten und der Süddeutschen Zeitung hinzugefügt.
Neuer Petitionstext:
Wir fordern vom Regierungspräsidium Freiburg die Rücknahme der durch das Landratsamt Konstanz voreilig erteilten Baugenehmigung für das Grundstück Hermann-Hesse-Weg 1 und die Gewährung eines umfassenden Umgebungsschutzes für das historisch bedeutsame §12 Kulturdenkmal Hesse-Haus und Garten.
Begründung:Seit 20 Jahren steht das Mia- und Hermann-Hesse-Haus mit seinem Garten in Gaienhofen als besonders schützenswertes Kulturdenkmal im Denkmalbuch des Landes Baden-Württemberg. Bei der nach §12 DSchG geschützten, sogenannten „Sachgesamtheit“ handelt es sich um das einzige Haus, für das der spätere Nobelpreisträger Hermann Hesse selbst als Bauherr tätig wurde und dessen großzügigen Garten er selbst anlegte.
Das vom Verfall bedrohte Kleinod auf der Höri wurde vor 20 Jahren von einem couragierten Ehepaar erworben und in mustergültiger Sanierungsarbeit in den Originalzustand zurückversetzt. Dabei wurde auch der Garten nach den Prinzipien des Schriftstellers und leidenschaftlichen Gärtners Hermann Hesse wieder angelegt bzw. aus den noch vorhandenen Pflanzbeständen rekonstruiert. So wurde das Familienhaus des Dichters zum besonderen Kultur- und Erlebnisort – seit annähernd zwei Jahrzehnten werden Haus und Garten vom Förderverein Hesse-Haus und Garten e.V. der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Nun wird dieses historische Ensemble durch ein maximal überdimensioniertes Gebäude auf dem nordwestlich angrenzenden Nachbargrundstück (Hermann-Hesse-Weg 1) bedroht. Auf dem 1015 m² großen Hanggrundstück, das nur durch eine 3 m schmale Straße vom Hesse-Garten getrennt ist, plant ein Immobilieninvestor, der auf Seesicht und lukrative Vermarktung seines Grundstücks setzt, ein mehrgeschossiges Gebäude. Dieses Gebäude soll 10 Wohneinheiten beherbergen, die dafür nötigen 20 Stellplätze sollen als Tiefgarage unter dem Gebäude platziert werden, so dass das Hanggelände bis zu einer Tiefe von 8 m abgegraben würde – sämtliche wasserführenden Schichten würden damit durchtrennt. Es ist absehbare und höchst wahrscheinliche Folge, dass die historische Bepflanzung (Hecke und Bäume im Nordgarten des Hessehauses) infolge des durch diese Baumaßnahme verursachten Wassermangels eingehen werden. Neben der dramatischen Gefährdung des Gartens wird die Ansicht des Dichterhauses durch die geplante Baumaßnahme auf dem Nachbargrundstück in besonderer Form beeinträchtigt. Bei der im Jahr 1907 errichteten Dichtervilla im Reformstil handelt es sich um ein Einfamilienhaus, das durch die überdimensionierte und großstädtische anmutende Überbauung in nächster Nachbarschaft marginalisiert würde. Die Firsthöhe des geplanten Gebäudes soll bei 9,37 m liegen. Das Gebäude, das fast zur Hälfte im Hang vergraben werden soll, hätte damit eine Gesamthöhe von 17,5 m und würde das Hesse-Haus und seinen Garten deutlich überragen.
Die obigen Behauptungen zur Kubatur des geplanten Gebäudes lassen sich am Baugesuch selbst überprüfen. Folgender Link führt auf das Ratsinformationssystem der Gemeinde Gaienhofen: gaienhofen.ris-portal.de/web/guest/sitzungen?sitzungId=116771; es handelt sich um TOP 5c der Sitzung vom 19. September 2023.
Ergänzender Hinweis am 3. Juli 2024:Inzwischen gibt es zwei gründlich recherchierte Presseartikel zum Thema, die auf der Website des Hesse-Hauses heruntergeladen werden können.Schaffhauser Nachrichten, 4.6.2024: Mächtiger Neubau bedroht Hesse Haus (Doris Burger)Süddeutsche Zeitung, 27.6.2024: Das Häusle und der Klotz (Gerhard Matzig)Dieser Link führt hin: mia-und-hermann-hesse-haus.de/petition-umgebungsschutz/
Neues Zeichnungsende: 15.08.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.211 (625 in Regierungsbezirk Freiburg)
13.05.2024, 08:23
Beim Wort Nobelpreisträger in der Überschrift fehlte an einer Stelle der Buchstabe r, den habe ich eingefügt.
Neuer Titel: Wir fordern Umgebungsschutz für Haus und Garten des NobelpreistägersNobelpreisträgers Hermann Hesse in Gaienhofen!
