03/04/2025, 6:23 π.μ.
Die als Argument der Antragssteller angeführte Wahlfreiheit für Eltern, die Schule ihrer Kinder selbst zu entscheiden, ist nicht zu hundert Prozent gegeben!
Die Eltern in den jetzt noch vorhandenen Schulbezirken die zu den drei Grundschulen (Goeth-, Schill- und Jürgenohlschule) gehören haben eben dann nur die Wahl zwischen diesen drei Schulen und können nicht außerhalb dieses Bezirkes eine Grundschule anwählen.
Aus diesem Grund ist auch das Argument nicht schlüssig!
Der von den Antragsteller aufgeführten Wunsch dahinter - DIE ELTERN KÖNNEN DANN DIE SCHULE IHRER KINDER SELBST ENTSCHEIDEN - ist ja nicht gänzlich umsetzbar da sie eben dennoch nur diese drei Schulen zur Wahl haben.
Wenn das alte System greift kann man bei wirklichem Bedarf, der natürlich gut begründet sein muss, einen Antrag auf Genehmigung des Besuchs einer Schule außerhalb des zuständigen Schulbezirks (§ 63 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes - NSchG) stellen. Nach dem aktuellen System der Schulbezirksgrenzen kann man dann nach Bewilligung so auf jede Schule im Schulbezirk der Stadt Goslar gehen und nicht nur auf diese Drei!