Neues Zeichnungsende: 15.08.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 353 (181 in Regierungsbezirk Freiburg)
07.05.2024, 08:00
Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
06.05.2024, 09:25
Ergänzung einer Quellenangabe: Hinweis auf Baugesuch im RIS-System der Gemeinde Gaienhofen
Neuer Petitionstext:
Wir fordern vom Regierungspräsidium Freiburg die Rücknahme der durch das Landratsamt Konstanz voreilig erteilten Baugenehmigung für das Grundstück Hermann-Hesse-Weg 1 und die Gewährung eines umfassenden Umgebungsschutzes für das historisch bedeutsame §12 Kulturdenkmal Hesse-Haus und Garten.
Begründung:
Seit 20 Jahren steht das Mia- und Hermann-Hesse-Haus mit seinem Garten in Gaienhofen als besonders schützenswertes Kulturdenkmal im Denkmalbuch des Landes Baden-Württemberg. Bei der nach §12 DSchG geschützten, sogenannten „Sachgesamtheit“ handelt es sich um das einzige Haus, für das der spätere Nobelpreisträger Hermann Hesse selbst als Bauherr tätig wurde und dessen großzügigen Garten er selbst anlegte.
Das vom Verfall bedrohte Kleinod auf der Höri wurde vor 20 Jahren von einem couragierten Ehepaar erworben und in mustergültiger Sanierungsarbeit in den Originalzustand zurückversetzt. Dabei wurde auch der Garten nach den Prinzipien des Schriftstellers und leidenschaftlichen Gärtners Hermann Hesse wieder angelegt bzw. aus den noch vorhandenen Pflanzbeständen rekonstruiert. So wurde das Familienhaus des Dichters zum besonderen Kultur- und Erlebnisort – seit annähernd zwei Jahrzehnten werden Haus und Garten vom Förderverein Hesse-Haus und Garten e.V. der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Nun wird dieses historische Ensemble durch ein maximal überdimensioniertes Gebäude auf dem nordwestlich angrenzenden Nachbargrundstück (Hermann-Hesse-Weg 1) bedroht. Auf dem 1015 m² großen Hanggrundstück, das nur durch eine 3 m schmale Straße vom Hesse-Garten getrennt ist, plant ein Immobilieninvestor, der auf Seesicht und lukrative Vermarktung seines Grundstücks setzt, ein mehrgeschossiges Gebäude. Dieses Gebäude soll 10 Wohneinheiten beherbergen, die dafür nötigen 20 Stellplätze sollen als Tiefgarage unter dem Gebäude platziert werden, so dass das Hanggelände bis zu einer Tiefe von 8 m abgegraben würde – sämtliche wasserführenden Schichten würden damit durchtrennt. Es ist absehbare und höchst wahrscheinliche Folge, dass die historische Bepflanzung (Hecke und Bäume im Nordgarten des Hessehauses) infolge des durch diese Baumaßnahme verursachten Wassermangels eingehen werden. Neben der dramatischen Gefährdung des Gartens wird die Ansicht des Dichterhauses durch die geplante Baumaßnahme auf dem Nachbargrundstück in besonderer Form beeinträchtigt. Bei der im Jahr 1907 errichteten Dichtervilla im Reformstil handelt es sich um ein Einfamilienhaus, das durch die überdimensionierte und großstädtische anmutende Überbauung in nächster Nachbarschaft marginalisiert würde. Die Firsthöhe des geplanten Gebäudes soll bei 9,37 m liegen. Das Gebäude, das fast zur Hälfte im Hang vergraben werden soll, hätte damit eine Gesamthöhe von 17,5 m und würde das Hesse-Haus und seinen Garten deutlich überragen.
Die obigen Behauptungen zur Kubatur des geplanten Gebäudes lassen sich am Baugesuch selbst überprüfen. Folgender Link führt auf das Ratsinformationssystem der Gemeinde Gaienhofen: gaienhofen.ris-portal.de/web/guest/sitzungen?sitzungId=116771; es handelt sich um TOP 5c der Sitzung vom 19. September 2023.
Neues Zeichnungsende: 15.08.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1
06.05.2024, 06:33
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen (Link/URL) oder kennzeichnen Sie sie als eigene Meinung:
''Nun wird dieses historische Ensemble durch ein maximal überdimensioniertes Gebäude auf dem nordwestlich angrenzenden Nachbargrundstück (Hermann-Hesse-Weg 1) bedroht. Auf dem 1015 m² großen Hanggrundstück, das nur durch eine 3 m schmale Straße vom Hesse-Garten getrennt ist, plant ein Immobilieninvestor, der auf Seesicht und lukrative Vermarktung seines Grundstücks setzt, ein mehrgeschossiges Gebäude. Dieses Gebäude soll 10 Wohneinheiten beherbergen, die dafür nötigen 20 Stellplätze sollen als Tiefgarage unter dem Gebäude platziert werden, so dass das Hanggelände bis zu einer Tiefe von 8 m abgegraben würde – sämtliche wasserführenden Schichten würden damit durchtrennt. ''
''Die Firsthöhe des geplanten Gebäudes soll bei 9,37 m liegen.''